Frau hilft bei Drogenhandel und gesteht vor Gericht
Für ihre Taten erhält sie eine Freiheitsstrafe – Jetzt will die Angeklagte gegen die Hintermänner aussagen
- Vor dem Wangener Amtsgericht geständig gewesen ist eine Frau aus dem Raum Isny. Sie war wegen Beihilfe zum Drogenhandel und Besitz von Betäubungsmitteln angeklagt und erhielt eine Freiheitsstrafe im gerade noch bewährungsfähigen Bereich.
Zum Sachverhalt: Zwei gesondert verfolgte Drogendealer hatten aus dem Darknet Drogen bestellt und diese mit der Kryptowährung Bitcoin bezahlt. Von November 2017 bis April 2018 nahm die Angeklagte die Bestellungen in Empfang. Im Mai desselben Jahres erhielt einer der Drogenhändler den Wohnungsschlüssel der Beschuldigten. So konnte er eigenständig die Lieferungen in Empfang nehmen. Meist wurde die Ware in Gegenwart der Angeklagten geöffnet und für den Weiterverkauf vorbereitet.
Für die Bereitstellung ihrer Adresse erhielt die Frau entweder eine Kleinmenge für den Eigengebrauch oder eine Vergünstigung für ihren nächsten Betäubungsmittelkauf. Dabei habe die Beschuldigte in mindestens acht Fällen 25 Gramm Amphetamin zu einem Preis von 200 Euro erhalten. Ende Mai 2018 wurde in einer Postfiliale in Isny eine Sendung von knapp
700 Gramm sichergestellt, die an die Adresse der Beschuldigten gehen sollte. Eine weitere Lieferung dieser Art entdeckte die Post in Bremen, sie wurde dort sichergestellt.
Bereits im Vorfeld des Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft angeregt, dass, eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich in Aussicht gestellt werden könne – sofern die Angeklagte geständig sein. Der Richter stimmte nach einer fünfminütigen Beratungszeit mit dem Schöffen diesem Vorschlag zu und stellte der Angeklagten eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren in Aussicht.
Im weiteren Verlauf der Verhandlung bestätigte der Verteidiger, dass seine Mandantin die Tatvorwürfe einräume. „Sie möchte sich für ihre Taten entschuldigen, denn sie war ihrer Sucht ausgesetzt“, erklärte der Rechtsanwalt.
In naher Zukunft laufe zudem am Landgericht das Verfahren gegen die Drogendealer an, wo seine Mandantin als Zeugin aussagen werde. Vor diesen Hintergründen beschloss das
Gericht auf die Vernehmung von Zeugen zu verzichten.
„Wie kam es dazu, dass Sie Drogen nehmen?“, wollte der Richter von der Angeklagten wissen. Sie habe von früh bis spät gearbeitet, erklärte diese. Für den eigenen Lebensunterhalt und um ihrem Sohn den Führerschein zu bezahlen. „Meine Kraft ging langsam aus, meine Knochen taten weh“, sagte sie. Das Amphetamin habe ihr die nötige Energie gegeben. Seit März dieses Jahres arbeite sie für und mit ihrem Vater, der an der See einen Campingplatz betreibt. Dort fände sie den nötigen Abstand, um von den Drogen wegzukommen.
„Ihnen wird zur Last gelegt, Hilfe beim Handel und Verkauf von Drogen geleistet zu haben und das hat sich bestätigt“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Es seien hier enorme Mengen bestellt worden und sie, die Beschuldigte, haben dies unterstützt, fügte er hinzu.
Dennoch könne man eine positive Sozialprognose verzeichnen, die der Anklagevertreter sowohl mit den negativ verlaufenden Drogentests begründete, als auch in dem zukünftigen Arbeitsverhältnis. Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren hielt der Staatsanwalt deshalb für angemessen. Zusätzlich forderte er eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro.
„Wie der Staatsanwalt schon sagte, meine Mandantin war in ihrem Leben nicht auf Rosen gebettet“, erklärte hingegen der Verteidiger. Das Urteil solle tragbar für sie sein und daher überlasse er die Entscheidung dem Schöffengericht.
„Sie haben glaubhaft die Taten eingeräumt und ich hatte den Eindruck, dass sie jetzt reinen Tisch machen wollen, auch, indem Sie gegen die eigentlichen Täter aussagen“, erklärte der Richter bei der Urteilsbegründung. Er gab dem Staatsanwalt recht, der gesagt hatte, dass ein erheblicher Schaden entstanden wäre, wenn diese erheblichen Mengen Drogen unter die Leute gekommen wären. „Aber Ihre Persönlichkeit zeigt, dass Sie die Bewährung verdient haben.“
Deshalb schloss sich das Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft an: eine gerade noch im bewährungsfähigen Bereich liegende Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Geldauflage von 1200 Euro, die dem Wangener Verein „Lichtblick“zu Gute kommen soll.
„Ihre Persönlichkeit zeigt, dass Sie die Bewährung verdient haben.“
Richter zu der Angeklagten