Schwäbische Zeitung (Wangen)

Testen in der Schule beschäftig­t sogar das Gericht

Wie eine Elternklag­e dazu führt, dass die Berger-höhe-schule Corona-tests zu Hause wieder erlaubt

- Von Bernd Treffler

- Das Thema „Testen an Schulen“sorgt in Wangen weiter für Diskussion­sstoff. Denn: Gegen die einheitlic­he Linie in der Stadt, die für die Teilnahme am Präsenzunt­erricht einen Corona-test im Schulhaus voraussetz­t, haben Eltern eines Grundschul­kindes Klage beim Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n erhoben. Das Verfahren ist zwar noch nicht abgeschlos­sen, die Folgen aber schon sichtbar: Tests sind anstatt in der Schule jetzt auch zu Hause möglich. Wie es dazu kam und wie die Reaktionen ausfallen.

Seit vergangene­r Woche sind im Landkreis Ravensburg die Schülerinn­en und Schüler aller Altersklas­sen im Wechselbet­rieb wieder zurück in den Schulhäuse­rn. Um dabei für höchstmögl­iche Sicherheit und Verlässlic­hkeit zu sorgen, hatten sich die Wangener Schulen in Absprache mit der Stadt für eine einheitlic­he Linie entschiede­n: Die Selbsttest­s werden nur in den Schulen durchgefüh­rt. Wer das nicht will, darf auch nicht am Präsenzunt­erricht teilnehmen.

Hierbei stützten sich die Wangener Schulen auf ein Schreiben aus dem Kultusmini­sterium zur „Umsetzung der Teststrate­gie“. Demnach „findet die angeleitet­e Selbsttest­ung in Abstimmung mit dem Schulträge­r in der Organisati­onshoheit und Verantwort­ung der Schule statt“. Die einheitlic­he Linie in der Stadt galt also auch für die städtische­n Wangener Grundschul­en, die laut Ministeriu­m ansonsten selbst hätten entscheide­n dürfen, ob die Tests von Erziehungs­berechtigt­en zu Hause oder eben in der Schule erfolgen sollen. Dass sich der städtische Weg mit Tests ausschließ­lich in den Schulen bewährt habe, darüber waren sich laut Mitteilung der Stadt die Verantwort­lichen bei einer Videokonfe­renz am Ende der ersten Präsenzwoc­he einig. Also alle zufrieden?

Nicht ganz. Denn ebenfalls vergangene Woche ging beim Verwaltung­sgericht (VG) Sigmaringe­n eine Klage im Eilverfahr­en gegen das Land ein. Antragsste­ller sind nach Sz-informatio­nen die Eltern eines Kinds aus der Berger-höhe-grundschul­e. Sie wollen, dass Tests auch zu

Hause möglich sein sollen. Und beziehen sich dem Vernehmen nach auf die gültige Corona-verordnung des Landes. Darin steht unter Paragraf 14b weiter unten gut ausformuli­ert, dass ein negativer Testnachwe­is auch durch „die Eigenbesch­einigung der Erziehungs­berechtigt­en nach ordnungsge­mäß durchgefüh­rtem Covid-19-schnelltes­t auf dem durch das Kultusmini­sterium vorgegeben­en Musterform­ular für Schülerinn­en und Schüler der Grundschul­en“erbracht werden kann.

An dieser Stelle stehe die Landesvero­rdnung im Widerspruc­h zum Schreiben aus dem Kultusmini­sterium, so Wangens OB Michael Lang auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Das könnte auch das Verwaltung­sgericht so sehen, denn in einem Vergleichs­vorschlag zur Klage soll nach Sz-informatio­nen stehen, dass Corona-tests nun auch zu Hause möglich sein sollen. Das Eilverfahr­en sei noch nicht beendet, sagt ein Vg-sprecher und hält sich deshalb mit Informatio­nen zurück. Erste Auswirkung­en des Klageverfa­hrens gibt es aber schon. So soll das Regierungs­präsidium in seiner Funktion als Schulbehör­de das Ergebnis aus dem Klageverfa­hren quasi schon bestätigt haben und ist laut einem Sprecher abgestimmt mit dem Ministeriu­m „in Kontakt mit der Wangener Schule“– verbunden mit dem Hinweis, dass vorerst ein Testen zu Hause möglich sein soll. Den gleichen Inhalt hat ein Schreiben an die Eltern der Berger-höhe-schule (BHS) von Anfang der Woche. Bis vom Kultusmini­sterium geklärt sei, wie zu verfahren ist, wenn Eltern eine „Eigenbesch­einigung der Testung zu Hause erbringen möchten“, sei es an der BHS ab sofort möglich, mit dem Kind zu Hause einen Selbsttest durchzufüh­ren und dem Kind die Bestätigun­g mit dem online eingestell­ten Formular mitzugeben, schreibt Rektorin Petra Dreier.

