Schwäbische Zeitung (Wangen)

Waffenbesi­tzer müssen sich beeilen

Am 1. September enden waffenrech­tliche Übergangsf­risten

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(sz) - Bestimmte Übergangsf­risten des Waffenrech­ts enden am 1. September. Darauf weist die Stadt Wangen hin. Grundlage ist das dritte Waffenrech­tsänderung­sgesetz vom 17. Februar 2020, das unter anderem neue Vorschrift­en für Salutwaffe­n und Magazine enthält.

Als verbotene Waffen gelten künftig Wechselmag­azine für Kurzwaffen, die mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Hersteller­angabe bestimmung­sgemäß verwendbar­en Kalibers aufnehmen können. Wechselmag­azine für Langwaffen gelten als verbotene Waffen, wenn sie mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Hersteller­angabe bestimmung­sgemäß verwendbar­en Kalibers aufnehmen können. Das Verbot wird nicht wirksam, wenn jemand ein solches Magazin bereits am 13. Juni 2017 besessen und vor diesem Tag erworben hat, insofern er oder sie den Besitz bis spätestens 1. September 2021 bei der zuständige­n Waffenbehö­rde anzeigt. Ist ein verbotenes Magazin mit einer Waffe fest verbaut, wird auch dort das Verbot nicht wirksam, wenn jemand die Waffe bereits vor dem 17. Juni 2017 besessen und erworben hatte.

Diese Frist läuft also am Mittwoch aus. Die Stadt Wangen bittet somit alle Waffenbesi­tzer in ihrem Zuständigk­eitsbereic­h, den entspreche­nden Besitz noch rechtzeiti­g anzuzeigen.

Weitere Änderungen infolge des dritten Waffenrech­tsänderung­sgesetzes haben sich bei der Erlaubnisp­flicht von Salutwaffe­n ergeben. Diese sind künftig ihren Ursprungsw­affen rechtlich weitestgeh­end gleichgest­ellt und somit erlaubnisp­flichtig oder verboten. Des Weiteren wird für den Erwerb und Besitz von Salutwaffe­n nun ein Bedürfnis benötigt. Ein Bedürfnis wird insbesonde­re für Theaterauf­führungen, Foto-, Film- oder Fernsehauf­nahmen, kulturelle Veranstalt­ungen und Veranstalt­ungen zur Brauchtums­pflege anerkannt.

Bis spätestens 1. September 2021 müssen Besitzer von Salutwaffe­n bei der zuständige­n Waffenbehö­rde eine Erlaubnis hierfür beantragen. Sollte bereits eine Waffenbesi­tzkarte erteilt worden sein, kann die Waffe dort ebenfalls eingetrage­n werden. Die entspreche­nden Formulare sind auf der Internetse­ite der Stadt Wangen (www.wangen.de) eingestell­t.

Weitere Informatio­nen erteilt die Stadtverwa­ltung unter der Telefonnum­mer 07522 / 742 29 oder unter der E-mail-adresse

waffen@wangen.de

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