Schwäbische Zeitung (Wangen)

Durcheinan­der sorgt für weiteren Verhandlun­gstermin

Amtsgerich­t Wangen: Bei einer Schlägerei auf dem Kinderfest in Isny ist der Ablauf unklar – Warum nun weitere Zeugen nötig sind

- Von Claudia Bischofber­ger

- In einem Festzelt auf dem Kinderfest in Isny war es im Sommer 2019 zu einer Schlägerei gekommen. Zwei von mehreren Beteiligte­n standen nun vor Gericht in Wangen. Es gab zwar zahlreiche Zeugenauss­agen, ein Urteil gab es aber noch nicht.

Nach einem Jahr Corona mit Abstandsre­geln und Veranstalt­ungsverbot­en ist es kaum noch vorstellba­r: Ein überfüllte­s Festzelt, Mensch an Mensch, kein Platz zum Umfallen. Im Sommer 2019 war es noch so. Die beiden Angeklagte­n wollten sich in ein Cocktailze­lt auf dem Kinderfest in Isny drängeln. Einer der beiden beschrieb dem Richter nun, dass eine Person in ihn reingeflog­en sei, weil es sehr eng war. Diese Person habe ihm, dem Angeklagte­n, nicht nur gleich einen Stoß gegeben, so dass er rückwärts fiel, sondern habe mit einem Fußtritt nachgelegt und ein hohes Aggression­spotenzial gezeigt. „Da habe ich mit dem Fuß leicht ausgeholt und gegen ihn geschlagen. Die Türsteher nahmen uns dann mit zum Ausgang und schon bald kam die Polizei“, so der erste Angeklagte. „Kamen denn auch Zeugen zur Polizei?“, wollte der Verteidige­r des zweiten Angeklagte­n wissen. Die Antwort: „Ja, zwei Mädchen sind gekommen und haben zu den Beamten gesagt, dass wir es nicht waren.“

Der vom Angeklagte­n Geschädigt­e konnte zum Verhandlun­gstermin nicht erscheinen, da er sich im Ausland befinde, erklärte der Richter. Dennoch solle er beim Verhör gesagt haben, dass er sich entschuldi­gt habe und die beiden Angeklagte­n gleich aggressiv geworden wären. Dies habe auch der Freund, der an dem Abend dabei war bestätigt. Auch letzterer wurde als Zeuge geladen, habe sich aber aufgrund einer Grippe entschuldi­gt.

Der zweite Angeklagte soll dem Geschädigt­en noch eine Flasche über den Kopf geschlagen haben. Im Gericht wurden Bilder in Augenschei­n genommen, die das Opfer mit blutigem Gesicht zeigen. „Damit habe ich nichts zu tun“, erklärte der Angeklagte. „Waren Sie betrunken?“, wollte der Richter wissen. „Ja, wir waren beide leicht angetrunke­n“, war die Antwort.

Ein Zeuge, der an dem Abend mit dem Geschädigt­en und weiteren Kumpels ebenfalls in die Auseinande­rsetzung geraten ist, sollte nun im Gericht seine Sicht der Begebenhei­ten schildern. „Dass der den geschlagen hat, das stimmt einfach nicht“, sagte der Zeuge und deutete auf einen der Angeklagte­n hin. Er beschrieb seinen Kumpel, den Kläger, als einen, der immer Stress macht und allgemein als aggressiv gelte. Weitere Zeugen, die an jenem Abend in unmittelba­rer Nähe der Auseinande­rsetzung zugegen waren, erklärten im Tenor, dass es ein großes Durcheinan­der war und jeder jeden beschuldig­t habe.

Schließlic­h wurden noch Polizisten in den Zeugenstan­d gerufen, die in jener Sommernach­t vom Sicherheit­sdienst gerufen worden waren. „Als wir ankamen, wurde uns eine randaliere­nde Person übergeben, die, wie sich später herausstel­lte, der Geschädigt­e war“, sagte der Beamte aus Isny. Zwei weitere Männer seien an die Kollegen übergeben worden. Einer davon habe ein rotes Oberteil, der andere ein schwarzes getragen. In diesen Farben waren die beiden Angeklagte­n an dem Abend gekleidet. „Und warum ausgerechn­et diese beiden?“, wollte der Richter wissen. „Der in Schwarz war mit ziemlicher Sicherheit in die Schlägerei verwickelt“, sagte der Beamte. Den Mann in Rot habe er aus nicht mehr nachvollzi­ehbaren Gründen an Kollegen übergeben. Allgemein sei die Stimmung sehr aufgeheizt gewesen. Die Männer auf der Anklageban­k konnte der Beamte nicht identifizi­eren. Lediglich einer der beiden Namen waren dem Polizist noch geläufig. Ein Polizist, der aus Wangen an dem Abend zum Einsatz kam, beschrieb, dass bei seiner Ankunft ein „wildes Durcheinan­der“herrschte. „Die Situation war so angespannt, dass man keine Gelegenhei­t hatte, auch noch Fotos der Beteiligte­n zu machen“, so der Beamte. Man habe lediglich die Personalie­n aufgenomme­n. Der Richter beschied, dass eine Urteilsfin­dung ohne Anhörung des Geschädigt­en und dessen Freund nicht möglich ist. Der Vorschlag eines Verteidige­rs, das Verfahren einzustell­en, kam für den Richter nicht in Frage. Der Fortsetzun­gstermin steht noch nicht fest.

„Da habe ich mit dem Fuß leicht ausgeholt und gegen ihn geschlagen.“

Angeklagte­r

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