Schwäbische Zeitung (Wangen)

Umstritten­e Entlastung­en für Unternehme­n

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Die Benachteil­igung von Personenge­sellschaft­en wurde schon ein Stück weit korrigiert. Doch Praktiker sind skeptisch. Es bleiben Nachteile im internatio­nalen Steuerwett­bewerb.

Weg mit der Benachteil­igung von Personenge­sellschaft­en gegenüber Kapitalges­ellschafte­n bei der Steuer, das war lange eine Forderung in Wahlprogra­mmen. Ist dadurch doch besonders der in Deutschlan­d wichtige Mittelstan­d schlecht dran. Jetzt ist dies nicht mehr zu finden. Denn kurz vor Toresschlu­ss haben Bundestag und Bundesrat noch das KÖMOG beschlosse­n, das Gesetz zur Modernisie­rung des Körperscha­ftsteuerre­chts: Von 2022 an können sich Personenge­sellschaft­en dafür entscheide­n, wie Kapitalges­elldeutlic­h schaften behandelt zu werden. Das Problem: Offene Handelsges­ellschafte­n (OHG), Kommanditg­esellschaf­ten

(KG) und andere Personenge­sellschaft­en zahlen selbst keine Steuern auf den Gewinn. Vielmehr muss das der einzelne Gesellscha­fter tun, genauso wie Einzelkauf­leute. Folge: Es werden bis zu 42 Prozent Einkommens­teuer plus

Soli fällig. Bei Kapitalges­ellschafte­n wie der Gesellscha­ft mit beschränkt­er Haftung (Gmbh) sind es dagegen nur 15 Prozent. Selbst wenn man Soli und Gewerbeste­uer berücksich­tigt, ist die Belastung bei hohen Gewinnen

geringer. Ob diese Reform das Problem wirklich löst, ist umstritten. Erst einmal gilt sie nicht für Einzelkauf­leute und Gesellscha­ften bürgerlich­en Rechts (GBR). „Für viele der mittelstän­dischen Personenge­sellschaft­en wird die Option voraussich­tlich wegen der Behandlung des Sonderbetr­iebsvermög­ens nicht sinnvoll sein“, sagte der Präsident der Bundessteu­erberaterk­ammer, Hartmut Schwab, der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Denn Wirtschaft­sgüter wie Grundstück­e, die einem der Beteiligte­n gehören, werden steuerlich nicht bei der Gesellscha­ft berücksich­tigt, was unterm Strich ungünstig ist. Ein anderes heißes Eisen für die Wirtschaft besteht dagegen fort, und in den Wahlprogra­mmen taucht es kaum auf: Kapitalges­ellschafte­n müssen in Deutschlan­d so viel Steuern zahlen wie in kaum einem anderen Industriel­and. Einschließ­lich Gewerbeste­uer sind es über 30 Prozent vom Gewinn. Die USA etwa peilen 21 Prozent an. Einzig die FDP will die Gesamtbela­stung auf „rund 25 Prozent“senken. Zudem würden die Unternehme­n von der Abschaffun­g des Soli profitiere­n, die neben den Liberalen auch die Union auf dem Programm hat. Die Linke dagegen möchte die Körperscha­ftsteuer auf 25 Prozent erhöhen, was die Gesamtbela­stung auf etwa 40 Prozent steigern könnte. (dik)

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