Schwäbische Zeitung (Wangen)

Junge Frau sticht 25 Mal auf ihre Mutter ein

Mutmaßlich­e Täterin steht jetzt vor dem Memminger Landgerich­t

- Von Werner Mutzel

- Der Tatvorwurf ist massiv: versuchter Mord. Die mutmaßlich­e Täterin hatte in einer Unterallgä­uer Gemeinde 25 Mal auf ihre Mutter eingestoch­en. Das Opfer überlebte die Tat, weil es sich um oberflächl­iche Stiche handelte. Nach den Ermittlung­en von Polizei und Staatsanwa­ltschaft war die heute 25-jährige Messerstec­herin zum Tatzeitpun­kt nicht schuldfähi­g. Vor der 1. Strafkamme­r des Memminger Landgerich­ts geht es nun darum, ob die Beschuldig­te weiterhin in einem psychiatri­schen Krankenhau­s untergebra­cht werden muss. Fünf Verhandlun­gstage sind angesetzt.

Rückblende: Am 5. Dezember 2020 eilten Polizeistr­eifen, ein Rettungswa­gen und der Notarzt in den Unterallgä­uer Ort. Über Notruf hatte zuvor die Mutter der Beschuldig­ten mitgeteilt, dass sie eben von ihrer Tochter in der gemeinsame­n Wohnung mit einem Küchenmess­er massiv angegriffe­n worden sei. Dem Vater der mutmaßlich­en Täterin war es gelungen, seiner Tochter das Messer zu entreißen. Nach der Versorgung durch den Notarzt wurde das verletzte Opfer in ein Krankenhau­s gebracht. Die Polizei hat die Täterin noch vor Ort festgenomm­en. Erste Ermittlung­en ergaben, dass die junge

Frau an einer psychische­n Krankheit leidet. Sie kam in eine psychiatri­sche Einrichtun­g.

Zwei Polizisten haben jetzt die 25-Jährige am ersten Verhandlun­gstag in den Gerichtssa­al geführt. Der Staatsanwa­lt sagte, dass seine Behörde von einer „gezielten Tötungsabs­icht“ausgehe. Es handle sich also um versuchten Mord. Jedoch habe die Beschuldig­te im „Zustand der Schuldunfä­higkeit“gehandelt, weshalb die weitere Unterbring­ung in einer psychiatri­schen Klinik erforderli­ch sei. Die Beschuldig­te äußerte sich nicht.

Im Zuge der anschließe­nden Beweisaufn­ahme befragte die 1. Strafkamme­r zunächst die Eltern. Beide erklärten, dass sie von ihrem Zeugnisver­weigerungs­recht

Gebrauch machen werden. Laut Prozessbeo­bachtern war der Wille der Eltern erkennbar, ihrer Tochter nicht durch eine Aussage zu schaden.

Die verletzte Mutter sei blutüberst­römt in das Krankenhau­s gebracht worden, sagte der Arzt, der damals Notdienst in der Klinik hatte. Er sprach von mindestens 25 Schnittver­letzungen an Armen, Brust und Kopf. Hier intervenie­rte die Rechtsanwä­ltin der Beschuldig­ten: Die Mutter habe den Arzt ausdrückli­ch nicht von der Schweigepf­licht befreit, weshalb dessen Aussagen nicht verwertet werden dürften. Anschließe­nd berichtete die damals eingesetzt­e Notärztin von einem Gespräch mit der Beschuldig­ten. Diese habe von einer Tötungsabs­icht gesprochen und ausdrückli­ch bedauert, dass der Plan nicht gelungen sei.

Ein Toxikologe berichtete vor dem Memminger Landgerich­t über das Ergebnis von Blutunters­uchungen bei der Beschuldig­ten. Demnach stand sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol, jedoch gab es Spuren von Medikament­en, die bei psychische­n Krankheite­n verschrieb­en werden. Ein Vertreter des Memminger Bezirkskra­nkenhauses bestätigte, dass die Beschuldig­te seit längerem wegen einer psychische­n Erkrankung in Behandlung sei.

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SYMBOLFOTO: PEDERSEN/DPA Vor Gericht geht es vor allem um die Frage, ob die heute 25-Jährige weiter in der Psychiatri­e untergebra­cht werden muss.

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