Richter: „Hochkriminelles Verhalten“
37-Jähriger schickt Komplizen vor, um in Langenargen eine Frau zu überfallen
- Eine Kammer des Landgerichts Ravensburg hat einen 37-Jährigen unter anderem wegen gemeinschaftlich begangenen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Der geständige Verurteilte hatte unter anderem im September 2012 einen Komplizen angewiesen, in Langenargen eine Frau zu überfallen, sie mit einer Softairpistole zu bedrohen, sie in ihrem Haus zu fesseln, zu knebeln und mehrere Tausend Euro mitgehen zu lassen. Der ausführende Täter ist bereits verurteilt.
Kammervorsitzender Mathias Geiser bescheinigte dem Angeklagten in der Urteilsbegründung „hochkriminelles Verhalten“und warnte vor weiteren Straftaten. Wenn nur noch ein Fall dazu komme, drohe ihm Sicherungsverwahrung. Der 37-Jährige hat seit 20 Jahren ein Drogenproblem und mehrere Therapien hinter sich. Er blickt auf ein reich bestücktes Vorstrafenregister und jahrelange Haft. Zuletzt war er 2019 wegen schweren Raubes zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Mit der jetzigen Verurteilung ordnete das Gericht eine vorausgehende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Vor der Tat im September 2012 hatte der 37-jährige Vater eines Kindes seinen Komplizen über das spätere Opfer instruiert. Die Aufforderung des Angeklagten zur Vorgehensweise, führte der Mittäter dann wie geplant aus. Als die Frau am Tatabend nach ihrer Arbeit ein einem Restaurant mit dem Auto zu ihrer Wohnung fuhr, verfolgte er sie und hielt ihr beim Aussteigen die Pistole an den Kopf, versehen mit dem Text: „Ich knall dich ab, ich hab‘ nichts zu verlieren. Im Haus fesselte und knebelte er die Frau, riss Bilder von den Wänden und erbeutete Bargeld. Die Frau leidet heute noch unter dem Erlebten und zog aus ihrem Haus aus.
Am dritten Verhandlungstag sprach der Gutachter von einem „unstrukturierten Lebenslauf“des Angeklagten, der durchzogen gewesen sei von Alkohol und Drogen. Gefestigt sei lediglich eine über mehrere Jahre andauernde Phase gewesen, als er fest angestellt war. Allerdings schlichen sich plötzlich Fehlzeiten am Arbeitsplatz ein und er geriet in finanzielle Schieflage, als er eine Wohnung kaufte und die Kredite nicht mehr bedienen konnte. Mit Verlust verkaufte er seine Wohnung und sein überstanden geglaubtes Drogenproblem begann erneut.
Der Sachverständige bejahte die Schuldfähigkeit des Angeklagten. Er habe versucht, in der Drogenszene sein Selbstwertgefühlt zu stärken. Er habe von der Beschaffung der Langenargener Überfall-utensilien berichtet und von den Vorbereitungen zur Tatausführung des Komplizen, dem er Placebo-pillen zur Beruhigung verabreicht habe. Der Gutachter befürwortet eine Fortsetzung der Therapie, in der er sich der 37-Jährige seit fast zwei Jahren befindet. „Die Therapie macht Sinn, da kann sich was verändern“, sieht er gute Chancen, dass der Verurteilte Suchtmittel nicht mehr als Problemlöser sieht.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah die Anklage vollumfänglich bestätigt. Zugute hielt sie dem Angeklagten , dass er seinen Beitrag zur Aufklärung geleistet habe. Außerdem sei er zum Tatzeitpunkt er drogenabhängig gewesen,. Zu seinen Lasten zählte sie die zahlreichen Vorstrafen und die Auswirkungen auf das Opfer, das auch nach über acht Jahren noch erkennbar negativ beeindruckt ist von der Tat.
Der Nebenkläger-vertreter betonte, die Tat sei klar erwiesen. Er bemängelte allerdings, dass im Prozess die Frage nicht beantwortet wurde, woher der Angeklagte seine Informationen und Kenntnisse im Detail gehabt habe? Auf das Opfer habe der Überfall massive Auswirkungen, sollte der Planer des Raubzuges nicht zuletzt das erbeutete Geld zurückzahlen.
Die Kammer verurteilte den 37Jährigen schließlich zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten, zur Unterbringung im Entzug und der Kostenübernahme für die Geschädigte sowie des Verfahrens. „Das war ein knallharter Raub in der eigenen Wohnung“, sagte Richter Mathias Geiser. Es sei richtig gewesen, auch nach so langer Zeit den Fall zu verhandeln – Hinweise darauf gab es im Verlauf einer anderen Identifizierung im Jahr 2019.