Schwäbische Zeitung (Wangen)

Zwei Prozesse im Allgäuer Tierskanda­l stehen noch aus

Nach dem Abbruch im vergangene­n Jahr müssen zwei Verhandlun­gen gegen Landwirte neu aufgerollt werden

- Von Andreas Berger

- Zwei Prozesse stehen im Allgäuer Tierskanda­l noch aus. Sie hatten im vergangene­n Jahr begonnen, mussten aber abgebroche­n werden. Doch wann sie erneut starten können, ist derzeit nicht klar. Einer der Hauptgründ­e ist die Auslastung des Memminger Landgerich­ts, wo die Fälle verhandelt werden müssen, sagt Vizepräsid­ent Jürgen Brinkmann.

Es gibt derzeit andere große Prozesse an dem Gericht, die besonders zügig verhandelt werden müssen. Denn einige der Angeklagte­n sitzen in Untersuchu­ngshaft. Da sie noch nicht rechtskräf­tig verurteilt sind, muss diese Haftzeit so kurz wie möglich gehalten werden. Derzeit wird der mutmaßlich­e Doppelmord von Altenstadt (Kreis Neu-ulm) verhandelt. Für diesen Fall von April 2023 sind bisher 29 Sitzungsta­ge geplant. Danach beginnt der Prozess um den mutmaßlich­en Mord von Memmingen: Wie berichtet, wird eine Frau verdächtig­t, ihren Mann im Mai 2023 getötet zu haben, indem sie ihn in der gemeinsame­n Wohnung betäubt und dann ein Feuer gelegt haben soll.

Solche Fälle werden von der Ersten Strafkamme­r als Schwurgeri­cht behandelt, die aus drei Berufsrich­tern und zwei Schöffen besteht und sich vor allem um schwere Straftaten kümmert. Von dieser Art Kammer gibt es nur eine am Landgerich­t Memmingen. Andere Straf kammern kümmern sich beispielsw­eise um

Berufungen gegen Urteile des Amtsgerich­ts. Könnten sie nicht den Tierskanda­l übernehmen? Nein, sagt Jürgen Brinkmann. Da die Fälle bereits der Ersten Strafkamme­r zugeordnet waren, müsse sie sich nun auch um die beiden Prozesse kümmern, die neu aufgerollt werden müssen. Und dass die Richter parallel zu den beiden aktuellen Verhandlun­gen

noch den Tierskanda­l behandeln, sei nicht möglich. Das wäre zu viel.

Eine weitere Schwierigk­eit sei, Termine für die ausstehend­en Tierskanda­l-prozesse zu finden. Für beide müssten jeweils etwa 40 Sitzungsta­ge angesetzt werden. Denn es sei davon auszugehen, dass es zu vielen einzelnen Rindern, die beispielsw­eise als misshandel­t

in der Anklagesch­rift auftauchen, Gutachten und Gegengutac­hten geben werde. Das könne viel Zeit in Anspruch nehmen, sagt Brinkmann. Kann es passieren, dass die beiden Fälle verjähren? „Das wird nicht geschehen.“

Der erste der betroffene­n Prozesse war im Juli 2023 ausgesetzt worden, der zweite im Oktober. Unter anderem durch Anträge der Verteidige­r hätten die Verhandlun­gen nicht in der geplanten Zeit abgeschlos­sen werden können. Also müssen nun zwei neue Prozesse stattfinde­n. Insgesamt muss noch gegen sieben Landwirte und Mitarbeite­r von zwei Betrieben verhandelt werden. Sie stehen unter dem Verdacht, gegen das Tierschutz­gesetz verstoßen zu haben.

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FOTO: ALEXANDER KAYA (ARCHIVBILD) In diesem Saal im Memminger Landgerich­t tagt die Erste Strafkamme­r, die sich auch mit dem Tierskanda­l beschäftig­t.

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