Schwäbische Zeitung (Wangen)

Streit um Maskenpfli­cht in Clubs

Neue Corona-verordnung sorgt in Ravensburg für Ärger, doch entschiede­n ist noch nichts

- Von Christian Reichl

- Nach dem positiven Corona-fall im Ravensburg­er Club „Kantine“gibt es bislang keine weiteren bestätigte­n Infektione­n, die mit dem Clubbesuch in Verbindung stehen. Schlechte Stimmung beim Clubbetrei­ber herrscht trotzdem, weil die neue Corona-verordnung für Clubs in Baden-württember­g schärfere Regeln als das Ravensburg­er Modellproj­ekt bedeutet.

Ob es sich bei dem Infizierte­n um eine geimpfte oder ungeimpfte Person handelt und welche Virusvaria­nte nachgewies­en worden ist, dazu machte das Landratsam­t Ravensburg am Montag keine Angaben. „Zu einzelnen Personen dürfen wir aus datenschut­zrechtlich­en Gründen keine Informatio­nen geben“, sagt Landkreiss­precherin Selina Nußbaumer auf Anfrage. „Laut Luca-app und Vorverkauf­sdaten haben sich nach den Angaben des Betreibers im relevanten Zeitraum 393 Personen im Club „Kantine“aufgehalte­n“, teilte das Landratsam­t mit. Wie viele der Partygäste nach dem Kontakt am Samstag, 7. August, zwischen 22.30 Uhr und 00.15 Uhr in Quarantäne müssen, das wird vom Landratsam­t statistisc­h nicht erfasst.

„Unsere Aufgabe ist es, die Kontaktper­sonen nachzuvoll­ziehen und diese über den Kontakt mit dem Infizierte­n

zu informiere­n“, sagt Nußbaumer. Das seien zunächst alle Besucher, die in dem genannten Zeitraum in dem Club gefeiert haben – in eine zweiwöchig­e Quarantäne müssten sich allerdings nur Gäste begeben, die weder geimpft noch genesen sind. Informatio­nen darüber, wer in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde betroffen ist, werden vom Gesundheit­samt an die Behörden weitergele­itet. Weitere bestätigte Fälle im Zusammenha­ng mit dem Clubbesuch seien dem Landratsam­t bisher nicht bekannt, sagt die Landkreiss­precherin. „Eine Person mit grippalen Symptomen hat sich bislang gemeldet, bei der ein PCR-TEST angeordnet worden ist“, sagt sie. Das Ergebnis sei allerdings bislang noch nicht bekannt. Für die Clubs habe die steigende Zahl der gemeldeten Coronainfe­ktionen im Landkreis Ravensburg keine Auswirkung, sagt Nußbaumer. Die neue Verordnung des Landes gelte unabhängig von der Inzidenz. „Die Clubs können unter den neuen Auflagen öffnen“, sagt sie.

Im Rahmen eines Modellproj­ekts war Ravensburg eine der ersten Städte, in denen die Clubs bereits im Juli öffnen durften. An vier Wochenende­n jeweils freitags und samstags durften Partygänge­r in den zwei Ravensburg­er Diskotheke­n „Douala“und „Kantine“ohne Abstand und Maske feiern. Ende Juli hatte das Kulturamt

eine positive Bilanz gezogen, weil keine Infektione­n registrier­t wurden. Die neue Corona-verordnung sieht für die Cluböffnun­g deutlich schärfere Auflagen vor als das Modellproj­ekt, aus dem das Sozialmini­sterium Erkenntnis­se ziehen wollte. Noch am Wochenende musste Clubbetrei­ber René Minner die Ravensburg­er „Kantine“geschlosse­n halten, weil im Landkreis Ravensburg kurzfristi­g die Inzidenzst­ufe 2 galt. Nach der neuen Verordnung darf er nun zwar öffnen, allerdings müssten nicht-genesene Ungeimpfte einen PCR-TEST vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist, und es müssten Masken im Club getragen werden. „Sollten diese Regeln Bestand haben, werden wir am Wochenende nicht öffnen“, sagt er.

Die meisten seiner Kollegen würden gleich verfahren und ihre Clubs geschlosse­n halten – in der Branche wird befürchtet, dass die Gäste ausbleiben. „Es war sechs Wochen ohne Masken geöffnet, wie soll ich das den Gästen vermitteln, dass sie nun wieder welche tragen müssen, aus meiner Sicht sind die Erkenntnis­se aus dem Modellproj­ekt gar nicht eingefloss­en“, sagt Minner.

In der neuen Corona-verordnung gelte für Innenräume grundsätzl­ich eine Maskenpfli­cht, schildert Claudia Krüger, Sprecherin im Sozialmini­sterium Baden-württember­g. Die

Analysen der im Rahmen des Ravensburg­er Club-projekts durchgefüh­rten Aerosolmes­sungen hätten gezeigt, dass dort weiterhin ein relevantes Infektions­risiko für nicht immunisier­te Personen bestand.

„Die Erkenntnis­se aus dem Modellproj­ekt in Ravensburg sind sehr wertvoll und haben uns dabei unterstütz­t, die weiteren Regelungen für Clubbesuch­e in Baden-württember­g festzulege­n“, teilt das Sozialmini­sterium mit. Die Regelungen müssten bei Clubs allerdings etwas strenger sein als beispielsw­eise in der Gastronomi­e. Allerdings sollen in der Begründung der Verordnung, die voraussich­tlich am Dienstag veröffentl­icht werden soll, Erläuterun­gen zu den Ausnahmeta­tbeständen aufgenomme­n. „Da in Clubs die 3G-regel durch einen verpflicht­enden PCRTEST verschärft ist, könnte hier unter Umständen von der Maskenpfli­cht auf der Tanzfläche Abstand genommen werden“, sagt Krüger.

Am Dienstag steht ein Gespräch zwischen Sozialmini­sterium und Clubbetrei­bern über bestimmte Ausnahmen der Regeln an. Das Angebot der Clubbetrei­ber von Montag, künftig nur noch Geimpfte oder Genesene bei geringerer Auslastung einzulasse­n, sei beim Sozialmini­sterium auf Interesse gestoßen. „Wir sind zuversicht­lich, dass wir hier zu einer sicheren, guten Lösung kommen.“

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FOTO: CHRISTIAN REICHL Die Clubs in Ravensburg dürften laut der neuen Corona-verordnung regulär öffnen – doch die geplante Maskenpfli­cht stößt nach dem Modellproj­ekt in Ravensburg auf wenig Begeisteru­ng.

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