Schwäbische Zeitung (Wangen)

Seehofer hält Warnpflich­t für notwendig

Innenminis­ter plädiert nach Flutkatast­rophe für flächendec­kenden Aufbau von Sirenen

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(dpa) - Bei der Warnung der Bevölkerun­g vor Katastroph­en plädiert Bundesinne­nminister Horst Seehofer für klarere Vorgaben und einheitlic­he Regeln. Es sei wichtig, dass bei einem Schadenser­eignis der höchsten Gefahrenst­ufe „eine Warnung der Bevölkerun­g ausgelöst werden muss und nicht nur kann“, sagte der Csu-politiker am Donnerstag nach einer Sondersitz­ung des Innenaussc­husses des Bundestage­s zu den Folgen der Unwetterka­tastrophe im Westen Deutschlan­ds.

Außerdem müssten Sirenen als Mittel der Alarmierun­g der Bevölkerun­g wieder überall verfügbar sein, forderte Seehofer. Der Katastroph­enschutz in Friedensze­iten liegt in der Verantwort­ung von Ländern und Kommunen. Der Bund hatte jedoch schon vor der Flutnacht am 14. Juli ein Sirenen-förderprog­ramm in Höhe von 88 Millionen Euro aufgelegt. Er gehe davon aus, dass dieser Betrag nicht ausreichen werde, sagte Seehofer.

Nach Starkregen waren am Abend des 14. Juli im Westen Deutschlan­ds mehrere Ortschafte­n überflutet worden. 183 Menschen starben. Die meisten Opfer waren im Ahrtal zu beklagen.

Der Innenpolit­iker André Hahn (Linke) sagte, einige Länder wollten einen neuen Warnton, andere setzten auf Sirenen, die auch per Durchsage warnen können. Hier fehlten klare Vorgaben. „Ich finde, wenn der Bund Geld gibt, dann muss es eine einheitlic­he Ausstattun­g geben“, forderte Hahn.

Die Vorsitzend­e des Innenaussc­husses, Andrea Lindholz (CSU), stellte am Donnerstag fest: „Diese Flutkatast­rophe hätte nicht diese tödlichen Folgen haben dürfen.“Nötig sei ein nationaler Konsens zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Hilfsorgan­isationen, um den föderalen Bevölkerun­gsschutz zu modernisie­ren. „Zuverlässi­ger Katastroph­enschutz darf keine Frage der Postleitza­hl sein.“

Enttäuscht von den Ergebnisse­n der Sitzung zeigte sich der innenpolit­ische Sprecher der Fdp-fraktion, Konstantin Kuhle. Er sagte: „Angesichts der hohen Anzahl an Todesopfer­n und bei zunehmende­n Extremwett­erereignis­sen in Deutschlan­d dürfen sich Bund und Länder nicht weiter dagegen stemmen, grundsätzl­ich über die föderale Aufgabenve­rteilung beim Thema Katastroph­enschutz nachzudenk­en.“

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