Vandalen treiben auf Gartenschau ihr Unwesen
Seit Wochen werden Schlösser am Lgs-gelände geknackt und Zäune zerstört – Wer macht so etwas?
- Geknackte Schlösser, umgestoßene oder sogar durchschnittene Zäune: Auf dem Gelände der Landesgartenschau (LGS) treiben seit einigen Wochen Vandalen ihr Unwesen. Dies hat der Veranstalter mitgeteilt und zeigt sich wegen der Zerstörungswut der bislang unbekannten Täter verwundert. Über den Stand der Dinge und mögliche Motive.
Was wurde auf dem Lgs-gelände bislang alles beschädigt?
„Zum wiederholten Male haben Vandalen Zäune des Landesgartenschaugeländes mutwillig aufgeschnitten. Der oder die unbekannten Täter schneiden große Löcher in die Umzäunung. Kaum ist ein Zaun ausgetauscht, sind sie am nächsten Tag schon wieder mutwillig beschädigt. Seit Weihnachten werden fast jede Nacht neue Vandalenakte begangen. Die zerschnittenen Zäune finden sich im gesamten Bereich, von Sportpark bis Erba. Beim Aussichtsturm war der neu aufgestellte Absperrzaun bereits am nächsten Tag zerstört.“So heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Landesgartenschau Gmbh.
Auf Nachfrage präzisiert die LGS die Sachbeschädigungen: Der Wildschutzzaun an der Turmbaustelle am Schönbühlhang wurde auf einer Länge von mehreren Metern umgebogen und auf den Boden gedrückt. Der mannshohe Maschendrahtzaun, der ab Ende April den Großteil des Gartenschaugeländes umschließen soll, wurde am Südring, Höhe Herzmannser
Weg, auf der gesamten Höhe durchschnitten und beiseite gebogen. Auch auf der Argeninsel, zwischen Gehrenbergsteg und Mtg-sportinsel, haben Unbekannte den Zaun beschädigt. Laut Lgs-geschäftsführerin Edith Heppeler wurden zudem mehrmals die Schlösser von Bauzäunen geknackt.
Wie bewertet die Gartenschau-gmbh die Vorfälle?
Zunächst weist die Landesgartenschau in ihrer Mitteilung darauf hin, dass „durch die Löcher im
Zaun zusätzliche Gefahrenquellen entstehen und komplett aufgeschnittene Zäune ein Sicherheitsrisiko darstellen“. Unbefugte könnten so auf das Gelände kommen, das immer noch Baustelle sei, und im schlimmsten Fall zu Schaden kommen. Außerdem koste das Reparieren und Ersetzen der Zäune Geld, das letztlich zu Lasten aller Steuerzahler gehe. Edith Heppeler schätzt, dass die Sachschäden bislang Kosten in vierstelliger Höhe verursacht haben.
Und die Geschäftsführerin zeigt sich verwundert ob der Zerstörungswut: „Für Wangen, wo die Gartenschau ja auf breite Zustimmung und Unterstützung in der Bevölkerung stößt, sind solche Vorfälle schon ungewöhn
lich.“Lediglich der Aussichtsturm war in Teilen der Bevölkerung umstritten gewesen. In jüngerer Vergangenheit hatten manche Bürger auch ihren Unmut darüber ausgedrückt, dass sie durch die für die Gartenschau abgesperrten Bereiche in ihren täglichen Gewohnheiten eingeschränkt seien.
Was sagt die Polizei zu dem Vandalismus?
Die Sachbeschädigungen an den Zäunen hat die Gartenschau Gmbh laut Mitteilung angezeigt. Eine Polizeisprecherin bestätigt für einen Fall eine Anzeige gegen unbekannt, die Ende Dezember eingegangen sei. Und rät allgemein dazu, bei andauernder Sachbeschädigung regelmäßig die Polizei zu benachrichtigen, „damit wir tätig werden können“. Man werde die entsprechenden Bereiche im Auge behalten und unregelmäßig bei Tag und Nacht abfahren.
Und, so die Sprecherin: „Die Leute sollten uns verständigen, wenn Sie etwas Verdächtiges sehen oder von jemand anderem hören.“
Über ein mögliches Motiv für die Sachbeschädigung will sie nicht spekulieren. Man schließe jedoch nicht aus, dass jemand, der sich bislang auf den Fuß- oder Radwegen in den betroffenen Bereichen bewegt hat, sich dort auch weiterhin bewegen will. Jemanden, der aus reiner Zerstörungswut Zäune beschädigt, könne sie sich in den Wangener Fällen weniger vorstellen.
Käme eine Kameraüberwachung in Frage?
Eher nicht. Neben dem dafür erforderlichen hohen Aufwand fehlt für eine Videoüberwachung hier wohl auch die rechtliche Grundlage. Denn eine solche Überwachung in öffentlichen Bereichen verletzt grundgesetzlich gesicherte Persönlichkeitsrechte,
konkret das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Heißt konkret: Mit einer Kamera am Schönbühl oder am Südring würden auch viele Menschen gefilmt, die mit Sicherheit nicht die Absicht haben, dort Schaden anzurichten.
Um einen solchen Eingriff zu rechtfertigen, gibt es zudem hohe Hürden. So muss es etwa in der Vergangenheit zu Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung gekommen sein, um einen Eingriff in die Grundrechte der Menschen zu rechtfertigen. Diese Verhältnismäßigkeit der Straftaten zu den eingesetzten Mitteln ist bei den beschädigten Zäunen aber wohl nicht gegeben. Anders bei Bahnhöfen oder Parkhäusern in Städten, wo es bei Vandalismus oder Körperverletzung um die „Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit“gehen kann.