Streit um Maskenpflicht in Clubs
Neue Corona-verordnung sorgt in Ravensburg für Ärger, doch entschieden ist noch nichts
- Nach dem positiven Corona-fall im Ravensburger Club „Kantine“gibt es bislang keine weiteren bestätigten Infektionen, die mit dem Clubbesuch in Verbindung stehen. Schlechte Stimmung beim Clubbetreiber herrscht trotzdem, weil die neue Corona-verordnung für Clubs in Baden-württemberg schärfere Regeln als das Ravensburger Modellprojekt bedeutet.
Ob es sich bei dem Infizierten um eine geimpfte oder ungeimpfte Person handelt und welche Virusvariante nachgewiesen worden ist, dazu machte das Landratsamt Ravensburg am Montag keine Angaben. „Zu einzelnen Personen dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Informationen geben“, sagt Landkreissprecherin Selina Nußbaumer auf Anfrage. „Laut Luca-app und Vorverkaufsdaten haben sich nach den Angaben des Betreibers im relevanten Zeitraum 393 Personen im Club „Kantine“aufgehalten“, teilte das Landratsamt mit. Wie viele der Partygäste nach dem Kontakt am Samstag, 7. August, zwischen 22.30 Uhr und 00.15 Uhr in Quarantäne müssen, das wird vom Landratsamt statistisch nicht erfasst.
„Unsere Aufgabe ist es, die Kontaktpersonen nachzuvollziehen und diese über den Kontakt mit dem Infizierten
zu informieren“, sagt Nußbaumer. Das seien zunächst alle Besucher, die in dem genannten Zeitraum in dem Club gefeiert haben – in eine zweiwöchige Quarantäne müssten sich allerdings nur Gäste begeben, die weder geimpft noch genesen sind. Informationen darüber, wer in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde betroffen ist, werden vom Gesundheitsamt an die Behörden weitergeleitet. Weitere bestätigte Fälle im Zusammenhang mit dem Clubbesuch seien dem Landratsamt bisher nicht bekannt, sagt die Landkreissprecherin. „Eine Person mit grippalen Symptomen hat sich bislang gemeldet, bei der ein PCR-TEST angeordnet worden ist“, sagt sie. Das Ergebnis sei allerdings bislang noch nicht bekannt. Für die Clubs habe die steigende Zahl der gemeldeten Coronainfektionen im Landkreis Ravensburg keine Auswirkung, sagt Nußbaumer. Die neue Verordnung des Landes gelte unabhängig von der Inzidenz. „Die Clubs können unter den neuen Auflagen öffnen“, sagt sie.
Im Rahmen eines Modellprojekts war Ravensburg eine der ersten Städte, in denen die Clubs bereits im Juli öffnen durften. An vier Wochenenden jeweils freitags und samstags durften Partygänger in den zwei Ravensburger Diskotheken „Douala“und „Kantine“ohne Abstand und Maske feiern. Ende Juli hatte das Kulturamt
eine positive Bilanz gezogen, weil keine Infektionen registriert wurden. Die neue Corona-verordnung sieht für die Cluböffnung deutlich schärfere Auflagen vor als das Modellprojekt, aus dem das Sozialministerium Erkenntnisse ziehen wollte. Noch am Wochenende musste Clubbetreiber René Minner die Ravensburger „Kantine“geschlossen halten, weil im Landkreis Ravensburg kurzfristig die Inzidenzstufe 2 galt. Nach der neuen Verordnung darf er nun zwar öffnen, allerdings müssten nicht-genesene Ungeimpfte einen PCR-TEST vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist, und es müssten Masken im Club getragen werden. „Sollten diese Regeln Bestand haben, werden wir am Wochenende nicht öffnen“, sagt er.
Die meisten seiner Kollegen würden gleich verfahren und ihre Clubs geschlossen halten – in der Branche wird befürchtet, dass die Gäste ausbleiben. „Es war sechs Wochen ohne Masken geöffnet, wie soll ich das den Gästen vermitteln, dass sie nun wieder welche tragen müssen, aus meiner Sicht sind die Erkenntnisse aus dem Modellprojekt gar nicht eingeflossen“, sagt Minner.
In der neuen Corona-verordnung gelte für Innenräume grundsätzlich eine Maskenpflicht, schildert Claudia Krüger, Sprecherin im Sozialministerium Baden-württemberg. Die
Analysen der im Rahmen des Ravensburger Club-projekts durchgeführten Aerosolmessungen hätten gezeigt, dass dort weiterhin ein relevantes Infektionsrisiko für nicht immunisierte Personen bestand.
„Die Erkenntnisse aus dem Modellprojekt in Ravensburg sind sehr wertvoll und haben uns dabei unterstützt, die weiteren Regelungen für Clubbesuche in Baden-württemberg festzulegen“, teilt das Sozialministerium mit. Die Regelungen müssten bei Clubs allerdings etwas strenger sein als beispielsweise in der Gastronomie. Allerdings sollen in der Begründung der Verordnung, die voraussichtlich am Dienstag veröffentlicht werden soll, Erläuterungen zu den Ausnahmetatbeständen aufgenommen. „Da in Clubs die 3G-regel durch einen verpflichtenden PCRTEST verschärft ist, könnte hier unter Umständen von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche Abstand genommen werden“, sagt Krüger.
Am Dienstag steht ein Gespräch zwischen Sozialministerium und Clubbetreibern über bestimmte Ausnahmen der Regeln an. Das Angebot der Clubbetreiber von Montag, künftig nur noch Geimpfte oder Genesene bei geringerer Auslastung einzulassen, sei beim Sozialministerium auf Interesse gestoßen. „Wir sind zuversichtlich, dass wir hier zu einer sicheren, guten Lösung kommen.“