Bau in Schwarzenberg lief nicht nach Plan
Gemeinderat Hergatz muss zum dritten Mal einen Bebauungsplan ändern – Grundstücksgrenzen wurden nicht eingehalten
- Zum dritten Mal hat der Gemeinderat Hergatz den Bebauungsplan Schwarzenberg ändern müssen. Gebäude, die dort gebaut wurden, ragen nämlich über die Grundstücksgrenzen hinaus. „Es kam zu einer Verschiebung bei der Umsetzung des Plans aus dem Jahr 2017“, erklärte Andreas Brockof von der Bauleitplanung Sieber Consult in Lindau. Im Gemeinderat stellte sich hingegen die Frage, wie es zu dieser Abweichung kam. „Das sollte nicht zum Vorbild werden“, sagte Armin Müller.
Konkret geht es um einen schmalen Grünstreifen, der westlich der bebauten Grundstücke liegt. 2017 wurde dieser etwa 450 Quadratmeter große Streifen nicht in den Bebauungsplan mitaufgenommen. Nun hajeder, ben sich die Grundstücksgrenzen jedoch leicht verschoben und die Gebäude ragen um neun Quadratmeter über die ursprüngliche Grenze in den Streifen hinein. Als Grund dafür nannte Brockof alte Geh- und Fahrrechte. Im Dezember bewilligte der Gemeinderat die Bebauungsplanänderung. Zehn Behörden wurden für eine Stellungnahme angeschrieben und der Plan wurde öffentlich ausgelegt. „Drei Behörden haben eine Stellungnahme dazu abgegeben“, erklärte Brockof.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts Lindau wies darauf hin, dass der Grünstreifen landwirtschaftlich genutzt wird. Durch die Erweiterung des Bebauungsplans ändere sich die Nutzung und der Streifen werde zu einem Mischgebiet. Die Gemeinde müsse deshalb gemäß des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz eine Ausgleichsfläche als Kompensation schaffen.
Andreas Brockof sieht das anders. Die Gemeinde müsse für den Streifen keinen Ausgleich schaffen, da 448 Quadratmeter des Streifens unbebaut sind und als private Grünfläche gesehen werden. „Zudem handelt es sich bei dem Leitfaden nur um eine Empfehlung“, sagte Brockof. Die Gemeinde könne auch andere Methoden anwenden. Stattdessen sollen andere Umweltschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan mitaufgenommen werden. So sollen die Eingriffe in die Natur so gering wie möglich gehalten werden.
Ratsmitglied Armin Müller hakte nach, wie es zu der Abweichung kam. „Ich habe immer das Gefühl, da baut wie er lustig ist, und die Gemeinde darf im Nachhinein den Bebauungsplan ändern, damit er passt“, sagte er. Auch Manfred Scheuerl hinterfragte, warum der Streifen 2017 nicht mit eingeplant wurde. „Damals war doch die Situation dieselbe.“Brockof selbst war 2017 nicht in die Planung involviert. Er unterstellte jedoch keine Absicht. „Damals wurden die Baugrenzen relativ eng gefasst“, sagte er.
„Hätte man die Baufenster großzügiger und grundstücksübergreifender gezogen, wäre die jetzige Änderung wahrscheinlich nicht erforderlich“, sagte Brockof. Damals habe es Diskussionen mit dem Landratsamt gegeben, erzählte der Ingenieur. Letztendlich habe man sich auf die konkreten Vorgaben geeinigt. „Die Gebäude wurden in der Größe gebaut, wie sie vorgesehen waren.“
Doch warum wurden die Gehund Fahrrechte 2017 nicht beachtet? „Die Geh- und Fahrrechte wurden wohl nicht vollständig abgearbeitet“, erklärte Brockof. Es gebe immer wieder Fälle, in denen Bauvorhaben abweichen, aus Gründen, die man im Vornherein nicht sehen kann. Bei einer großzügigen Planung entstehen andererseits Gebäude, die der Vorstellung widersprechen. „Das richtige Mittelmaß zu finden, ist eine große Herausforderung.“
Bürgermeister Oliver-kersten Raab sprach sich dafür aus, eher den Bebauungsplan zu ändern, als im Extremfall die Gebäude abzureißen. Zudem muss die Gemeinde nicht für die Änderung des Plans aufkommen. „Die Kosten liegen im Privaten“, sagte Raab. Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die entsprechenden Änderungen im Bebauungsplan.