Schwäbische Zeitung (Wangen)

Stadt Wangen warnt vor „üblen Maischerze­n“

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(sz) - Die bevorstehe­nde Erste-mai-nacht nimmt das Ordnungsun­d Sozialamt der Stadt Wangen im Allgäu zum Anlass, Kinder und Jugendlich­e, aber auch Erwachsene, die sogenannte „Maischerze“planen, hinsichtli­ch ihres Tuns zu sensibilis­ieren. Neben kreativen Maischerze­n gab es laut Mitteilung der Stadt in den vergangene­n Jahren leider immer wieder üble Maischerze, gekennzeic­hnet durch blinde Zerstörung­swut und Vandalismu­s. „Waren es Leichtsinn, Übermut oder alkoholbed­ingte Fehleinsch­ätzungen – oft handelte es sich auch um Straftaten in Form von Sachbeschä­digungen, die mit üblichen Scherzen alter Tradition nichts mehr zu tun haben“, schreibt das städtische Ordnungsam­t. „Wenn Hauswände verschmier­t, Pflanzen herausgeri­ssen, Spielgerät­e auf Spielplätz­en zerstört oder sonstige Sachbeschä­digungen vorgenomme­n werden, ist die Grenze zur Straftat schon längst überschrit­ten.“

Niemand werde gegen gut überlegte, originelle Maischerze etwas einzuwende­n haben. Eltern sollten deshalb versuchen, ihren Kindern diesen Unterschie­d klarzumach­en und sie entspreche­nd anzuhalten.

An die Kinder und Jugendlich­en selbst richtet sich der dringende Appell, in der Mainacht Sachbeschä­digungen und groben Unfug zu unterlasse­n. Gegen Personen, die Straftaten begehen, werde die Polizei konsequent vorgehen.

Ein weiterer Schwerpunk­t werden in diesem Zusammenha­ng Alkoholund Drogenkont­rollen im Straßenver­kehr sein. Sachbeschä­digungen und andere Straftaten sollten der Polizei gemeldet werden, damit diese Delikte verfolgt und die Verursache­r zur Verantwort­ung gezogen werden können.

Auch wird auf die Einhaltung der aktuellen Corona-verordnung hingewiese­n. Dabei ist der Aufenthalt im privaten und öffentlich­en Raum nur von maximal einem Haushalt und einer weiteren Person zulässig. Zu anderen Personen ist, wo immer möglich, ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern einzuhalte­n.

Neben der besonderen Aufmerksam­keit in der Nacht zum 1. Mai ist es auch ratsam, am Vorabend bereits entspreche­nde Vorkehrung­en zu treffen und im Freien lagernde bewegliche Gegenständ­e sicher zu verwahren und Autos, soweit möglich, in der Garage unterzuste­llen.

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