Schwäbische Zeitung (Wangen)

Bau in Schwarzenb­erg lief nicht nach Plan

Gemeindera­t Hergatz muss zum dritten Mal einen Bebauungsp­lan ändern – Grundstück­sgrenzen wurden nicht eingehalte­n

- Von Stefanie Gronostay

- Zum dritten Mal hat der Gemeindera­t Hergatz den Bebauungsp­lan Schwarzenb­erg ändern müssen. Gebäude, die dort gebaut wurden, ragen nämlich über die Grundstück­sgrenzen hinaus. „Es kam zu einer Verschiebu­ng bei der Umsetzung des Plans aus dem Jahr 2017“, erklärte Andreas Brockof von der Bauleitpla­nung Sieber Consult in Lindau. Im Gemeindera­t stellte sich hingegen die Frage, wie es zu dieser Abweichung kam. „Das sollte nicht zum Vorbild werden“, sagte Armin Müller.

Konkret geht es um einen schmalen Grünstreif­en, der westlich der bebauten Grundstück­e liegt. 2017 wurde dieser etwa 450 Quadratmet­er große Streifen nicht in den Bebauungsp­lan mitaufgeno­mmen. Nun hajeder, ben sich die Grundstück­sgrenzen jedoch leicht verschoben und die Gebäude ragen um neun Quadratmet­er über die ursprüngli­che Grenze in den Streifen hinein. Als Grund dafür nannte Brockof alte Geh- und Fahrrechte. Im Dezember bewilligte der Gemeindera­t die Bebauungsp­lanänderun­g. Zehn Behörden wurden für eine Stellungna­hme angeschrie­ben und der Plan wurde öffentlich ausgelegt. „Drei Behörden haben eine Stellungna­hme dazu abgegeben“, erklärte Brockof.

Die Untere Naturschut­zbehörde des Landratsam­ts Lindau wies darauf hin, dass der Grünstreif­en landwirtsc­haftlich genutzt wird. Durch die Erweiterun­g des Bebauungsp­lans ändere sich die Nutzung und der Streifen werde zu einem Mischgebie­t. Die Gemeinde müsse deshalb gemäß des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“des Bayerische­n Staatsmini­steriums für Umwelt- und Verbrauche­rschutz eine Ausgleichs­fläche als Kompensati­on schaffen.

Andreas Brockof sieht das anders. Die Gemeinde müsse für den Streifen keinen Ausgleich schaffen, da 448 Quadratmet­er des Streifens unbebaut sind und als private Grünfläche gesehen werden. „Zudem handelt es sich bei dem Leitfaden nur um eine Empfehlung“, sagte Brockof. Die Gemeinde könne auch andere Methoden anwenden. Stattdesse­n sollen andere Umweltschu­tzmaßnahme­n in den Bebauungsp­lan mitaufgeno­mmen werden. So sollen die Eingriffe in die Natur so gering wie möglich gehalten werden.

Ratsmitgli­ed Armin Müller hakte nach, wie es zu der Abweichung kam. „Ich habe immer das Gefühl, da baut wie er lustig ist, und die Gemeinde darf im Nachhinein den Bebauungsp­lan ändern, damit er passt“, sagte er. Auch Manfred Scheuerl hinterfrag­te, warum der Streifen 2017 nicht mit eingeplant wurde. „Damals war doch die Situation dieselbe.“Brockof selbst war 2017 nicht in die Planung involviert. Er unterstell­te jedoch keine Absicht. „Damals wurden die Baugrenzen relativ eng gefasst“, sagte er.

„Hätte man die Baufenster großzügige­r und grundstück­sübergreif­ender gezogen, wäre die jetzige Änderung wahrschein­lich nicht erforderli­ch“, sagte Brockof. Damals habe es Diskussion­en mit dem Landratsam­t gegeben, erzählte der Ingenieur. Letztendli­ch habe man sich auf die konkreten Vorgaben geeinigt. „Die Gebäude wurden in der Größe gebaut, wie sie vorgesehen waren.“

Doch warum wurden die Gehund Fahrrechte 2017 nicht beachtet? „Die Geh- und Fahrrechte wurden wohl nicht vollständi­g abgearbeit­et“, erklärte Brockof. Es gebe immer wieder Fälle, in denen Bauvorhabe­n abweichen, aus Gründen, die man im Vornherein nicht sehen kann. Bei einer großzügige­n Planung entstehen anderersei­ts Gebäude, die der Vorstellun­g widersprec­hen. „Das richtige Mittelmaß zu finden, ist eine große Herausford­erung.“

Bürgermeis­ter Oliver-kersten Raab sprach sich dafür aus, eher den Bebauungsp­lan zu ändern, als im Extremfall die Gebäude abzureißen. Zudem muss die Gemeinde nicht für die Änderung des Plans aufkommen. „Die Kosten liegen im Privaten“, sagte Raab. Der Gemeindera­t stimmte einstimmig für die entspreche­nden Änderungen im Bebauungsp­lan.

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