Niedrigzins macht Leibrente attraktiver
Gesundheitszustand spielt bei privater Rentenversicherung entscheidende Rolle
- Die von vielen Sparern beklagte Niedrigzinsphase kann tatsächlich auch ihr Gutes haben. Eine lebenslange Rente wird dadurch im Vergleich zu einem Auszahlplan attraktiver. Wer den Ruhestand finanziell absichern möchte, muss eine ganze Reihe von Fragen abklären. Soll man das Ersparte in gleichmäßigen Raten aufzehren, mit dem Risiko, dass es nicht bis zum Lebensende reicht? Oder ist es besser, eine private Rentenversicherung abzuschließen? Die zahlt zwar bis zum Lebensende – bei einem frühen Tod aber geht das verbleibende Vermögen an die Versicherten, die länger leben, über.
Für alle jene aber, die mit einem durchschnittlich langen Leben rechnen dürfen, liefert der Niedrigzins zumindest ein Argument mehr für eine lebenslange Rente, die sogenannte Leibrente. Zwar sinken in dem herrschenden Niedrigzinsumfeld auch die Erträge einer privaten Rentenversicherung. Verglichen mit der Alternative aber – dem sogenannten Auszahlplan – wird die Leibrente jedoch attraktiver. „Der Vorteil einer lebenslangen Rente ist umso größer, je niedriger die Zinsen sind“, sagt Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wenn beispielsweise ein 65-Jähriger sein Vermögen in der Höhe von 100 000 Euro bei einer unterstellten Lebensdauer von 95 Jahren bis zum Tod aufbrauchen will, ließen sich bei einer unterstellten Verzinsung von einem Prozent jährlich 3768 Euro abzwacken. Wie der
GDV weiter vorrechnet, wirft eine Leibrente dagegen 4711 Euro ab, also pro Jahr 25 Prozent mehr. Bei einem noch niedrigeren Zins wäre der Vorteil zugunsten der Rentenversicherung noch größer. Dieser Effekt resultiert aus den unterschiedlichen Erlösquellen. Beim Auszahlplan entstehen Erträge ausschließlich aus der Anlage des
Restvermögens. Wegen der niedrigen Zinsen werfen insbesondere sicherere Kapitalanlagen, die in der „Entsparphase“dominieren, weniger ab. Damit verliert der Zinseszinseffekt an Power, was auch auf die Rentenversicherung zutrifft. Bei ihr aber kommt eine weitere Ertragsquelle hinzu: das Vermögen der früh Verstorbenen unter den Versicherten. Diese vererbten Mittel sind weitgehend unabhängig vom Kapitalmarkt und treten umso stärker hervor, je niedriger die Kapitalerträge ausfallen.
Die Vererbung von Vermögen ist charakteristisch für die private Rentenversicherung. Ein Versicherer kalkuliert die monatliche Rente für alle Kunden auf Basis einer mittleren Lebenserwartung. Diejenigen, die früher sterben, hinterlassen ihr übrig gebliebenes Vermögen
denen, die überdurchschnittlich alt werden. „Das finanzielle Risiko eines langen Lebens, das der Einzelne nicht in den Griff bekommen kann, lässt sich auf diese Weise beherrschen“, formuliert es Schwark vom GDV. Das bedeutet aber auch: Wer aufgrund seiner Gesundheit erwartet, vor der mittleren Lebenserwartung zu sterben, profitiert nicht vom Vererbungseffekt und würde mit einem Auszahlplan besser dastehen. Umgekehrt gilt: Je älter der Kunde wird, desto mehr bekommt er aus der Rentenversicherung. Und desto größer fällt auch der relative Vorteil der Leibrente gegenüber dem Auszahlplan aus, wenn die Zinsen fallen. Damit wird klar, dass die Entscheidung für oder gegen eine Leibrente insbesondere vom Gesundheitszustand des Einzelnen abhängt.
Ein anderes Entscheidungskriterium stellt die Besteuerung der Versicherung dar. Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung unterliegt die Leibrente nämlich einer begünstigten Besteuerung nach dem Ertragsanteil. Dies liegt dann vor, wenn bereits am Beginn der Vertragslaufzeit ein Langlebigkeitsrisiko vom Versicherungsunternehmen übernommen wird. Das bedeutet, dass bereits bei Vertragsabschluss die Höhe der garantierten Leibrente in Form eines konkreten Geldbetrages festgelegt wird oder ein konkret bezifferter Faktor garantiert wird. Diese Regelung gilt für alle Verträge, mithin auch bei laufenden Rentenzahlungen. Der steuerpflichtige Anteil ist in Staffeln eingeteilt, die sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richten. Je früher in den Ruhestand gegangen wird, umso höher ist folglich der steuerpflichtige Anteil.
Die Höhe des Ertragsanteils ist einer Tabelle aus dem Einkommensteuergesetz (§22 ESTG) zu entnehmen, nachlesbar unter https://www.gesetze-iminternet.de/estg/__22.html