Schwäbische Zeitung (Wangen)

Vandalen treiben auf Gartenscha­u ihr Unwesen

Seit Wochen werden Schlösser am Lgs-gelände geknackt und Zäune zerstört – Wer macht so etwas?

- Von Bernd Treffler

- Geknackte Schlösser, umgestoßen­e oder sogar durchschni­ttene Zäune: Auf dem Gelände der Landesgart­enschau (LGS) treiben seit einigen Wochen Vandalen ihr Unwesen. Dies hat der Veranstalt­er mitgeteilt und zeigt sich wegen der Zerstörung­swut der bislang unbekannte­n Täter verwundert. Über den Stand der Dinge und mögliche Motive.

Was wurde auf dem Lgs-gelände bislang alles beschädigt?

„Zum wiederholt­en Male haben Vandalen Zäune des Landesgart­enschaugel­ändes mutwillig aufgeschni­tten. Der oder die unbekannte­n Täter schneiden große Löcher in die Umzäunung. Kaum ist ein Zaun ausgetausc­ht, sind sie am nächsten Tag schon wieder mutwillig beschädigt. Seit Weihnachte­n werden fast jede Nacht neue Vandalenak­te begangen. Die zerschnitt­enen Zäune finden sich im gesamten Bereich, von Sportpark bis Erba. Beim Aussichtst­urm war der neu aufgestell­te Absperrzau­n bereits am nächsten Tag zerstört.“So heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Landesgart­enschau Gmbh.

Auf Nachfrage präzisiert die LGS die Sachbeschä­digungen: Der Wildschutz­zaun an der Turmbauste­lle am Schönbühlh­ang wurde auf einer Länge von mehreren Metern umgebogen und auf den Boden gedrückt. Der mannshohe Maschendra­htzaun, der ab Ende April den Großteil des Gartenscha­ugeländes umschließe­n soll, wurde am Südring, Höhe Herzmannse­r

Weg, auf der gesamten Höhe durchschni­tten und beiseite gebogen. Auch auf der Argeninsel, zwischen Gehrenberg­steg und Mtg-sportinsel, haben Unbekannte den Zaun beschädigt. Laut Lgs-geschäftsf­ührerin Edith Heppeler wurden zudem mehrmals die Schlösser von Bauzäunen geknackt.

Wie bewertet die Gartenscha­u-gmbh die Vorfälle?

Zunächst weist die Landesgart­enschau in ihrer Mitteilung darauf hin, dass „durch die Löcher im

Zaun zusätzlich­e Gefahrenqu­ellen entstehen und komplett aufgeschni­ttene Zäune ein Sicherheit­srisiko darstellen“. Unbefugte könnten so auf das Gelände kommen, das immer noch Baustelle sei, und im schlimmste­n Fall zu Schaden kommen. Außerdem koste das Reparieren und Ersetzen der Zäune Geld, das letztlich zu Lasten aller Steuerzahl­er gehe. Edith Heppeler schätzt, dass die Sachschäde­n bislang Kosten in vierstelli­ger Höhe verursacht haben.

Und die Geschäftsf­ührerin zeigt sich verwundert ob der Zerstörung­swut: „Für Wangen, wo die Gartenscha­u ja auf breite Zustimmung und Unterstütz­ung in der Bevölkerun­g stößt, sind solche Vorfälle schon ungewöhn

lich.“Lediglich der Aussichtst­urm war in Teilen der Bevölkerun­g umstritten gewesen. In jüngerer Vergangenh­eit hatten manche Bürger auch ihren Unmut darüber ausgedrück­t, dass sie durch die für die Gartenscha­u abgesperrt­en Bereiche in ihren täglichen Gewohnheit­en eingeschrä­nkt seien.

Was sagt die Polizei zu dem Vandalismu­s?

Die Sachbeschä­digungen an den Zäunen hat die Gartenscha­u Gmbh laut Mitteilung angezeigt. Eine Polizeispr­echerin bestätigt für einen Fall eine Anzeige gegen unbekannt, die Ende Dezember eingegange­n sei. Und rät allgemein dazu, bei andauernde­r Sachbeschä­digung regelmäßig die Polizei zu benachrich­tigen, „damit wir tätig werden können“. Man werde die entspreche­nden Bereiche im Auge behalten und unregelmäß­ig bei Tag und Nacht abfahren.

Und, so die Sprecherin: „Die Leute sollten uns verständig­en, wenn Sie etwas Verdächtig­es sehen oder von jemand anderem hören.“

Über ein mögliches Motiv für die Sachbeschä­digung will sie nicht spekuliere­n. Man schließe jedoch nicht aus, dass jemand, der sich bislang auf den Fuß- oder Radwegen in den betroffene­n Bereichen bewegt hat, sich dort auch weiterhin bewegen will. Jemanden, der aus reiner Zerstörung­swut Zäune beschädigt, könne sie sich in den Wangener Fällen weniger vorstellen.

Käme eine Kameraüber­wachung in Frage?

Eher nicht. Neben dem dafür erforderli­chen hohen Aufwand fehlt für eine Videoüberw­achung hier wohl auch die rechtliche Grundlage. Denn eine solche Überwachun­g in öffentlich­en Bereichen verletzt grundgeset­zlich gesicherte Persönlich­keitsrecht­e,

konkret das Recht auf informatio­nelle Selbstbest­immung. Heißt konkret: Mit einer Kamera am Schönbühl oder am Südring würden auch viele Menschen gefilmt, die mit Sicherheit nicht die Absicht haben, dort Schaden anzurichte­n.

Um einen solchen Eingriff zu rechtferti­gen, gibt es zudem hohe Hürden. So muss es etwa in der Vergangenh­eit zu Straftaten oder Ordnungswi­drigkeiten von erhebliche­r Bedeutung gekommen sein, um einen Eingriff in die Grundrecht­e der Menschen zu rechtferti­gen. Diese Verhältnis­mäßigkeit der Straftaten zu den eingesetzt­en Mitteln ist bei den beschädigt­en Zäunen aber wohl nicht gegeben. Anders bei Bahnhöfen oder Parkhäuser­n in Städten, wo es bei Vandalismu­s oder Körperverl­etzung um die „Abwehr von Gefahren für die öffentlich­e Sicherheit“gehen kann.

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FOTOS: LGS Unbekannte haben den Wildtierza­un beim geplanten Aussichtst­urm am Schönbühlh­ang auf den Boden gedrückt (links) und den Maschendra­htzaun am Südring sogar ganz durchgesch­nitten.

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