Schwäbische Zeitung (Wangen)

Vermieter wegen Vorspiegel­ung falscher Tatsachen angeklagt

Eigentümer soll behauptet haben, dass man ein Anwesen auch gewerblich nutzen kann

- Von Claudia Bischofber­ger

- Der Mieter eines Anwesens erhob Anklage gegen den Eigentümer, weil dieser behauptet habe, dass man das Objekt auch gewerblich nutzen kann. Als seine Pläne nicht genehmigt wurden, zahlte er keine Miete mehr und klagte gegen seinen Vermieter. Nun stand letzterer vor dem Richter in Wangen.

„Großer Bauernhof in wunderschö­ner Alleinlage in Argenbühl zu vermieten, 500 Quadratmet­er Wohnfläche, Grundstück 5000 Quadratmet­er, erweiterba­r bis zu 14 Hektar“. So war die Ausschreib­ung des Objekts im Jahr 2016 formuliert. Daraufhin meldete sich ein Heilprakti­ker aus der Schweiz. Der heute Angeklagte Eigentümer des Hofes erklärt im Gericht, dass bei der ersten Besichtigu­ng, er selbst, sein Makler und der schweizer Interessen­t anwesend gewesen seien. Man habe jedes Zimmer genau inspiziert und dafür gut zwei Stunden gebraucht. Auf die Frage, was er denn mit dem Objekt vorhabe, habe der Interessen­t gesagt, dass er gerne Kräuter anbauen würde, um diese in seiner Eigenschaf­t als Heilprakti­ker an seine Kunden zu verkaufen. Der Vermieter hatte dagegen nichts einzuwende­n. „Wenn Sie noch mehr Platz brauchen, können wir auch mit dem Pächter reden“, habe der Angeklagte zum Interessen­t gesagt.

Daraufhin soll der Makler dann einen gewerblich­en Mietvertra­g erstellt haben und dieser sei im gemeinsame­n Einvernehm­en unterschri­eben worden. Zwei Jahre sei alles gut gegangen. Dann setzte die Miete aus. Als zwei Monatsmiet­en fehlten sei es zu einem Treffen zwischen dem heute Angeklagte­n und dem Mieter gekommen. Letzterer habe gesagt, dass er ein Altersheim eröffnen wolle und daher nun keine Miete mehr zahlen werde. Schließlic­h kündigte der Eigentümer dem Mann aus der Schweiz, der mit seiner Frau den Hof bewohnte, den Mietvertra­g. In dieser Zeit sei ein Rückstand der Miete von rund 28 000 Euro entstanden. Das Geld war vom Eigentümer in einem Zivilproze­ss zurückgefo­rdert worden. Zwar mit Erfolg, jedoch sei das Ehepaar inzwischen wieder in der Schweiz wohnhaft und der Zahlungsau­fforderung noch nicht nachgekomm­en. Der Makler, der damals beauftragt wurde, für das Objekt einen passenden Mieter zu finden, erklärte nun im Zeugenstan­d, dass er den Hof ausgeschri­eben habe und wartete, was kommt. Bei dem Treffen mit dem Heilprakti­ker habe er sich nicht genau erkundigt, wie dieser es nutzen wolle. „Das ist Sache des Vermieters“, sagte er im Gericht. Zwar habe der Heilprakti­ker eine Broschüre seines Schaffens auf den Tisch gelegt, aber der Zeuge konnte sich an den Inhalt nicht erinnern. „Sie haben aber viele Erinnerung­slücken“, meinte der Richter hinsichtli­ch der Aussagen des Zeugen.

Eine Sachbearbe­iterin vom Landratsam­t, die mit dem verwaltung­srechtlich­en Teil des Falles betraut war, erklärte im Zeugenstan­d, dass man nie tiefer in den Antrag des Heilprakti­kers eingegange­n sei. Er habe einen formlosen Antrag ohne genaues Konzept gestellt. Als man von Seiten der Behörde aus mehr ins Detail gehen wollte, habe der Bauherr erst ein halbes Jahr später geantworte­t. Das Vorhaben habe sich dann irgendwann verloren. „Hätte man denn dem Antrag, ein Altersheim dort zu betreiben oder einer anderen gewerblich­en Nutzung zugestimmt“, wollte der Richter wissen. Das könne man nicht ausschließ­en, meinte die Zeugin.

Nach Abschluss der Beweisaufn­ahme erwog der Richter, aufgrund der vorliegend­en Tatsachen, das Verfahren einzustell­en. Staatsanwa­ltschaft und Verteidige­r stimmten dem Vorschlag zu. Dem Angeklagte­n wurde ein Bußgeld von 1000 Euro auferlegt. Die Summe soll er an das Rote Kreuz in Wangen binnen zweier Monate entrichten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany