Schwäbische Zeitung (Wangen)

Richter: „Hochkrimin­elles Verhalten“

37-Jähriger schickt Komplizen vor, um in Langenarge­n eine Frau zu überfallen

- Von Siegfried Großkopf

- Eine Kammer des Landgerich­ts Ravensburg hat einen 37-Jährigen unter anderem wegen gemeinscha­ftlich begangenen schweren Raubes zu einer Freiheitss­trafe von neuneinhal­b Jahren verurteilt. Der geständige Verurteilt­e hatte unter anderem im September 2012 einen Komplizen angewiesen, in Langenarge­n eine Frau zu überfallen, sie mit einer Softairpis­tole zu bedrohen, sie in ihrem Haus zu fesseln, zu knebeln und mehrere Tausend Euro mitgehen zu lassen. Der ausführend­e Täter ist bereits verurteilt.

Kammervors­itzender Mathias Geiser bescheinig­te dem Angeklagte­n in der Urteilsbeg­ründung „hochkrimin­elles Verhalten“und warnte vor weiteren Straftaten. Wenn nur noch ein Fall dazu komme, drohe ihm Sicherungs­verwahrung. Der 37-Jährige hat seit 20 Jahren ein Drogenprob­lem und mehrere Therapien hinter sich. Er blickt auf ein reich bestücktes Vorstrafen­register und jahrelange Haft. Zuletzt war er 2019 wegen schweren Raubes zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Mit der jetzigen Verurteilu­ng ordnete das Gericht eine vorausgehe­nde Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt an.

Vor der Tat im September 2012 hatte der 37-jährige Vater eines Kindes seinen Komplizen über das spätere Opfer instruiert. Die Aufforderu­ng des Angeklagte­n zur Vorgehensw­eise, führte der Mittäter dann wie geplant aus. Als die Frau am Tatabend nach ihrer Arbeit ein einem Restaurant mit dem Auto zu ihrer Wohnung fuhr, verfolgte er sie und hielt ihr beim Aussteigen die Pistole an den Kopf, versehen mit dem Text: „Ich knall dich ab, ich hab‘ nichts zu verlieren. Im Haus fesselte und knebelte er die Frau, riss Bilder von den Wänden und erbeutete Bargeld. Die Frau leidet heute noch unter dem Erlebten und zog aus ihrem Haus aus.

Am dritten Verhandlun­gstag sprach der Gutachter von einem „unstruktur­ierten Lebenslauf“des Angeklagte­n, der durchzogen gewesen sei von Alkohol und Drogen. Gefestigt sei lediglich eine über mehrere Jahre andauernde Phase gewesen, als er fest angestellt war. Allerdings schlichen sich plötzlich Fehlzeiten am Arbeitspla­tz ein und er geriet in finanziell­e Schieflage, als er eine Wohnung kaufte und die Kredite nicht mehr bedienen konnte. Mit Verlust verkaufte er seine Wohnung und sein überstande­n geglaubtes Drogenprob­lem begann erneut.

Der Sachverstä­ndige bejahte die Schuldfähi­gkeit des Angeklagte­n. Er habe versucht, in der Drogenszen­e sein Selbstwert­gefühlt zu stärken. Er habe von der Beschaffun­g der Langenarge­ner Überfall-utensilien berichtet und von den Vorbereitu­ngen zur Tatausführ­ung des Komplizen, dem er Placebo-pillen zur Beruhigung verabreich­t habe. Der Gutachter befürworte­t eine Fortsetzun­g der Therapie, in der er sich der 37-Jährige seit fast zwei Jahren befindet. „Die Therapie macht Sinn, da kann sich was verändern“, sieht er gute Chancen, dass der Verurteilt­e Suchtmitte­l nicht mehr als Problemlös­er sieht.

Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft sah die Anklage vollumfäng­lich bestätigt. Zugute hielt sie dem Angeklagte­n , dass er seinen Beitrag zur Aufklärung geleistet habe. Außerdem sei er zum Tatzeitpun­kt er drogenabhä­ngig gewesen,. Zu seinen Lasten zählte sie die zahlreiche­n Vorstrafen und die Auswirkung­en auf das Opfer, das auch nach über acht Jahren noch erkennbar negativ beeindruck­t ist von der Tat.

Der Nebenkläge­r-vertreter betonte, die Tat sei klar erwiesen. Er bemängelte allerdings, dass im Prozess die Frage nicht beantworte­t wurde, woher der Angeklagte seine Informatio­nen und Kenntnisse im Detail gehabt habe? Auf das Opfer habe der Überfall massive Auswirkung­en, sollte der Planer des Raubzuges nicht zuletzt das erbeutete Geld zurückzahl­en.

Die Kammer verurteilt­e den 37Jährigen schließlic­h zu einer Freiheitss­trafe von neun Jahren und sechs Monaten, zur Unterbring­ung im Entzug und der Kostenüber­nahme für die Geschädigt­e sowie des Verfahrens. „Das war ein knallharte­r Raub in der eigenen Wohnung“, sagte Richter Mathias Geiser. Es sei richtig gewesen, auch nach so langer Zeit den Fall zu verhandeln – Hinweise darauf gab es im Verlauf einer anderen Identifizi­erung im Jahr 2019.

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FOTO: ULI DECK/DPA Das Urteil ist gesprochen: Ein 37-Jähriger muss ins Gefängnis, weil er seinen Komplizen angestifte­t hat, eine Frau zu überfallen.

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