Verwaltungsgerichtsurteil lässt auf sich warten
Seit sechs Monaten sind die beschlagnahmten Hunde aus Langenenslingen in Tierheimen untergebracht
- Vor mehr als sechs Monaten sind in einer Teilgemeinde Langenenslingens 73 Hunde beschlagnahmt und auf mehrere Tierheime verteilt worden. Der Besitzerin wurde vorgeworfen, die Tiere nicht art- und tierschutzgerecht zu halten. Auch nach sechs Monaten haben die Tiere kein neues Zuhause. Sie sitzen immer noch in den Tierheimen, weil es bisher kein Gerichtsurteil gibt. Die Kosten für die Unterbringung der Tiere muss der Landkreis Biberach tragen. Seit der Beschlagnahme sind 142 000 Euro aufgelaufen. Auch Tierschützer bezeichnen die Situation als unzumutbar.
Die Situation sei für alle unbefriedigend, sagte Verena Miller, Pressesprecherin des Landratsamts Biberach. Für die Behörde, weil die Kosten sich täglich erhöhen, für die Tierheime und letztlich auch für die Hunde, die es in den Heimen zwar gut hätten, die aber ohne Gerichtsurteil nicht vermittelbar seien. „Wir können nichts machen, so lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist“, so die Pressesprecherin. Der Landkreis muss weiterhin für die Kosten aufkommen. Stand Mittwochmorgen lagen die bei 142 000 Euro. „Und sie steigen täglich“, so Miller.
Hinweise aus der Bevölkerung hatten das Kreisveterinäramt auf die Spur der Züchterin gebracht. Als die Tiermediziner mit der Polizei im vergangenen August in dem Langenenslinger Teilort eintrafen, fanden sie unhygienische Räume, Hunde mit Husten und Durchfall sowie kranke Welpen vor. Nach der Beschlagnahme im August, wurden die Tiere in Tierheimen in Ulm, Biberach, Sigmaringen und ein Teil im Tierservice-zentrum Bad Waldsee unterbracht. Während die Hunde dort gesund gepflegt und versorgt wurden, begannen die Ermittlungen in einem aufwendigen Verfahren. Aufgrund der Impfpässe und elektronischen Kennzeichnungen hatte sich herausgestellt, dass mehrere Hunde illegal aus Russland, Polen, der Ukraine sowie Belarus eingeführt worden waren.
Das Verfahren gegen die Züchterin zieht sich hin. Zuständig ist das Verwaltungsgericht in Sigmaringen. Das Landratsamt hatte Klage eingereicht, die Züchterin widersprochen. Ein Widerspruch oder eine Klage hätten eine aufschiebbare Wirkung, erklärt Florian Nagel, Pressesprecher am Verwaltungsgericht, warum das Verfahren so lange dauert. Außerdem müssten immer wieder Fristen eingehalten werden. Allerdings rechnet er damit, dass vermutlich in der kommenden Woche eine Entscheidung fallen wird.
Das dürfte für Erleichterung nicht nur beim Landratsamt sorgen. Sollte das Verwaltungsgericht der Klage zustimmen, könnten die Tiere nach einer zweiwöchigen Einspruchsfrist endlich an Privatpersonen vermittelt werden. Somit wären auch die Tierheime entlastet. Das Tierheim in Ulm hat auf seiner Homepage Forderungen an den Gesetzgeber veröffentlicht. Sie verlangen, für beschlagnahmte Tiere eine schnelle Lösung zu finden. Sonst müssten sie aus Tierschutzgründen die Aufnahme von beschlagnahmten Tieren verweigern.
Die Züchterin war telefonisch für ein Statement nicht erreichbar.