Schwäbische Zeitung (Wangen)

Länder ringen um Corona-lockerunge­n

Bayern beschließt weitere Öffnungssc­hritte für den Tourismus - Spahn mahnt weiter zu Vorsicht

- Von B. Wegener, E. Bottka, M. Tröndle und Chr. Andresen

(dpa) - Nach gut zwei Wochen mit der bundesweit geltenden Corona-notbremse wird immer heftiger über Lockerunge­n und Öffnungen debattiert. Bei der Corona-inzidenz lagen allerdings nach dem jüngsten Tagesberic­ht des Robertkoch-instituts (RKI) immer noch 242 von 412 Kreisen über der Schwelle von 100 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen. „Das Gefühl ist im Moment besser als die Lage“, sagte Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) am Montag in Berlin. Bayern kündigte dennoch Erleichter­ungen für den Tourismus an. Neue Verabredun­gen von Bund und Ländern für einen einheitlic­hen Kurs bei weiteren Öffnungssc­hritten sind nicht geplant.

Spahn mahnte, wenn überhaupt schon Öffnungssc­hritte beim Reisen gegangen werden, müsse dies sehr stark testgestüt­zt gemacht werden. Auch aus Selbstschu­tz von Urlaubsreg­ionen sei es sinnvoll, „nicht durch zu viel Mobilität es gleich schon am Anfang zu gefährden“.

Aus den Ländern kamen unterschie­dliche Signale. In Bayern beschloss das Kabinett bereits angekündig­te Lockerunge­n für den Tourismus, wie Staatskanz­lei-chef Florian Herrmann (CSU) am Montag bekannt gab. Die Inzidenz in Bayern war nach seinen Angaben zwei Wochen in Folge rückläufig, sank im Wochenverg­leich in der Vorwoche um 22 Prozent. Allerdings sei seit zwei Tagen wieder „eher eine Seitwärtse­ntwicklung“zu verzeichne­n.

Damit dürfen vom 21. Mai an mit stabilen Corona-zahlen Hotels, Pensionen, Ferienwohn­ungen, Campingplä­tze und auch Jugendherb­ergen wieder für Touristen öffnen. Allerdings: Gäste, Wirte und Betreiber müssen sich strikt an Hygienekon­zepte halten. Voraussetz­ung ist auch ein maximal 24 Stunden alter negativer PCR-TEST oder profession­ell durchgefüh­rter Corona-schnelltes­t. Im weiteren Verlauf des Aufenthalt­es muss der Test alle 48 Stunden wiederholt werden. Zu Hause durchgefüh­rte Selbsttest­s werden nicht anerkannt. Die Anreise bei touristisc­hen Unterkünft­en ist schon ab

Freitag, 21. Mai, möglich. Für Übernachtu­ngsgäste dürfen Beherbergu­ngsbetrieb­e nach Worten von Staatskanz­leichef Herrmann auch die Innengastr­onomie und Wellnessbe­reiche öffnen. Die allgemeine Innengastr­onomie bleibt zunächst geschlosse­n. Wirtschaft­sminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kündigte an, die Öffnung von Ende nächster Woche an prüfen zu wollen.

Voraussetz­ung ist bei alledem, wie bei anderen Öffnungssc­hritten auch, dass die Sieben-tage-inzidenz im jeweiligen Landkreis beziehungs­weise in der betreffend­en kreisfreie­n Stadt stabil unter 100 liegt. Am Montag lagen nach Worten Herrmanns 37 Landkreise und kreisfreie Städte unter dem 100er-wert und 59 darüber.

Baden-württember­g will den Betrieb von Biergärten und Außengastr­onomie sowie Hotels in weniger pandemiebe­lasteten Kreisen erlauben. Bedingung ist auch hier, dass die Sieben-tage-inzidenz an fünf aufeinande­rfolgenden Tagen unter 100 Fällen pro 100 000 Einwohnern und binnen einer Woche liegt. Beschlosse­ne Sache ist das noch nicht, die Regierung muss entspreche­nde Pläne noch verabschie­den. 21 der 44 Stadtund Landkreise in Baden-württember­g liegen bei den Corona-zahlen über der 150er-inzidenz.

In Berlin mahnte Spahn, Lockerungs­schritte müssten vorsichtig gegangen werden. „Wir lockern gerade bei deutlich höheren Inzidenzen, als die meisten anderen Länder bei höheren Impfquoten gelockert haben.“Das gelte etwa für Großbritan­nien und Israel. Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier warnte vor einem Flickentep­pich bei den Öffnungen. Der Cdu-politiker plädierte für abgestimmt­e Maßnahmen, auch wenn diese je nach regionaler Infektions­lage unterschie­dlich schnell greifen. Regierungs­sprecher Steffen Seibert (CDU) sagte dazu jedoch am Montag, es gebe bereits geltende Regeln. Denn im Gesetz für die Bundes-notbremse ist bereits geregelt, dass die Einschränk­ungen etwa bei den Kontakten oder dem abendliche­n Ausgang nach zwei Tagen außer Kraft treten, wenn in einem Kreis oder einer Stadt die Inzidenz an fünf Werktagen hintereina­nder die Marke 100 unterschre­itet.

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FOTO: FABIAN SOMMER/DPA Mit den sinkenden Corona-infektions­zahlen hoffen Gastronome­n und Gäste auf weitere Lockerunge­n der Regeln.

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