Junge Frau sticht 25 Mal auf ihre Mutter ein
Mutmaßliche Täterin steht jetzt vor dem Memminger Landgericht
- Der Tatvorwurf ist massiv: versuchter Mord. Die mutmaßliche Täterin hatte in einer Unterallgäuer Gemeinde 25 Mal auf ihre Mutter eingestochen. Das Opfer überlebte die Tat, weil es sich um oberflächliche Stiche handelte. Nach den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft war die heute 25-jährige Messerstecherin zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig. Vor der 1. Strafkammer des Memminger Landgerichts geht es nun darum, ob die Beschuldigte weiterhin in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Fünf Verhandlungstage sind angesetzt.
Rückblende: Am 5. Dezember 2020 eilten Polizeistreifen, ein Rettungswagen und der Notarzt in den Unterallgäuer Ort. Über Notruf hatte zuvor die Mutter der Beschuldigten mitgeteilt, dass sie eben von ihrer Tochter in der gemeinsamen Wohnung mit einem Küchenmesser massiv angegriffen worden sei. Dem Vater der mutmaßlichen Täterin war es gelungen, seiner Tochter das Messer zu entreißen. Nach der Versorgung durch den Notarzt wurde das verletzte Opfer in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei hat die Täterin noch vor Ort festgenommen. Erste Ermittlungen ergaben, dass die junge
Frau an einer psychischen Krankheit leidet. Sie kam in eine psychiatrische Einrichtung.
Zwei Polizisten haben jetzt die 25-Jährige am ersten Verhandlungstag in den Gerichtssaal geführt. Der Staatsanwalt sagte, dass seine Behörde von einer „gezielten Tötungsabsicht“ausgehe. Es handle sich also um versuchten Mord. Jedoch habe die Beschuldigte im „Zustand der Schuldunfähigkeit“gehandelt, weshalb die weitere Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik erforderlich sei. Die Beschuldigte äußerte sich nicht.
Im Zuge der anschließenden Beweisaufnahme befragte die 1. Strafkammer zunächst die Eltern. Beide erklärten, dass sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht
Gebrauch machen werden. Laut Prozessbeobachtern war der Wille der Eltern erkennbar, ihrer Tochter nicht durch eine Aussage zu schaden.
Die verletzte Mutter sei blutüberströmt in das Krankenhaus gebracht worden, sagte der Arzt, der damals Notdienst in der Klinik hatte. Er sprach von mindestens 25 Schnittverletzungen an Armen, Brust und Kopf. Hier intervenierte die Rechtsanwältin der Beschuldigten: Die Mutter habe den Arzt ausdrücklich nicht von der Schweigepflicht befreit, weshalb dessen Aussagen nicht verwertet werden dürften. Anschließend berichtete die damals eingesetzte Notärztin von einem Gespräch mit der Beschuldigten. Diese habe von einer Tötungsabsicht gesprochen und ausdrücklich bedauert, dass der Plan nicht gelungen sei.
Ein Toxikologe berichtete vor dem Memminger Landgericht über das Ergebnis von Blutuntersuchungen bei der Beschuldigten. Demnach stand sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol, jedoch gab es Spuren von Medikamenten, die bei psychischen Krankheiten verschrieben werden. Ein Vertreter des Memminger Bezirkskrankenhauses bestätigte, dass die Beschuldigte seit längerem wegen einer psychischen Erkrankung in Behandlung sei.