Durcheinander sorgt für weiteren Verhandlungstermin
Amtsgericht Wangen: Bei einer Schlägerei auf dem Kinderfest in Isny ist der Ablauf unklar – Warum nun weitere Zeugen nötig sind
- In einem Festzelt auf dem Kinderfest in Isny war es im Sommer 2019 zu einer Schlägerei gekommen. Zwei von mehreren Beteiligten standen nun vor Gericht in Wangen. Es gab zwar zahlreiche Zeugenaussagen, ein Urteil gab es aber noch nicht.
Nach einem Jahr Corona mit Abstandsregeln und Veranstaltungsverboten ist es kaum noch vorstellbar: Ein überfülltes Festzelt, Mensch an Mensch, kein Platz zum Umfallen. Im Sommer 2019 war es noch so. Die beiden Angeklagten wollten sich in ein Cocktailzelt auf dem Kinderfest in Isny drängeln. Einer der beiden beschrieb dem Richter nun, dass eine Person in ihn reingeflogen sei, weil es sehr eng war. Diese Person habe ihm, dem Angeklagten, nicht nur gleich einen Stoß gegeben, so dass er rückwärts fiel, sondern habe mit einem Fußtritt nachgelegt und ein hohes Aggressionspotenzial gezeigt. „Da habe ich mit dem Fuß leicht ausgeholt und gegen ihn geschlagen. Die Türsteher nahmen uns dann mit zum Ausgang und schon bald kam die Polizei“, so der erste Angeklagte. „Kamen denn auch Zeugen zur Polizei?“, wollte der Verteidiger des zweiten Angeklagten wissen. Die Antwort: „Ja, zwei Mädchen sind gekommen und haben zu den Beamten gesagt, dass wir es nicht waren.“
Der vom Angeklagten Geschädigte konnte zum Verhandlungstermin nicht erscheinen, da er sich im Ausland befinde, erklärte der Richter. Dennoch solle er beim Verhör gesagt haben, dass er sich entschuldigt habe und die beiden Angeklagten gleich aggressiv geworden wären. Dies habe auch der Freund, der an dem Abend dabei war bestätigt. Auch letzterer wurde als Zeuge geladen, habe sich aber aufgrund einer Grippe entschuldigt.
Der zweite Angeklagte soll dem Geschädigten noch eine Flasche über den Kopf geschlagen haben. Im Gericht wurden Bilder in Augenschein genommen, die das Opfer mit blutigem Gesicht zeigen. „Damit habe ich nichts zu tun“, erklärte der Angeklagte. „Waren Sie betrunken?“, wollte der Richter wissen. „Ja, wir waren beide leicht angetrunken“, war die Antwort.
Ein Zeuge, der an dem Abend mit dem Geschädigten und weiteren Kumpels ebenfalls in die Auseinandersetzung geraten ist, sollte nun im Gericht seine Sicht der Begebenheiten schildern. „Dass der den geschlagen hat, das stimmt einfach nicht“, sagte der Zeuge und deutete auf einen der Angeklagten hin. Er beschrieb seinen Kumpel, den Kläger, als einen, der immer Stress macht und allgemein als aggressiv gelte. Weitere Zeugen, die an jenem Abend in unmittelbarer Nähe der Auseinandersetzung zugegen waren, erklärten im Tenor, dass es ein großes Durcheinander war und jeder jeden beschuldigt habe.
Schließlich wurden noch Polizisten in den Zeugenstand gerufen, die in jener Sommernacht vom Sicherheitsdienst gerufen worden waren. „Als wir ankamen, wurde uns eine randalierende Person übergeben, die, wie sich später herausstellte, der Geschädigte war“, sagte der Beamte aus Isny. Zwei weitere Männer seien an die Kollegen übergeben worden. Einer davon habe ein rotes Oberteil, der andere ein schwarzes getragen. In diesen Farben waren die beiden Angeklagten an dem Abend gekleidet. „Und warum ausgerechnet diese beiden?“, wollte der Richter wissen. „Der in Schwarz war mit ziemlicher Sicherheit in die Schlägerei verwickelt“, sagte der Beamte. Den Mann in Rot habe er aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen an Kollegen übergeben. Allgemein sei die Stimmung sehr aufgeheizt gewesen. Die Männer auf der Anklagebank konnte der Beamte nicht identifizieren. Lediglich einer der beiden Namen waren dem Polizist noch geläufig. Ein Polizist, der aus Wangen an dem Abend zum Einsatz kam, beschrieb, dass bei seiner Ankunft ein „wildes Durcheinander“herrschte. „Die Situation war so angespannt, dass man keine Gelegenheit hatte, auch noch Fotos der Beteiligten zu machen“, so der Beamte. Man habe lediglich die Personalien aufgenommen. Der Richter beschied, dass eine Urteilsfindung ohne Anhörung des Geschädigten und dessen Freund nicht möglich ist. Der Vorschlag eines Verteidigers, das Verfahren einzustellen, kam für den Richter nicht in Frage. Der Fortsetzungstermin steht noch nicht fest.
„Da habe ich mit dem Fuß leicht ausgeholt und gegen ihn geschlagen.“
Angeklagter