Weitere Fälle der Geflügelpest nachgewiesen
Nach Isny ist nun auch ein Halter in Bad Wurzach betroffen – Am Ostersonntag sind dort vier Tiere gestorben
(sz/sin) - Im Landkreis Ravensburg gibt es erneut einen Fall von Geflügelpest: Wie das Landratsamt mitteilt, sind am Ostersonntag bei einem privaten Geflügelhalter in Bad Wurzach vier erkrankte Hühner gestorben. Der Restbestand von acht Hühnern und zwei Gänsen wurde getötet.
Bereits vor wenigen Tagen wurden in fünf Kleinbeständen bei Isny mehrere Fälle der Vogelgrippe nachgewiesen (SZ berichtete). Wie das Landratsamt mitteilt, bestehe bei den Erkrankungen in Bad Wurzach keine Verbindung zum Junghennenaufzuchtbetrieb in Nordrhein-westfalen, der in Zusammenhang mit den bestätigten Fällen in Kleinbeständen nahe Isny steht. Daher müsse davon ausgegangen werden, dass Wildvögel das Virus eingetragen haben.
Wegen des bestätigten Falls in Bad Wurzach erweitert der Landkreis Ravensburg demnächst seine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest in den Restriktionsgebieten. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnahmen treffen, dazu zählt die Aufstallung (Stallpflicht) der Tiere. Alle geltenden Regelungen sowie eine Karte der Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung zu finden, die unter www.rv.de veröffentlicht und abrufbar ist. Das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen sei entscheidend, um das Eintragen der Seuche zu verhindern.
Weiterhin gilt: Geflügelhalter, die ab 16. März Hühner aus Bayern oder anderen Bundesländern zugekauft haben oder in deren Beständen plötzlich gesundheitliche Auffälligkeiten auftreten, werden eindringlich gebeten, sich beim Veterinärund Verbraucherschutzamt zu melden, da auch hier Infektionen nicht auszuschließen sind.
Außerdem weist das Landratsamt darauf hin, dass auch Kleinstbestände mit nur einem oder wenigen Tieren der Veterinärbehörde bekannt sein müssen und verpflichtet sind, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung finden sich unter www.rv.de