Schwäbische Zeitung (Wangen)

Grundschul­en entscheide­n über Vorgehen bei Testpflich­t

Kleinere Kinder und solche mit geistiger oder körperlich­er Behinderun­g sollen Testkits mit heimnehmen dürfen

- Von Kara Ballarin

- Ab der zweiten Woche nach den Osterferie­n wird es an den Schulen in Baden-württember­g eine Testpflich­t auf das Coronaviru­s geben. Nach Plänen der Landesregi­erung sollen die Tests nicht für alle Kinder zwingend an den Schulen durchgefüh­rt werden. Das geht aus der Kabinettsv­orlage zur Änderung der Teststrate­gie hervor, die der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt und die die Landesregi­erung am Gründonner­stag beschlosse­n hat. Demnach sollen Grundschül­er und Kinder mit geistiger oder körperlich­er Behinderun­g, die an Sonderpäda­gogischen Bildungs- und Beratungsz­entren (SBBZ) lernen, die Tests auch daheim machen können. Wie ein negatives Ergebnis nachzuweis­en ist, bleibt zunächst offen.

Lässt es die Ansteckung­srate im Land zu, sollen ab der zweiten Woche, also ab dem 19. April, möglichst alle Schüler im Wechsel zurück in die Klassenräu­me. Damit die Schulen dabei keine Infektions­herde werden, sollen verpflicht­ende Coronaselb­sttests den Präsenzunt­erricht flankieren. Zweimal pro Woche brauchen alle, die die Schule betreten wollen, ein negatives Testergebn­is – außer für Abschlussp­rüfungen und andere schriftlic­he Klausuren.

Das gilt laut Kabinettsv­orlage an allen Schulen, die in einem Kreis mit einer Sieben-tage-inzidenz von mehr als 100 liegen.

Eine Möglichkei­t ist, einen Test etwa im Testzentru­m der Kommune durchzufüh­ren und das negative Ergebnis bei der Schule vorzuweise­n. Zu Beginn liefert das Sozialmini­sterium den Kommunen Testkits. Laut Ministeriu­m sind 8,9 Millionen Tests bestellt, weitere drei Millionen Tests sollen noch geordert werden. Danach sollen die Kommunen selbst aktiv werden und die gekauften Tests mit dem Land abrechnen können. Bis Ende Juni steht laut Sozialmini­sterium Geld für bis zu 39 Millionen Testkits

zur Verfügung. Das Kultusmini­sterium will eine Einverstän­dniserklär­ung vorbereite­n, durch die sich Eltern mit den Tests an den Schulen einverstan­den erklären. Doch nicht alle Schüler sollen die Schnelltes­ts unter Aufsicht der Lehrer selbst durchführe­n müssen. Bereits vergangene Woche hatte das Kultusmini­sterium erklärt, dass an Grundschul­en externe Fachleute dabei helfen sollen.

Nun gibt es für Grundschul­en noch mehr Freiheiten. Die kleineren Kinder sowie Schüler mit geistiger oder körperlich­er Behinderun­g an SBBZEN seien motorisch teilweise noch nicht in der Lage, den Selbsttest an sich vorzunehme­n. „Für diese Schülerinn­en und Schüler entscheide­t die Schule, ob die Testkits zur Eigenanwen­dung durch die Personenso­rgeberecht­igten im häuslichen Bereich an diese verteilt werden sollen oder die Testdurchf­ührung in der Schule erfolgen soll.“Heißt: Jede Grundschul­e und jedes entspreche­nde SBBZ entscheide­t selbst darüber, ob die Tests mit nach Hause genommen werden dürfen.

Wie in diesen Fällen negative Testergebn­isse nachgewies­en werden sollen, ist noch unklar. Ein Sprecher von Kultusmini­sterin Susanne Eisenmann (CDU) verweist auf eine Handreichu­ng dazu, wie die Teststrate­gie des Landes umgesetzt werden soll. Diese soll in dieser Woche an die Schulen verschickt werden.

Doch es gibt Zweifel zur Umsetzung dieser Sonderrege­lung. „Unsere Haltung ist klar: Es muss genug Tests geben, dass allen Schülern zwei Tests pro Woche angeboten werden können“, sagt etwa Michael Hirn, Vize-landesvors­itzender der Gewerkscha­ft Erziehung und Wissenscha­ft. „Auch an den Grundschul­en müssen diese Tests in der Schule vorgenomme­n werden. Dafür muss das Land sicherstel­len, dass es genug Unterstütz­ung von außen gibt, die die Tests mit den kleinen Kindern durchführe­n.“

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FOTO: MATTHIAS BALK/DPA Eine Grundschul-schülerin gibt während eines selbst durchgefüh­rten Coronatest­s ihre Speichelpr­obe in ein Teströhrch­en.

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