Vermieter wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen angeklagt
Eigentümer soll behauptet haben, dass man ein Anwesen auch gewerblich nutzen kann
- Der Mieter eines Anwesens erhob Anklage gegen den Eigentümer, weil dieser behauptet habe, dass man das Objekt auch gewerblich nutzen kann. Als seine Pläne nicht genehmigt wurden, zahlte er keine Miete mehr und klagte gegen seinen Vermieter. Nun stand letzterer vor dem Richter in Wangen.
„Großer Bauernhof in wunderschöner Alleinlage in Argenbühl zu vermieten, 500 Quadratmeter Wohnfläche, Grundstück 5000 Quadratmeter, erweiterbar bis zu 14 Hektar“. So war die Ausschreibung des Objekts im Jahr 2016 formuliert. Daraufhin meldete sich ein Heilpraktiker aus der Schweiz. Der heute Angeklagte Eigentümer des Hofes erklärt im Gericht, dass bei der ersten Besichtigung, er selbst, sein Makler und der schweizer Interessent anwesend gewesen seien. Man habe jedes Zimmer genau inspiziert und dafür gut zwei Stunden gebraucht. Auf die Frage, was er denn mit dem Objekt vorhabe, habe der Interessent gesagt, dass er gerne Kräuter anbauen würde, um diese in seiner Eigenschaft als Heilpraktiker an seine Kunden zu verkaufen. Der Vermieter hatte dagegen nichts einzuwenden. „Wenn Sie noch mehr Platz brauchen, können wir auch mit dem Pächter reden“, habe der Angeklagte zum Interessent gesagt.
Daraufhin soll der Makler dann einen gewerblichen Mietvertrag erstellt haben und dieser sei im gemeinsamen Einvernehmen unterschrieben worden. Zwei Jahre sei alles gut gegangen. Dann setzte die Miete aus. Als zwei Monatsmieten fehlten sei es zu einem Treffen zwischen dem heute Angeklagten und dem Mieter gekommen. Letzterer habe gesagt, dass er ein Altersheim eröffnen wolle und daher nun keine Miete mehr zahlen werde. Schließlich kündigte der Eigentümer dem Mann aus der Schweiz, der mit seiner Frau den Hof bewohnte, den Mietvertrag. In dieser Zeit sei ein Rückstand der Miete von rund 28 000 Euro entstanden. Das Geld war vom Eigentümer in einem Zivilprozess zurückgefordert worden. Zwar mit Erfolg, jedoch sei das Ehepaar inzwischen wieder in der Schweiz wohnhaft und der Zahlungsaufforderung noch nicht nachgekommen. Der Makler, der damals beauftragt wurde, für das Objekt einen passenden Mieter zu finden, erklärte nun im Zeugenstand, dass er den Hof ausgeschrieben habe und wartete, was kommt. Bei dem Treffen mit dem Heilpraktiker habe er sich nicht genau erkundigt, wie dieser es nutzen wolle. „Das ist Sache des Vermieters“, sagte er im Gericht. Zwar habe der Heilpraktiker eine Broschüre seines Schaffens auf den Tisch gelegt, aber der Zeuge konnte sich an den Inhalt nicht erinnern. „Sie haben aber viele Erinnerungslücken“, meinte der Richter hinsichtlich der Aussagen des Zeugen.
Eine Sachbearbeiterin vom Landratsamt, die mit dem verwaltungsrechtlichen Teil des Falles betraut war, erklärte im Zeugenstand, dass man nie tiefer in den Antrag des Heilpraktikers eingegangen sei. Er habe einen formlosen Antrag ohne genaues Konzept gestellt. Als man von Seiten der Behörde aus mehr ins Detail gehen wollte, habe der Bauherr erst ein halbes Jahr später geantwortet. Das Vorhaben habe sich dann irgendwann verloren. „Hätte man denn dem Antrag, ein Altersheim dort zu betreiben oder einer anderen gewerblichen Nutzung zugestimmt“, wollte der Richter wissen. Das könne man nicht ausschließen, meinte die Zeugin.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme erwog der Richter, aufgrund der vorliegenden Tatsachen, das Verfahren einzustellen. Staatsanwaltschaft und Verteidiger stimmten dem Vorschlag zu. Dem Angeklagten wurde ein Bußgeld von 1000 Euro auferlegt. Die Summe soll er an das Rote Kreuz in Wangen binnen zweier Monate entrichten.