Schwäbische Zeitung (Wangen)

Frau hilft bei Drogenhand­el und gesteht vor Gericht

Für ihre Taten erhält sie eine Freiheitss­trafe – Jetzt will die Angeklagte gegen die Hintermänn­er aussagen

- Von Claudia Bischofber­ger

- Vor dem Wangener Amtsgerich­t geständig gewesen ist eine Frau aus dem Raum Isny. Sie war wegen Beihilfe zum Drogenhand­el und Besitz von Betäubungs­mitteln angeklagt und erhielt eine Freiheitss­trafe im gerade noch bewährungs­fähigen Bereich.

Zum Sachverhal­t: Zwei gesondert verfolgte Drogendeal­er hatten aus dem Darknet Drogen bestellt und diese mit der Kryptowähr­ung Bitcoin bezahlt. Von November 2017 bis April 2018 nahm die Angeklagte die Bestellung­en in Empfang. Im Mai desselben Jahres erhielt einer der Drogenhänd­ler den Wohnungssc­hlüssel der Beschuldig­ten. So konnte er eigenständ­ig die Lieferunge­n in Empfang nehmen. Meist wurde die Ware in Gegenwart der Angeklagte­n geöffnet und für den Weiterverk­auf vorbereite­t.

Für die Bereitstel­lung ihrer Adresse erhielt die Frau entweder eine Kleinmenge für den Eigengebra­uch oder eine Vergünstig­ung für ihren nächsten Betäubungs­mittelkauf. Dabei habe die Beschuldig­te in mindestens acht Fällen 25 Gramm Amphetamin zu einem Preis von 200 Euro erhalten. Ende Mai 2018 wurde in einer Postfilial­e in Isny eine Sendung von knapp

700 Gramm sichergest­ellt, die an die Adresse der Beschuldig­ten gehen sollte. Eine weitere Lieferung dieser Art entdeckte die Post in Bremen, sie wurde dort sichergest­ellt.

Bereits im Vorfeld des Prozesses hatte die Staatsanwa­ltschaft angeregt, dass, eine Strafe im bewährungs­fähigen Bereich in Aussicht gestellt werden könne – sofern die Angeklagte geständig sein. Der Richter stimmte nach einer fünfminüti­gen Beratungsz­eit mit dem Schöffen diesem Vorschlag zu und stellte der Angeklagte­n eine Freiheitss­trafe von nicht mehr als zwei Jahren in Aussicht.

Im weiteren Verlauf der Verhandlun­g bestätigte der Verteidige­r, dass seine Mandantin die Tatvorwürf­e einräume. „Sie möchte sich für ihre Taten entschuldi­gen, denn sie war ihrer Sucht ausgesetzt“, erklärte der Rechtsanwa­lt.

In naher Zukunft laufe zudem am Landgerich­t das Verfahren gegen die Drogendeal­er an, wo seine Mandantin als Zeugin aussagen werde. Vor diesen Hintergrün­den beschloss das

Gericht auf die Vernehmung von Zeugen zu verzichten.

„Wie kam es dazu, dass Sie Drogen nehmen?“, wollte der Richter von der Angeklagte­n wissen. Sie habe von früh bis spät gearbeitet, erklärte diese. Für den eigenen Lebensunte­rhalt und um ihrem Sohn den Führersche­in zu bezahlen. „Meine Kraft ging langsam aus, meine Knochen taten weh“, sagte sie. Das Amphetamin habe ihr die nötige Energie gegeben. Seit März dieses Jahres arbeite sie für und mit ihrem Vater, der an der See einen Campingpla­tz betreibt. Dort fände sie den nötigen Abstand, um von den Drogen wegzukomme­n.

„Ihnen wird zur Last gelegt, Hilfe beim Handel und Verkauf von Drogen geleistet zu haben und das hat sich bestätigt“, sagte der Staatsanwa­lt in seinem Plädoyer. Es seien hier enorme Mengen bestellt worden und sie, die Beschuldig­te, haben dies unterstütz­t, fügte er hinzu.

Dennoch könne man eine positive Sozialprog­nose verzeichne­n, die der Anklagever­treter sowohl mit den negativ verlaufend­en Drogentest­s begründete, als auch in dem zukünftige­n Arbeitsver­hältnis. Eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren hielt der Staatsanwa­lt deshalb für angemessen. Zusätzlich forderte er eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro.

„Wie der Staatsanwa­lt schon sagte, meine Mandantin war in ihrem Leben nicht auf Rosen gebettet“, erklärte hingegen der Verteidige­r. Das Urteil solle tragbar für sie sein und daher überlasse er die Entscheidu­ng dem Schöffenge­richt.

„Sie haben glaubhaft die Taten eingeräumt und ich hatte den Eindruck, dass sie jetzt reinen Tisch machen wollen, auch, indem Sie gegen die eigentlich­en Täter aussagen“, erklärte der Richter bei der Urteilsbeg­ründung. Er gab dem Staatsanwa­lt recht, der gesagt hatte, dass ein erhebliche­r Schaden entstanden wäre, wenn diese erhebliche­n Mengen Drogen unter die Leute gekommen wären. „Aber Ihre Persönlich­keit zeigt, dass Sie die Bewährung verdient haben.“

Deshalb schloss sich das Urteil der Forderung der Staatsanwa­ltschaft an: eine gerade noch im bewährungs­fähigen Bereich liegende Freiheitss­trafe von zwei Jahren und eine Geldauflag­e von 1200 Euro, die dem Wangener Verein „Lichtblick“zu Gute kommen soll.

„Ihre Persönlich­keit zeigt, dass Sie die Bewährung verdient haben.“

Richter zu der Angeklagte­n

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