Wie viel Nachverdichtung darf es sein?
In Hergatz soll ein Haus ausgebaut werden – Manche Räte sind skeptisch und sprechen von einem „Klotz“
- Die vielbeschworene Nachverdichtung als Alternative zur Ausweisung neuer Baugebiete kann zu intensiven Diskussionen führen – das hat sich im Gemeinderat Hergatz jetzt gezeigt. Dabei hatte sich das Gremium mit dem Wunsch eines Grundstückseigentümers auseinander zu setzen, in Schwarzenberg mehr Wohnraum zu schaffen. Der Tenor war dabei klar: Das soll möglich sein. Aber um das „Wie“und die möglichen Folgen entspann sich ein reger Austausch.
Die Ausgangslage: Bereits Anfang der 1960er-jahre entstand das Baugebiet in der Mauthausstraße in Schwarzenberg. Das Eckgrundstück zur Straße „Im Brühl“ist dabei mit einer Fläche von gut 1200 Quadratmetern besonders groß geraten. Bebaut ist es mit einem Einfamilienhaus, das den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht. Und der sieht ein einstöckiges Gebäude samt Kniestock vor. Die Folge: Das Dachgeschoss ist zwar grundsätzlich bewohnbar, bietet aufgrund der Dachschräge aber wenig Platz.
Das möchte ein neuer Eigentümer gerne ändern und ein zweites Vollgeschoss bauen. Gleichzeitig will er das Grundstück teilen, so dass er selbst weiterhin 700 Quadratmeter nutzt, aber eine zweite Baufläche mit 500 Quadratmetern entsteht. Soweit, so gut.
Allerdings haben eine Aufstockung und ein mögliches zweites Gebäude Konsequenzen für die Nachbarschaft. Von der Sorge vor einem „Klotz, der da nicht hineinpasst“war gleich mehrfach im Gemeinderat die Rede. Daher soll die vorgeschlagene Änderung des Bebauungsplanes eine maximale Firsthöhe von 7,80 Meter vorgeben. Das entspricht der Firsthöhe der anderen, bereits bestehenden Gebäude im Umfeld.
Erreichen kann der Bauherr die Einhaltung dieser Vorgabe und die gleichzeitige Realisierung
eines zweiten Vollgeschosses nur, wenn er ein vergleichsweise flaches Dach oder kleines Gebäude plant. Geplant ist eine Änderung des Bebauungsplanes nur für das Eckgrundstück – und nicht für alle Flächen im Baugebiet.
Das hinterfragte Armin Woll: „Wir sollten uns grundsätzlich überlegen, ob das nicht für alle gelten soll.“Dann aber müsse die Gemeinde die Kosten für die Bebauungsplan-änderung übernehmen, machte Bürgermeister Oliver-kersten Raab deutlich. So aber bezahlt sie der Bauherr.
Sollten weitere Hauseigentümer dem Beispiel folgen und ein zweites Vollgeschoss realisieren wollen, habe er nichts dagegen, machte Stefan Wiggenhauser deutlich. Aber: „Sie müssen auch die Kosten für die Änderung übernehmen.“Grundsätzlich sollte es die Gemeinde ermöglichen, wenn zusätzlicher Wohnraum geschaffen werde, forderte Zweite Bürgermeisterin Rebecca Paintner.
Weshalb Manfred Scheuerl weiter ging: „Sollten wir uns nicht generell Gedanken machen, ob wir den Bebauungsplan für alle Grundstücke ändern?“, fragte er. Denn: „Ich fürchte, dass es ansonsten zu einer Zerstückelung kommt.“Das wiederum ging Stefan Wiggenhauser zu weit: „Dann kommt aber ganz Hergatz und will seinen Bebauungsplan aktualisiert haben“. Das koste die Gemeinde jedoch ein kleines Vermögen. Das bestätigte Bauamtsleiter Frank Achberger: „Da käme eine saftige Summe auf uns zu.“
Florian Gsell bremste die Diskussion aus: „Wir sollten jeweils auf konkrete Anfragen reagieren. Nicht jeder Eigentümer hat Bedarf.“Und der Bürgermeister regte an, die grundsätzliche Frage bei einer Klausurtagung zu besprechen. Für den konkreten Einzelfall entschied sich das Gremium schließlich für eine Teiländerung des Bebauungsplanes. Dabei soll eine Firsthöhe von 7,80 Meter möglich und ein Satteldach vorgeschrieben sein.