Waffenbesitzer müssen sich beeilen
Am 1. September enden waffenrechtliche Übergangsfristen
(sz) - Bestimmte Übergangsfristen des Waffenrechts enden am 1. September. Darauf weist die Stadt Wangen hin. Grundlage ist das dritte Waffenrechtsänderungsgesetz vom 17. Februar 2020, das unter anderem neue Vorschriften für Salutwaffen und Magazine enthält.
Als verbotene Waffen gelten künftig Wechselmagazine für Kurzwaffen, die mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können. Wechselmagazine für Langwaffen gelten als verbotene Waffen, wenn sie mehr als zehn Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können. Das Verbot wird nicht wirksam, wenn jemand ein solches Magazin bereits am 13. Juni 2017 besessen und vor diesem Tag erworben hat, insofern er oder sie den Besitz bis spätestens 1. September 2021 bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigt. Ist ein verbotenes Magazin mit einer Waffe fest verbaut, wird auch dort das Verbot nicht wirksam, wenn jemand die Waffe bereits vor dem 17. Juni 2017 besessen und erworben hatte.
Diese Frist läuft also am Mittwoch aus. Die Stadt Wangen bittet somit alle Waffenbesitzer in ihrem Zuständigkeitsbereich, den entsprechenden Besitz noch rechtzeitig anzuzeigen.
Weitere Änderungen infolge des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes haben sich bei der Erlaubnispflicht von Salutwaffen ergeben. Diese sind künftig ihren Ursprungswaffen rechtlich weitestgehend gleichgestellt und somit erlaubnispflichtig oder verboten. Des Weiteren wird für den Erwerb und Besitz von Salutwaffen nun ein Bedürfnis benötigt. Ein Bedürfnis wird insbesondere für Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen, kulturelle Veranstaltungen und Veranstaltungen zur Brauchtumspflege anerkannt.
Bis spätestens 1. September 2021 müssen Besitzer von Salutwaffen bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis hierfür beantragen. Sollte bereits eine Waffenbesitzkarte erteilt worden sein, kann die Waffe dort ebenfalls eingetragen werden. Die entsprechenden Formulare sind auf der Internetseite der Stadt Wangen (www.wangen.de) eingestellt.
Weitere Informationen erteilt die Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 07522 / 742 29 oder unter der E-mail-adresse
waffen@wangen.de