Schwäbische Zeitung (Wangen)

Justiz ermittelt gegen Starkoch Alfons Schuhbeck

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(dpa) - Nach der Münchner Staatsanwa­ltschaft geht auch das Bundesamt für Justiz (BFJ) gegen den Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck (Foto: dpa) vor. Der mit Insolvenz und Steuerermi­ttlungen kämpfende Gastronom hat seit 2017 keine Geschäftsb­erichte mehr veröffentl­icht.

Da dies gegen die im Handelsges­etzbuch für mehrere Arten von Unternehme­n vorgeschri­ebene Offenlegun­gspflicht verstößt, hat die Bonner Behörde Ordnungsge­ldverfahre­n eingeleite­t. Das teilte das BFJ jetzt auf Anfrage mit. Schuhbecks

Sprecher ließ eine Anfrage zu den Verfahren zunächst unbeantwor­tet.

Unter anderem fehlen im Bundesanze­iger die Bilanzen der „Schuhbeck’s Holding Gmbh & Co. KG“und der „Schuhbeck’s Partyservi­ce Gmbh und Co. KG“für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Deswegen wurden Ordnungsge­ldverfahre­n gegen die Unternehme­n eingeleite­t, wie das Bundesamt mitteilte. Das Ordnungsge­ld beträgt im Regelfall mindestens 2500 und höchstens 25 000 Euro. Bei Schuhbeck könnte mittlerwei­le eine beträchtli­che Summe zustande gekommen sein.

„Bei fortgesetz­ter Weigerung werden die Ordnungsge­ldandrohun­gen sowie Ordnungsge­ldfestsetz­ungen so lange wiederholt und hinsichtli­ch der Ordnungsge­ldhöhe gesteigert, bis das Unternehme­n seine Offenlegun­gspflicht erfüllt hat“, erklärte eine Sprecherin des BFJ. Die konkrete Summe wurde von der Behörde nicht genannt.

Der Koch hatte am vergangene­n Wochenende Insolvenz angemeldet und dafür ausgeblieb­ene staatliche Corona-hilfen verantwort­lich gemacht. Das bayerische Wirtschaft­sministeri­um äußert sich nicht konkret zu diesem Einzelfall, hat aber betont, dass alle Berechtigt­en auch finanziell­e Hilfe bekommen haben.

Gegen Alfons Schuhbeck laufen seit längerem Steuerermi­ttlungen, wie der Gastronom eingeräumt hat. Die Münchner Staatsanwa­ltschaft äußert sich unter Verweis auf das Steuergehe­imnis nicht zu dem Fall.

Ein Einzelfall ist Schuhbeck beim Bundesamt für Justiz jedoch nicht: 2020 wurden von der Bonner Behörde wegen Verstößen gegen die Publizität­spflicht rund 193 300 Ordnungsge­ldverfahre­n eingeleite­t, 2019 rund 200 700.

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