Zwei Prozesse im Allgäuer Tierskandal stehen noch aus
Nach dem Abbruch im vergangenen Jahr müssen zwei Verhandlungen gegen Landwirte neu aufgerollt werden
- Zwei Prozesse stehen im Allgäuer Tierskandal noch aus. Sie hatten im vergangenen Jahr begonnen, mussten aber abgebrochen werden. Doch wann sie erneut starten können, ist derzeit nicht klar. Einer der Hauptgründe ist die Auslastung des Memminger Landgerichts, wo die Fälle verhandelt werden müssen, sagt Vizepräsident Jürgen Brinkmann.
Es gibt derzeit andere große Prozesse an dem Gericht, die besonders zügig verhandelt werden müssen. Denn einige der Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft. Da sie noch nicht rechtskräftig verurteilt sind, muss diese Haftzeit so kurz wie möglich gehalten werden. Derzeit wird der mutmaßliche Doppelmord von Altenstadt (Kreis Neu-ulm) verhandelt. Für diesen Fall von April 2023 sind bisher 29 Sitzungstage geplant. Danach beginnt der Prozess um den mutmaßlichen Mord von Memmingen: Wie berichtet, wird eine Frau verdächtigt, ihren Mann im Mai 2023 getötet zu haben, indem sie ihn in der gemeinsamen Wohnung betäubt und dann ein Feuer gelegt haben soll.
Solche Fälle werden von der Ersten Strafkammer als Schwurgericht behandelt, die aus drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besteht und sich vor allem um schwere Straftaten kümmert. Von dieser Art Kammer gibt es nur eine am Landgericht Memmingen. Andere Straf kammern kümmern sich beispielsweise um
Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts. Könnten sie nicht den Tierskandal übernehmen? Nein, sagt Jürgen Brinkmann. Da die Fälle bereits der Ersten Strafkammer zugeordnet waren, müsse sie sich nun auch um die beiden Prozesse kümmern, die neu aufgerollt werden müssen. Und dass die Richter parallel zu den beiden aktuellen Verhandlungen
noch den Tierskandal behandeln, sei nicht möglich. Das wäre zu viel.
Eine weitere Schwierigkeit sei, Termine für die ausstehenden Tierskandal-prozesse zu finden. Für beide müssten jeweils etwa 40 Sitzungstage angesetzt werden. Denn es sei davon auszugehen, dass es zu vielen einzelnen Rindern, die beispielsweise als misshandelt
in der Anklageschrift auftauchen, Gutachten und Gegengutachten geben werde. Das könne viel Zeit in Anspruch nehmen, sagt Brinkmann. Kann es passieren, dass die beiden Fälle verjähren? „Das wird nicht geschehen.“
Der erste der betroffenen Prozesse war im Juli 2023 ausgesetzt worden, der zweite im Oktober. Unter anderem durch Anträge der Verteidiger hätten die Verhandlungen nicht in der geplanten Zeit abgeschlossen werden können. Also müssen nun zwei neue Prozesse stattfinden. Insgesamt muss noch gegen sieben Landwirte und Mitarbeiter von zwei Betrieben verhandelt werden. Sie stehen unter dem Verdacht, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben.