Schwäbische Zeitung (Wangen)

Wie viel Nachverdic­htung darf es sein?

In Hergatz soll ein Haus ausgebaut werden – Manche Räte sind skeptisch und sprechen von einem „Klotz“

- Von Olaf Winkler

- Die vielbeschw­orene Nachverdic­htung als Alternativ­e zur Ausweisung neuer Baugebiete kann zu intensiven Diskussion­en führen – das hat sich im Gemeindera­t Hergatz jetzt gezeigt. Dabei hatte sich das Gremium mit dem Wunsch eines Grundstück­seigentüme­rs auseinande­r zu setzen, in Schwarzenb­erg mehr Wohnraum zu schaffen. Der Tenor war dabei klar: Das soll möglich sein. Aber um das „Wie“und die möglichen Folgen entspann sich ein reger Austausch.

Die Ausgangsla­ge: Bereits Anfang der 1960er-jahre entstand das Baugebiet in der Mauthausst­raße in Schwarzenb­erg. Das Eckgrundst­ück zur Straße „Im Brühl“ist dabei mit einer Fläche von gut 1200 Quadratmet­ern besonders groß geraten. Bebaut ist es mit einem Einfamilie­nhaus, das den Vorgaben des Bebauungsp­lanes entspricht. Und der sieht ein einstöckig­es Gebäude samt Kniestock vor. Die Folge: Das Dachgescho­ss ist zwar grundsätzl­ich bewohnbar, bietet aufgrund der Dachschräg­e aber wenig Platz.

Das möchte ein neuer Eigentümer gerne ändern und ein zweites Vollgescho­ss bauen. Gleichzeit­ig will er das Grundstück teilen, so dass er selbst weiterhin 700 Quadratmet­er nutzt, aber eine zweite Baufläche mit 500 Quadratmet­ern entsteht. Soweit, so gut.

Allerdings haben eine Aufstockun­g und ein mögliches zweites Gebäude Konsequenz­en für die Nachbarsch­aft. Von der Sorge vor einem „Klotz, der da nicht hineinpass­t“war gleich mehrfach im Gemeindera­t die Rede. Daher soll die vorgeschla­gene Änderung des Bebauungsp­lanes eine maximale Firsthöhe von 7,80 Meter vorgeben. Das entspricht der Firsthöhe der anderen, bereits bestehende­n Gebäude im Umfeld.

Erreichen kann der Bauherr die Einhaltung dieser Vorgabe und die gleichzeit­ige Realisieru­ng

eines zweiten Vollgescho­sses nur, wenn er ein vergleichs­weise flaches Dach oder kleines Gebäude plant. Geplant ist eine Änderung des Bebauungsp­lanes nur für das Eckgrundst­ück – und nicht für alle Flächen im Baugebiet.

Das hinterfrag­te Armin Woll: „Wir sollten uns grundsätzl­ich überlegen, ob das nicht für alle gelten soll.“Dann aber müsse die Gemeinde die Kosten für die Bebauungsp­lan-änderung übernehmen, machte Bürgermeis­ter Oliver-kersten Raab deutlich. So aber bezahlt sie der Bauherr.

Sollten weitere Hauseigent­ümer dem Beispiel folgen und ein zweites Vollgescho­ss realisiere­n wollen, habe er nichts dagegen, machte Stefan Wiggenhaus­er deutlich. Aber: „Sie müssen auch die Kosten für die Änderung übernehmen.“Grundsätzl­ich sollte es die Gemeinde ermögliche­n, wenn zusätzlich­er Wohnraum geschaffen werde, forderte Zweite Bürgermeis­terin Rebecca Paintner.

Weshalb Manfred Scheuerl weiter ging: „Sollten wir uns nicht generell Gedanken machen, ob wir den Bebauungsp­lan für alle Grundstück­e ändern?“, fragte er. Denn: „Ich fürchte, dass es ansonsten zu einer Zerstückel­ung kommt.“Das wiederum ging Stefan Wiggenhaus­er zu weit: „Dann kommt aber ganz Hergatz und will seinen Bebauungsp­lan aktualisie­rt haben“. Das koste die Gemeinde jedoch ein kleines Vermögen. Das bestätigte Bauamtslei­ter Frank Achberger: „Da käme eine saftige Summe auf uns zu.“

Florian Gsell bremste die Diskussion aus: „Wir sollten jeweils auf konkrete Anfragen reagieren. Nicht jeder Eigentümer hat Bedarf.“Und der Bürgermeis­ter regte an, die grundsätzl­iche Frage bei einer Klausurtag­ung zu besprechen. Für den konkreten Einzelfall entschied sich das Gremium schließlic­h für eine Teiländeru­ng des Bebauungsp­lanes. Dabei soll eine Firsthöhe von 7,80 Meter möglich und ein Satteldach vorgeschri­eben sein.

 ?? FOTO: WINKLER ?? Teilweise bis in die 60er-jahre reicht die Bauplanung in Schwarzenb­erg zurück. Eine grundlegen­de Aktualisie­rung auf Kosten der Gemeinde soll es nicht geben, wohl aber eine individuel­le Anpassung, um mehr Wohnraum zu ermögliche­n.
FOTO: WINKLER Teilweise bis in die 60er-jahre reicht die Bauplanung in Schwarzenb­erg zurück. Eine grundlegen­de Aktualisie­rung auf Kosten der Gemeinde soll es nicht geben, wohl aber eine individuel­le Anpassung, um mehr Wohnraum zu ermögliche­n.

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