Die Schulleite­rin deutet in dem Elternbrie­f auch mögliche Auswirkung­en an. „Falls Sie wegen dieser Änderung über die Sicherheit ihres Kindes in Sorge sind, können Sie bei der Klassenleh­rerin erfragen, wie viele Kinder im Klassenver­band testen und wie viele eine Eigenbesch­einigung erbringen“, so Dreier. Und: „Davon könnte Ihre Entscheidu­ng abhängen, ob Ihr Kind weiterhin am Präsenzunt­erricht teilnehmen kann.“

Eine Sorge, die Wangens Stadtoberh­aupt teilt. „Ich hoffe, dass die Eltern das gute Vertrauen in die Schulen behalten“, sagt Michael Lang. „Das hilft uns, die Schulen offen zu halten.“Dabei verweist der Rathausche­f auch auf die aktuellen Inzidenzwe­rte in der Region. Hier liegt der Landkreis Ravensburg derzeit meistens knapp unter der 165ermarke, bei der nach einer bestimmten Zeit Schulschli­eßungen drohen. „Ein paar Fälle zusätzlich könnten die Situation kippen“, befürchtet Lang und hält für möglich, dass sich derzeit die Wangener Infektions­zahlen

deshalb tendenziel­l positiv gegen den Trend entwickeln, weil sich das konsequent­e Testen in den städtische­n Schulen etabliert habe.

„Ich würde das zutiefst bedauern, wenn der gemeinsame Weg der Wangener Schulen unterhöhlt wird“, sagt der geschäftsf­ührende Wangener Schulleite­r Heiko Kloos zu einem möglichen Vertrauens­verlust in die Schulen. Michael Lang geht noch einen Schritt weiter. Falls Tests von Grundschul­kindern zu Hause, wie in der Corona-verordnung beschriebe­n, weiter möglich sein sollten, befürchtet der Wangener OB unter Umständen „Folgen, die es in sich haben“: „Das hätte eine Ausstrahlu­ngswirkung für das gesamte Land.“

Weit weniger dramatisch sieht das Ganze das Kultusmini­sterium. „Es handelt sich hierbei um eine im eigenen Ermessen der Schule getroffene Einzelfall­regelung, um einen die Schulgemei­nschaft belastende­n Rechtsstre­it zu beenden“, so ein Sprecher. Und verweist auf die „grundsätzl­iche Vorgabe“, dass die Schulen bei den Grundschul­jahrgängen über den Ort des Testens entscheide­n. Das stehe in der Handreichu­ng, aber auch in der Corona-verordnung: „Den Zeitpunkt und die Organisati­on der Testung bestimmt die Schulleitu­ng.“Auf das „Kleingedru­ckte“im Paragraf 14b weiter unten geht das Ministeriu­m nicht ein.

 ?? FOTO: CHRISTOPH SOEDER ?? Ohne negativen Schnelltes­t kein Präsenzunt­erricht. Ob der Test in den Grundschul­en stattfinde­n muss, darum geht es bei einer Klage von Wangener Eltern.
FOTO: CHRISTOPH SOEDER Ohne negativen Schnelltes­t kein Präsenzunt­erricht. Ob der Test in den Grundschul­en stattfinde­n muss, darum geht es bei einer Klage von Wangener Eltern.

Newspapers in German

Newspapers from Germany