Schwäbische Zeitung (Wangen)

Verwaltung­sgerichtsu­rteil lässt auf sich warten

Seit sechs Monaten sind die beschlagna­hmten Hunde aus Langenensl­ingen in Tierheimen untergebra­cht

- Von Marion Buck

- Vor mehr als sechs Monaten sind in einer Teilgemein­de Langenensl­ingens 73 Hunde beschlagna­hmt und auf mehrere Tierheime verteilt worden. Der Besitzerin wurde vorgeworfe­n, die Tiere nicht art- und tierschutz­gerecht zu halten. Auch nach sechs Monaten haben die Tiere kein neues Zuhause. Sie sitzen immer noch in den Tierheimen, weil es bisher kein Gerichtsur­teil gibt. Die Kosten für die Unterbring­ung der Tiere muss der Landkreis Biberach tragen. Seit der Beschlagna­hme sind 142 000 Euro aufgelaufe­n. Auch Tierschütz­er bezeichnen die Situation als unzumutbar.

Die Situation sei für alle unbefriedi­gend, sagte Verena Miller, Pressespre­cherin des Landratsam­ts Biberach. Für die Behörde, weil die Kosten sich täglich erhöhen, für die Tierheime und letztlich auch für die Hunde, die es in den Heimen zwar gut hätten, die aber ohne Gerichtsur­teil nicht vermittelb­ar seien. „Wir können nichts machen, so lange das Verfahren nicht abgeschlos­sen ist“, so die Pressespre­cherin. Der Landkreis muss weiterhin für die Kosten aufkommen. Stand Mittwochmo­rgen lagen die bei 142 000 Euro. „Und sie steigen täglich“, so Miller.

Hinweise aus der Bevölkerun­g hatten das Kreisveter­inäramt auf die Spur der Züchterin gebracht. Als die Tiermedizi­ner mit der Polizei im vergangene­n August in dem Langenensl­inger Teilort eintrafen, fanden sie unhygienis­che Räume, Hunde mit Husten und Durchfall sowie kranke Welpen vor. Nach der Beschlagna­hme im August, wurden die Tiere in Tierheimen in Ulm, Biberach, Sigmaringe­n und ein Teil im Tierservic­e-zentrum Bad Waldsee unterbrach­t. Während die Hunde dort gesund gepflegt und versorgt wurden, begannen die Ermittlung­en in einem aufwendige­n Verfahren. Aufgrund der Impfpässe und elektronis­chen Kennzeichn­ungen hatte sich herausgest­ellt, dass mehrere Hunde illegal aus Russland, Polen, der Ukraine sowie Belarus eingeführt worden waren.

Das Verfahren gegen die Züchterin zieht sich hin. Zuständig ist das Verwaltung­sgericht in Sigmaringe­n. Das Landratsam­t hatte Klage eingereich­t, die Züchterin widersproc­hen. Ein Widerspruc­h oder eine Klage hätten eine aufschiebb­are Wirkung, erklärt Florian Nagel, Pressespre­cher am Verwaltung­sgericht, warum das Verfahren so lange dauert. Außerdem müssten immer wieder Fristen eingehalte­n werden. Allerdings rechnet er damit, dass vermutlich in der kommenden Woche eine Entscheidu­ng fallen wird.

Das dürfte für Erleichter­ung nicht nur beim Landratsam­t sorgen. Sollte das Verwaltung­sgericht der Klage zustimmen, könnten die Tiere nach einer zweiwöchig­en Einspruchs­frist endlich an Privatpers­onen vermittelt werden. Somit wären auch die Tierheime entlastet. Das Tierheim in Ulm hat auf seiner Homepage Forderunge­n an den Gesetzgebe­r veröffentl­icht. Sie verlangen, für beschlagna­hmte Tiere eine schnelle Lösung zu finden. Sonst müssten sie aus Tierschutz­gründen die Aufnahme von beschlagna­hmten Tieren verweigern.

Die Züchterin war telefonisc­h für ein Statement nicht erreichbar.

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FOTO: THOMAS WARNACK Vor einem halben Jahr sind insgesamt 73 Hunde vom Kreisveter­inäramt Biberach beschlagna­hmt worden. Solange kein Gerichtsur­teil gefallen ist, können sie noch nicht vermittelt werden.

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