Grabschändung: Polizei hat einen Tatverdächtigen
Täter stellte Mitte März einen „Galgenbaum“auf einem Grab des städtischen Friedhofs Bad Wurzach auf
- Die polizeilichen Ermittlungen zur Grabschändung Mitte März in Bad Wurzach sind im Gange. Das ist der aktuelle Stand.
Die widerliche Tat ereignete sich zwischen Montagnachmittag,
15. März, und Dienstagvormittag,
16. März, auf dem städtischen Friedhof. Eine noch unbekannte Person stellte dort auf einem Grab ein 90 mal 50 Zentimeter großes Konstrukt aus Ästen auf. Dieses ähnelte laut Polizei einem Baum mit Galgen für drei Personen. Zudem wurde ein, einem Grabstein nachempfundener, beschrifteter Stein abgelegt. Bei diesem handelt es sich um ein etwa fünf mal fünf Zentimeter großes Stück eines Ziegelsteins. Geschrieben wurde per Hand mit einem Edding. Entdeckt wurde die Tat von einer Person, die das Grab besuchte.
Die Ruhestätte befindet sich am, vom Friedhofweg aus gesehen, oberen rechten Bereich des Areals. Es wurde, so die Polizeisprecherin, ganz offensichtlich gezielt ausgesucht. Dies schließen die Beamten daraus, dass auf dem Stein der Name der das Grab pflegenden Person geschrieben ist. Dieser lautet anders als die dort bestattete Person.
Die Polizei folgert aus diesem Insiderwissen des Täters, dass dieser aus dem Bekanntenkreis stammt.
Die Ermittlungen haben laut aktueller Auskunft der Polizei in Ravensburg mittlerweile zu einem Tatverdächtigen aus dem Umfeld geführt. Dieser habe sich bislang aber zu den Vorwürfen nicht geäußert, teilte eine Polizeisprecherin mit.
Die Beamten hoffen weiterhin auf Hinweise aus der Bevölkerung. Eventuell haben Zeugen im Tatzeitraum auf dem Friedhof eine Person bemerkt, die etwa 90 Zentimeter lange Äste transportiert hat. Möglicherweise geschah dies mit einer entsprechend großen Tasche oder einer Tasche, aus der Äste herausragten.
Hinweise nimmt der Polizeiposten in Bad Wurzach, Telefon 07564 / 2013, entgegen. Grabschändung ist eine als Störung der Totenruhe bezeichnete Straftat. Sie wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.