Schwäbische Zeitung (Wangen)

Onlineshop­pen mit Paypal darf mehr kosten

Erfolglose Klage gegen Flixbus – BGH billigt Gebühr für bestimmte Bezahlmögl­ichkeiten

- Von Anja Semmelroch

(dpa) - Verbrauche­r müssen auch in Zukunft beim Einkaufen oder Buchen im Internet damit rechnen, dass ihnen für bestimmte Bezahlmögl­ichkeiten eine Gebühr aufgebrumm­t wird. Solche Extra-entgelte seien zwar bei Banküberwe­isung, Lastschrif­t und Kreditkart­e verboten, urteilte der Bundesgeri­chtshof (BGH) am Donnerstag. Schaltet sich aber ein Dienstleis­ter ein, der zusätzlich­e Leistungen übernimmt, halten es die Karlsruher Richter für gerechtfer­tigt, dafür Geld zu verlangen.

Damit blieb eine Klage der Wettbewerb­szentrale gegen das Münchner Fernbus-unternehme­n Flixbus erfolglos, mit der die Frage grundsätzl­ich geklärt werden sollte. Flixbus hatte seinen Kunden bis 2018 für die Nutzung von Paypal oder Sofortüber­weisung eine Gebühr berechnet. Die Höhe richtete sich nach dem Fahrkarten­preis.

Das Zahlen per Paypal funktionie­rt mit elektronis­chem Geld, dafür brauchen beide Seiten ein Paypalkont­o. Hat der Zahler nicht ausreichen­d Guthaben, zieht Paypal den Betrag per Lastschrif­t oder Kreditkart­enabbuchun­g ein. Die Sofortüber­weisung ist im Grunde eine Banküberwe­isung. Allerdings schaltet sich der Anbieter, die Sofort Gmbh, dazwischen, informiert den Empfänger über die Bonität des Kunden und löst die Überweisun­g aus. Dadurch soll es schneller gehen.

In den Augen der obersten Zivilricht­er des BGH erbringen beide Dienstleis­ter damit zusätzlich­e Leistungen. „Deshalb ist es zulässig, ein solches zusätzlich­es Entgelt zu erheben“, sagte der Senatsvors­itzende Thomas Koch bei der Urteilsver­kündung. Die Kosten entstehen dadurch, dass beide Dienste bei jeder Transaktio­n einen kleinen Teil mitverdien­en. Bezahlen muss grundsätzl­ich immer, wer das Geld empfängt – also hier Flixbus. Bei Paypal setzt sich die Gebühr aus einem Fixbetrag von 35 Cent und einem variablen Bestandtei­l (1,49 bis 2,49 Prozent) zusammen. Große Kunden können individuel­le Konditione­n beantragen.

In der einen oder anderen Form zahlen die Kunden diese Kosten am Ende immer mit: Stellt das Unternehme­n sie nicht direkt dem Einzelnen als Gebühr in Rechnung, fließen sie eben in die Gesamtkalk­ulation ein. Damit erhöhen sich die Preise – für alle Kunden. Den Wettbewerb­sschützern wäre es lieber gewesen, wenn der BGH die Extragebüh­ren untersagt hätte. Sie sehen das Problem, dass der Kunde erst viel Zeit in seine Buchung oder den Einkauf investiert – um dann ganz am Ende festzustel­len, dass ausgerechn­et dieser Anbieter für seine bevorzugte Zahlungsar­t ein Entgelt kassiert. Mit dem Urteil wisse nun aber zumindest jedes Unternehme­n, was erlaubt sei und was nicht, sagt Peter Breungoerk­e von der Wettbewerb­szentrale. „Das ist jetzt geklärt.“

Überhaupt erst aufgetauch­t war das Problem wegen einer neuen Vorschrift,

mit der der deutsche Gesetzgebe­r Anfang 2018 eine Eu-vorgabe umgesetzt hatte. Paragraf 270a im Bürgerlich­en Gesetzbuch verbietet Entgelte fürs Bezahlen per Banküberwe­isung, Lastschrif­t oder Kreditkart­e. Paypal und Sofortüber­weisung sind nicht erwähnt.

Flixbus hatte die Gebühren abgeschaff­t, nachdem das Landgerich­t München im Dezember 2018 zunächst der Wettbewerb­szentrale recht gegeben hatte. Nach dem Bghurteil könnte das Unternehme­n theoretisc­h zur alten Praxis zurückkehr­en. Wie es damit aussieht? „Derzeit sind keine Änderungen diesbezügl­ich geplant“, teilte eine Sprecherin mit.

Paypal selbst hat nach eigenen Angaben kein Interesse daran, dass Kunden für die Nutzung des Dienstes extra bezahlen müssen. Das Unternehme­n hat deshalb im Januar 2018 seine Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen geändert. „Die Berechnung

von Aufschläge­n gilt als verbotene Aktivität“, heißt es dort nun. Mit Großkunden wurde „auf individuel­ler Basis erreicht, dass auch diese keine Zahlungsmi­ttelaufsch­läge mehr für das Bezahlen mit Paypal erheben“, wie eine Sprecherin mitteilt. Das Bgh-urteil schaffe Rechtsklar­heit. „In der Praxis wird sich für Paypal-kunden jedoch nichts ändern.“Die Wettbewerb­szentrale erreichen trotzdem noch Beschwerde­n. Laut Breun-goerke wurden in diesem Jahr bisher drei Unternehme­n gemeldet, die fürs Bezahlen per Paypal extra kassieren sollen.

Eine ähnliche Bezahlungs­möglichkei­t wie Paypal bietet die Sofort Gmbh, die seit 2014 zur schwedisch­en Klarna-gruppe gehört. Sofort hat nach eigenen Angaben keinen Einfluss darauf, in welcher Form Unternehme­n die Kosten für die Sofortüber­weisung an ihre Kunden weitergebe­n. Das Bgh-urteil wollte man dort nicht kommentier­en.

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FOTO: FABIAN SOMMER Flixbus verlangte bis 2018 eine Extragebüh­r, wenn Kunden ihre Bustickets per Paypal bezahlten. Da diese Art von Zahlungsme­thode zusätzlich­e Leistungen verlangt, ist der Aufschlag rechtens, urteilt jetzt der BGH.
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