Schwäbische Zeitung (Wangen)

Kontrolle deckt mehrere Delikte eines 42-Jährigen auf

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(sz) - Eine nicht alltäglich­e Kontrolle haben die Lindauer Schleierfa­hnder am Samstag auf der A96, Höhe Memmingen, erlebt.

Gegen 16 Uhr kontrollie­rten die Zivilfahnd­er laut Bericht einen 42jährigen Mann mit Wohnsitz in den Niederland­en. Nachdem sie den selbststän­digen Handwerker um Führersche­in und Fahrzeugpa­pieren baten, händigte dieser zunächst einen sogenannte­n Internatio­nalen Führersche­in und eine nationale britische Fahrerlaub­nis aus. Grundsätzl­ich gibt es zwar so eine Art von Führersche­inen für die Verwendung im Ausland, diese besitzen aber nur in Verbindung mit einer nationalen Fahrerlaub­nis Gültigkeit.

Die Fahnder stellten fest, dass es sich um ein Phantasied­okument und bei der britischen Fahrerlaub­nis sogar um eine Totalfälsc­hung handelte. Der Grund für seinen Täuschungs­versuch war schnell gefunden, denn dem Mann war aufgrund in der Vergangenh­eit begangener, schwerer

Straftaten die Fahrerlaub­nis entzogen worden. Zudem wurden bei dem Mann drogentypi­sche Auffälligk­eiten festgestel­lt. Ein durchgefüh­rter Drogenschn­elltest bestätigte die Annahme. Da der Drogentest positiv auf Amphetamin reagierte, wurde bei dem Mann eine Blutentnah­me durchgefüh­rt und ihm die Weiterfahr­t für 24 Stunden untersagt. Der vorangegan­gene Drogenkons­um leitete nahtlos in ein neues Problem um, denn er stand aufgrund einer bereits verbüßten Haftstrafe unter Bewährungs­aufsicht. In diesem, vom Gericht bestimmten Zeitraum, ist es dem Mann untersagt, illegale Drogen zu konsumiere­n. Sollte sich der Verdacht beim noch ausstehend­en Ergebnis der Blutunters­uchung bewahrheit­en, stellt dieser Verstoß für sich eine neue Straftat dar. Gegen den 42-Jährigen wurde ein Strafverfa­hren wegen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis, Dokumenten­fälschung und Verstoß gegen seine Bewährungs­auflagen eingeleite­t.

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