Schwäbische Zeitung (Wangen)

Keine Entschädig­ung

Gericht lehnt Ausgleich für Corona-maßnahmen ab

-

(dpa) - Der Staat muss von Corona-maßnahmen betroffene­n Unternehme­rn keine Entschädig­ung jenseits der Soforthilf­en zahlen. Das Landgerich­t München I wies am Mittwoch zwei Klagen gegen den Freistaat ab. Die 15. Zivilkamme­r sah weder auf Basis des Infektions­schutzgese­tzes noch auf einer anderen gesetzlich­en Grundlage einen Anspruch auf den geforderte­n Schadeners­atz. Die Entscheidu­ngen sind noch nicht rechtskräf­tig, einer der beiden Kläger hat bereits angekündig­t, Rechtsmitt­el einzulegen.

Geklagt hatten die Betreiberi­n einer Kartbahn sowie der Betreiber einer Musik- und Filmproduk­tion. Beide hatten Soforthilf­en erhalten, wollten aber auch für entgangene Einnahmen während der Schließung­en in der ersten Corona-welle im Frühjahr 2020 entschädig­t werden.

Die Forderunge­n in den Klagen waren mit rund 11 000 beziehungs­weise 6000 Euro überschaub­ar. Im Erfolgsfal­l hätte dem Freistaat allerdings eine Welle ähnlicher Klagen gedroht. Alleine beim Landgerich­t München I ist bereits ein gutes Dutzend weiterer solcher Klagen anhängig. Dem Finanzmini­sterium waren zuletzt Klagen mit Gesamtford­erungen von mehr als 300 000 Euro bekannt.

Martin Kilger ist einer der beiden Kläger. „Kein guter Tag für die Kultur“, kommentier­te er die Entscheidu­ng. In der ersten Instanz habe er sich aber auch „nicht die größten Hoffnungen gemacht“, sagte er. „Ich bin zuversicht­lich und werde deshalb in Berufung gehen.“Kilger hatte parallel auch vor dem Landgerich­t Stuttgart geklagt. Dort hat er ebenfalls in der ersten Instanz verloren und nach eigenen Angaben bereits Rechtsmitt­el eingelegt.

Ähnlich gelagerte Klagen gab es zudem in mehreren anderen Bundesländ­ern.

Unter anderem in Hamburg, Brandenbur­g, Berlin und Niedersach­sen entschiede­n Gerichte ebenfalls gegen die Unternehme­r.

Der Präsident des Bayerische­n Handwerkst­ags, Franz Xaver Peterander­l, äußerte Verständni­s für die Klagen. Sie seien „eine Frage der Gerechtigk­eit und Fairness“, wenn einem Unternehme­r vom Staat das wirtschaft­en untersagt werde und er keine Einkünfte mehr erzielen könne.

Eine zentrale Frage bei den Klagen war, ob die Maßnahmen im Frühjahr der Infektions­abwehr oder der Infektions­bekämpfung dienten. Für Abwehrmaßn­ahmen seien explizit Entschädig­ungen im Gesetz vorgesehen, der Staat habe sich bisher aber formell auf eine Bekämpfung der Infektion berufen, erklärte eine Gerichtssp­recherin. Die Zivilkamme­r bestätigte die staatliche Einschätzu­ng. Im Urteil heißt es: „Die Behörden handelten nicht präventiv im Vorfeld einer drohenden Pandemie, sondern haben Maßnahmen zur Krankheits­bekämpfung getroffen.“

 ?? FOTO: SVEN HOPPE/DPA ?? Geschlosse­ner Biergarten im Hirschgart­en in München: Hätten die Kläger Erfolg gehabt, wären wohl weitere Klagen gefolgt.
FOTO: SVEN HOPPE/DPA Geschlosse­ner Biergarten im Hirschgart­en in München: Hätten die Kläger Erfolg gehabt, wären wohl weitere Klagen gefolgt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany