Stadt Wangen warnt vor „üblen Maischerzen“
(sz) - Die bevorstehende Erste-mai-nacht nimmt das Ordnungsund Sozialamt der Stadt Wangen im Allgäu zum Anlass, Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, die sogenannte „Maischerze“planen, hinsichtlich ihres Tuns zu sensibilisieren. Neben kreativen Maischerzen gab es laut Mitteilung der Stadt in den vergangenen Jahren leider immer wieder üble Maischerze, gekennzeichnet durch blinde Zerstörungswut und Vandalismus. „Waren es Leichtsinn, Übermut oder alkoholbedingte Fehleinschätzungen – oft handelte es sich auch um Straftaten in Form von Sachbeschädigungen, die mit üblichen Scherzen alter Tradition nichts mehr zu tun haben“, schreibt das städtische Ordnungsamt. „Wenn Hauswände verschmiert, Pflanzen herausgerissen, Spielgeräte auf Spielplätzen zerstört oder sonstige Sachbeschädigungen vorgenommen werden, ist die Grenze zur Straftat schon längst überschritten.“
Niemand werde gegen gut überlegte, originelle Maischerze etwas einzuwenden haben. Eltern sollten deshalb versuchen, ihren Kindern diesen Unterschied klarzumachen und sie entsprechend anzuhalten.
An die Kinder und Jugendlichen selbst richtet sich der dringende Appell, in der Mainacht Sachbeschädigungen und groben Unfug zu unterlassen. Gegen Personen, die Straftaten begehen, werde die Polizei konsequent vorgehen.
Ein weiterer Schwerpunkt werden in diesem Zusammenhang Alkoholund Drogenkontrollen im Straßenverkehr sein. Sachbeschädigungen und andere Straftaten sollten der Polizei gemeldet werden, damit diese Delikte verfolgt und die Verursacher zur Verantwortung gezogen werden können.
Auch wird auf die Einhaltung der aktuellen Corona-verordnung hingewiesen. Dabei ist der Aufenthalt im privaten und öffentlichen Raum nur von maximal einem Haushalt und einer weiteren Person zulässig. Zu anderen Personen ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Neben der besonderen Aufmerksamkeit in der Nacht zum 1. Mai ist es auch ratsam, am Vorabend bereits entsprechende Vorkehrungen zu treffen und im Freien lagernde bewegliche Gegenstände sicher zu verwahren und Autos, soweit möglich, in der Garage unterzustellen.