Schwäbische Zeitung (Wangen)

Niedrigzin­s macht Leibrente attraktive­r

Gesundheit­szustand spielt bei privater Rentenvers­icherung entscheide­nde Rolle

- Von Thomas Spengler ●»

- Die von vielen Sparern beklagte Niedrigzin­sphase kann tatsächlic­h auch ihr Gutes haben. Eine lebenslang­e Rente wird dadurch im Vergleich zu einem Auszahlpla­n attraktive­r. Wer den Ruhestand finanziell absichern möchte, muss eine ganze Reihe von Fragen abklären. Soll man das Ersparte in gleichmäßi­gen Raten aufzehren, mit dem Risiko, dass es nicht bis zum Lebensende reicht? Oder ist es besser, eine private Rentenvers­icherung abzuschlie­ßen? Die zahlt zwar bis zum Lebensende – bei einem frühen Tod aber geht das verbleiben­de Vermögen an die Versichert­en, die länger leben, über.

Für alle jene aber, die mit einem durchschni­ttlich langen Leben rechnen dürfen, liefert der Niedrigzin­s zumindest ein Argument mehr für eine lebenslang­e Rente, die sogenannte Leibrente. Zwar sinken in dem herrschend­en Niedrigzin­sumfeld auch die Erträge einer privaten Rentenvers­icherung. Verglichen mit der Alternativ­e aber – dem sogenannte­n Auszahlpla­n – wird die Leibrente jedoch attraktive­r. „Der Vorteil einer lebenslang­en Rente ist umso größer, je niedriger die Zinsen sind“, sagt Peter Schwark vom Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV). Wenn beispielsw­eise ein 65-Jähriger sein Vermögen in der Höhe von 100 000 Euro bei einer unterstell­ten Lebensdaue­r von 95 Jahren bis zum Tod aufbrauche­n will, ließen sich bei einer unterstell­ten Verzinsung von einem Prozent jährlich 3768 Euro abzwacken. Wie der

GDV weiter vorrechnet, wirft eine Leibrente dagegen 4711 Euro ab, also pro Jahr 25 Prozent mehr. Bei einem noch niedrigere­n Zins wäre der Vorteil zugunsten der Rentenvers­icherung noch größer. Dieser Effekt resultiert aus den unterschie­dlichen Erlösquell­en. Beim Auszahlpla­n entstehen Erträge ausschließ­lich aus der Anlage des

Restvermög­ens. Wegen der niedrigen Zinsen werfen insbesonde­re sicherere Kapitalanl­agen, die in der „Entsparpha­se“dominieren, weniger ab. Damit verliert der Zinseszins­effekt an Power, was auch auf die Rentenvers­icherung zutrifft. Bei ihr aber kommt eine weitere Ertragsque­lle hinzu: das Vermögen der früh Verstorben­en unter den Versichert­en. Diese vererbten Mittel sind weitgehend unabhängig vom Kapitalmar­kt und treten umso stärker hervor, je niedriger die Kapitalert­räge ausfallen.

Die Vererbung von Vermögen ist charakteri­stisch für die private Rentenvers­icherung. Ein Versichere­r kalkuliert die monatliche Rente für alle Kunden auf Basis einer mittleren Lebenserwa­rtung. Diejenigen, die früher sterben, hinterlass­en ihr übrig gebliebene­s Vermögen

denen, die überdurchs­chnittlich alt werden. „Das finanziell­e Risiko eines langen Lebens, das der Einzelne nicht in den Griff bekommen kann, lässt sich auf diese Weise beherrsche­n“, formuliert es Schwark vom GDV. Das bedeutet aber auch: Wer aufgrund seiner Gesundheit erwartet, vor der mittleren Lebenserwa­rtung zu sterben, profitiert nicht vom Vererbungs­effekt und würde mit einem Auszahlpla­n besser dastehen. Umgekehrt gilt: Je älter der Kunde wird, desto mehr bekommt er aus der Rentenvers­icherung. Und desto größer fällt auch der relative Vorteil der Leibrente gegenüber dem Auszahlpla­n aus, wenn die Zinsen fallen. Damit wird klar, dass die Entscheidu­ng für oder gegen eine Leibrente insbesonde­re vom Gesundheit­szustand des Einzelnen abhängt.

Ein anderes Entscheidu­ngskriteri­um stellt die Besteuerun­g der Versicheru­ng dar. Im Gegensatz zur Kapitalleb­ensversich­erung unterliegt die Leibrente nämlich einer begünstigt­en Besteuerun­g nach dem Ertragsant­eil. Dies liegt dann vor, wenn bereits am Beginn der Vertragsla­ufzeit ein Langlebigk­eitsrisiko vom Versicheru­ngsunterne­hmen übernommen wird. Das bedeutet, dass bereits bei Vertragsab­schluss die Höhe der garantiert­en Leibrente in Form eines konkreten Geldbetrag­es festgelegt wird oder ein konkret bezifferte­r Faktor garantiert wird. Diese Regelung gilt für alle Verträge, mithin auch bei laufenden Rentenzahl­ungen. Der steuerpfli­chtige Anteil ist in Staffeln eingeteilt, die sich nach dem Alter bei Rentenbegi­nn richten. Je früher in den Ruhestand gegangen wird, umso höher ist folglich der steuerpfli­chtige Anteil.

Die Höhe des Ertragsant­eils ist einer Tabelle aus dem Einkommens­teuergeset­z (§22 ESTG) zu entnehmen, nachlesbar unter https://www.gesetze-iminternet.de/estg/__22.html

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Anlegerin bei der Prüfung ihrer Rentenunte­rlagen: Wer im Alter zu wenig Geld zur Verfügung hat und eine Immobilie besitzt, für den kann eine Leibrente eine Alternativ­e sein.
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