Ex-nationalspieler Metzelder vor Gericht
Kinderpornografie-prozess gegen Vizeweltmeister beginnt – Verteidiger spricht von einem „Fehler“des 40-Jährigen
(dpa) - Er war sogar im Gespräch für das Amt des Dfb-präsidenten, doch dann kam der 4. September 2019. Einen Tag zuvor hatten Ermittler Ex-nationalspieler Christoph Metzelder im Fußballlehrerlehrgang des DFB in Hennef abgepasst. Zimmer und Wohnung Metzelders wurden durchsucht, und rasch wurde es publik: Gegen den Vizeweltmeister von 2002 wird wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie ermittelt, wie es damals hieß. 297 strafbare Dateien soll er auf seinem Handy gehabt, 29 davon an drei Frauen verschickt haben. Gut eineinhalb Jahre später beginnt am Donnerstag in Düsseldorf der Prozess gegen Metzelder.
Vor wenigen Tagen brach sein Verteidiger Ulrich Sommer schließlich das lange Schweigen und nahm zu den Vorwürfen öffentlich Stellung: „Er weiß, was er gemacht hat. Er weiß auch, dass man das als Fehler bezeichnen kann“, sagte Strafrechtsprofessor Sommer dem Fernsehsender RTL. Metzelder sei aber „natürlich nicht pädophil. Das weiß auch die Staatsanwaltschaft. Es fehlen alle kriminologischen Anhaltspunkte dafür. Er hat nichts aus dem Darknet, ist nicht in irgendwelchen Chatgruppen gewesen.“Die Bilder, um die es gehe, seien Screenshots frei verfügbarer Bilder.
Gegen Metzelder war von der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Anklage erhoben und diese vom Amtsgericht
zugelassen worden. Die Ermittler werfen dem 40-Jährigen vor, es unternommen zu haben, einer Person Besitz an kinderpornografischen Schriften verschafft zu haben. Außerdem lautet die Anklage auf Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften.
Metzelder sei „über sich selbst erschrocken“, sagte sein Anwalt. Er habe „so etwas wie ein Doppelleben“geführt. „Irgendwann gibt es diesen Kick auch mit Dingen, die man tunlichst nicht angefasst haben sollte“, so Sommer, der auch bestätigte, dass Metzelder inzwischen in Therapie sei. Dabei gehe es „um Sexualität und Umgang mit Frauen“. Kritisch sieht Sommer die Rolle der Hauptbelastungszeugin:
„Zurückhaltung sieht anders aus.“Der Hamburger Anwalt der Frau, Leon Kruse, weist den Vorwurf zurück, seine Mandantin sei eine Provokateurin: „Das Verhalten meiner Mandantin hat mit Provokation nichts zu tun. Metzelder hat das Gespräch auf sexuelle Fantasien mit Minderjährigen gelenkt. Sie hat das Notwendige getan, um Straftaten gegen Kinder zu verhüten. Das verlangt viel Mut.“Dazu habe sie vorgespiegelt, sie teile solche Interessen.
In dem Prozess wird die Staatsanwaltschaft vermutlich ohne die Hauptbelastungszeugin auskommen müssen. Gegen die Hamburgerin, die eine Affäre mit Metzelder gehabt haben soll, war ein Strafbefehl in Höhe von 1000 Euro erlassen worden, gegen den sie Einspruch eingelegt hat. Sie soll sich durch eine positive Kommentierung um den Erhalt der Bilder bemüht und Interesse an ihnen gezeigt haben, sagte der Hamburger Gerichtssprecher Kai Wantzen. Da das Verfahren gegen die Frau in Hamburg noch nicht abgeschlossen sei, könne sie sich im Düsseldorfer Prozess auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen. Die Staatsanwaltschaft kann sich allerdings damit behelfen, im Prozess auf ihre Aussagen bei der Polizei zurückzugreifen.
Nun hat Verteidiger Sommer nachgelegt: Das Handy Metzelders halte er als Beweismittel für nicht zulässig, sagte er der „Welt am Sonntag“zufolge. „Einen Durchsuchungsbeschluss hatten die Beamten nur für Düsseldorf, nicht aber für Hennef. Ohne eine richterliche Genehmigung haben sie dort das Zimmer meines Mandanten durchsucht und sein Handy beschlagnahmt.“Für Metzelder gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Er hat sich bislang nicht öffentlich zu den Vorwürfen geäußert.
Metzelder hatte eine eigene Stiftung für Kinder gegründet und sich mit ihr auch für die Bekämpfung von Kindesmissbrauch engagiert. Nach Bekanntwerden der Ermittlungen hatte er Positionen und Ämter ruhen lassen und die von ihm mitgegründete Pr-agentur verlassen.
Das Düsseldorfer Amtsgericht hat für den Fall bis zum 10. Mai drei Verhandlungstage angesetzt.