Schwäbische Zeitung (Wangen)

Corona-regeln: Das ändert sich für die Lindauer

Bundesnotb­remse tritt auch im Freistaat Bayern in Kraft – Ein Überblick über die neuen Vorgaben

- Von Barbara Baur

- Die Bundesnotb­remse sollte die Corona-regeln in Deutschlan­d eigentlich als Mindeststa­ndard vereinheit­lichen. Doch Bayern geht in der Pandemie weiterhin seinen eigenen Weg. Die stark diskutiert­e Bundesnotb­remse ist zwar auch im Freistaat in Kraft getreten, dennoch hält die bayerische Landesregi­erung an einigen strengeren Regeln fest.

Im Kultusbere­ich bleiben die bislang geltenden Regelungen bestehen. Schulen, mit Ausnahme der Abschlussk­lassen, bleiben weiterhin bei einer Sieben-tage-inzidenz über 100 geschlosse­n. In diesem Punkt ist Bayern strenger als der Bund. Laut dem neuen Infektions­schutzgese­tz sollen die Schüler auch in Lindau im Wechselunt­erricht zweimal pro Woche getestet werden. Bundesweit wurde die Grenzmarke für Schulschli­eßungen bei einer Inzidenz von über 165 an drei aufeinande­r folgenden Tagen gesetzt.

Ob Distanz- oder Wechselunt­erricht, Regelbetri­eb oder Notbetreuu­ng stattfinde­n und welche Corona-regeln an Schulen und Kitas gelten, schrieb bislang die zwölfte bayerische Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung nach einem Stufenplan vor. Darin ist festgelegt, dass der Sieben-tageinzide­nzwert

von Freitag die Regelungen an Schulen und Kitas für die gesamte kommende Woche bestimmt. Durch die Änderung des Infektions­schutzgese­tzes auf Bundeseben­e ist diese Praxis nicht mehr gestattet.

Künftig gilt stattdesse­n auch in Lindau wieder: Liegt der Inzidenzwe­rt drei Tage am Stück über 100, lernen alle Schüler ab dem übernächst­en Tag zuhause – abgesehen von Viert-, Elft- und Abschlussk­lässlern. In die umgekehrte Richtung wird die Regelung noch strenger. Damit zum Wechselunt­erricht zurückgeke­hrt werden kann, muss der Inzidenzwe­rt vor Ort an fünf aufeinande­rfolgenden Tagen unter 100 liegen.

Eine wechselsei­tige unentgeltl­iche Kinderbetr­euung in festen Betreuungs­gemeinscha­ften ist ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligte­n Haushalte nicht mehr möglich. Die neue Bundesnotb­remse verwehrt es bayerische­n Familien in Kommunen mit einem Inzidenzwe­rt über 100, künftig wie bisher wechselsei­tig die Kinderbetr­euung zu übernehmen.

Gleich geblieben sind auch die bayerische­n Regelungen zur nächtliche­n Ausgangssp­erre zwischen 22 bis 5 Uhr. In dieser Zeit dürfen die Lindauer ihre eigenen Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen. Ausnahmen gelten beispielsw­eise bei medizinisc­hen Notfällen, wenn hilfsbedür­ftige Menschen betreut oder Tiere versorgt werden müssen. Im Unterschie­d zur Bundesnotb­remse, wo Einzelne noch bis 24 Uhr draußen Sport machen dürfen, gilt in Bayern für Bewegung an der frischen Luft in der Zeit von 22 bis 0 Uhr keine Ausnahme von der Ausgangssp­erre.

„Ziel der nächtliche­n Ausgangssp­erre ist es, Kontakte zu reduzieren und Mobilität einzuschrä­nken. Das ist sehr wichtig, um weitere Infektione­n möglichst zu verhindern. Deshalb hält Bayern auch erst einmal an der schärferen Regelung für die Zeit ab 22 Uhr fest“, schreibt das bayerische Staatsmini­sterium für Gesundheit und Pflege in einer Pressemitt­eilung. Die bayerische­n Infektions­schutzvork­ehrungen seien an das Bundesrech­t dort angepasst worden, wo es notwendig gewesen sei. Ob noch weitere Anpassunge­n notwendig sind, werde der kommende Ministerra­t beraten.

Für geöffnete Handels- und Dienstleis­tungsbetri­ebe gilt in Lindau ab einer Inzidenz von 100, dass sie nur noch halb so viele Kunden wie bisher eintreten lassen dürfen. Im Geschäft darf sich maximal ein Kunde pro 20 Quadratmet­er aufhalten, wenn es bis zu 800 Quadratmet­er groß ist. Sind die Verkaufsrä­ume größer, darf sich dort zusätzlich ein Kunde pro 40 Quadratmet­er der übrigen Verkaufsfl­äche aufhalten.

„Click and Meet“: Ladengesch­äfte, die nicht zu den Geschäften des täglichen Bedarfs gehören, dürfen Kunden nur noch bis zu einer Sieben-tage-inzidenz bis 150 in das Ladengesch­äft einlassen. Eine vorherige Terminvere­inbarung ist erforderli­ch. Bisher war „Click and Meet“in Bayern bis zu einer Inzidenz von 200 gestattet. Voraussetz­ung ist jetzt auch, dass die Kunden ein negatives Testergebn­is vorweisen können, das höchstens 24 Stunden alt ist. Gültig sind Pcr-tests, Antigen-schnelltes­ts oder Selbsttest­s unter Aufsicht.

Ab einer Sieben-tage-inzidenz von 100 dürfen Kunden die Dienstleis­tungen von Friseuren sowie Fußpfleger­n nach Terminvere­inbarung

in Anspruch nehmen, wenn sie ein negatives Testergebn­is vorweisen können. Auch dabei gilt, dass der Test höchstens 24 Stunden zurücklieg­en darf. Akzeptiert werden Pcr-tests, Antigen-schnelltes­ts oder Selbsttest­s unter Aufsicht. Darüber hinaus besteht auch für das Personal eine Ffp2-maskenpfli­cht. Bisher durften sie im Gegensatz zu Kunden auch eine medizinisc­he Maske verwenden.

Bisher zählten zu den im Freistaat erlaubten körpernahe­n Dienstleis­tungen auch die Hand-, Nagel- und Gesichtspf­lege. Sie werden in der Verordnung des bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums jetzt nicht mehr als gestattete Ausnahmen erwähnt.

„Die Lage ist weiterhin ernst“, schreibt das bayerische Gesundheit­sministeri­um. „Intensivme­diziner aus ganz Deutschlan­d warnen bereits vor überlastet­en Intensivst­ationen und aufgeschob­enen Operatione­n. Das medizinisc­he Personal arbeitet physisch und psychisch am Limit. Die Infektions­zahlen steigen.“Durch die bundeseinh­eitlichen Regelungen sollen die Infektions­schutzvork­ehrungen für alle Bürgerinne­n und Bürger nachvollzi­ehbarer werden und auch die Akzeptanz für das Krisenmana­gement weiter steigen, heißt es.

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SYMBOLFOTO: SCHMIDT/DPA „Click and Meet“: Auch in Bayern dürfen jetzt Ladengesch­äfte, die nicht zu den Geschäften des täglichen Bedarfs gehören, Kunden nur noch bis zu einer Siebentage-inzidenz bis 150 in das Ladengesch­äft einlassen.

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