Schwäbische Zeitung (Wangen)

Entscheidu­ng über Agrardiese­l vertagt

Union bremst Haushaltsf­inanzierun­gsgesetz im Bundesrat aus – Ampel empört

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(Afp/dpa) - Die Union verzögert die Verabschie­dung des Haushaltsf­inanzierun­gsgesetzes im Bundesrat – und damit auch die Entscheidu­ng über die umstritten­e Streichung von Agrardiese­l-steuerverg­ünstigunge­n für Landwirte. Die Länderkamm­er habe es auf Druck der unionsgefü­hrten Länder abgelehnt, das Gesetz, in dem die Maßnahme enthalten ist, für Freitag im Eilverfahr­en auf die Tagesordnu­ng des Bundesrats zu setzen, wie am Donnerstag aus Parlaments­kreisen verlautete. Damit werde es voraussich­tlich erst in der Sitzung am 22. März behandelt werden können. Die Koalition warf der Union ein Blockadema­növer vor.

Das Haushaltsf­inanzierun­gsgesetz regelt notwendige gesetzlich­e Änderungen, deren Auswirkung­en im Haushaltse­ntwurf bereits berücksich­tigt sind. Das Gesetz für 2024 sieht unter anderem auch eine höhere Luftverkeh­rssteuer und Sanktionsm­öglichkeit­en beim Bürgergeld vor. Der eigentlich­e Bundeshaus­halt 2024 soll am heutigen Freitag jedoch wie geplant verabschie­det werden. Durch die Verzögerun­g beim zugehörige­n Haushaltsf­inanzierun­gsgesetz fehlt dann aber zunächst die gesetzlich­e Grundlage zur Finanzieru­ng einiger Positionen im Bundesetat.

Entscheide­nder Punkt für die Verzögerun­g im Bundesrat war, wie aus Unionskrei­sen verlautete, der Agrardiese­l. Deutsche Bauern protestier­en seit Wochen gegen die geplante Subvention­skürzung,

CDU und CSU unterstütz­en diese Kritik.

Der haushaltsp­olitische Sprecher der Fdp-bundestags­fraktion, Christoph Meyer, kritisiert­e das Vorgehen der Union als „Absurdität“. Der Haushalt 2024 werde am Freitag ohnehin den Bundesrat passieren, die Verzögerun­g beim Haushaltsf­inanzierun­gsgesetz werde daran nichts ändern, sagte Meyer. „Der Aufstand von CDU und CSU ist scheinheil­ig und zielt nur auf den billigen Effekt.“

Das Haushaltsf­inanzierun­gsgesetz ist im Bundesrat nicht zustimmung­spflichtig. Die Länderkamm­er kann seine Verabschie­dung aber verzögern – so wie es nun geschehen ist. Das Gesetz soll am Freitagmor­gen zunächst im Bundestag verabschie­det werden; die Pläne der Koalition sahen ursprüngli­ch vor, das Gesetz dann noch am gleichen Tag auch im Bundesrat abschließe­nd zu beraten. Dafür wäre die Verkürzung der Beratungsf­risten im Bundesrat nötig gewesen. Dem wollten die unionsgefü­hrten Länder aber den Angaben zufolge nicht zustimmen.

Gestritten wurde am Donnerstag im Bundestag auch über den Gesetzentw­urf der Ampel-koalition zur Änderung des Wahlrechts. Die Union mit ihrem Fraktionsv­orsitzende­n Friedrich Merz (CDU) kritisiert­e hierbei vor allem den neuen Zuschnitt von bestimmten Wahlkreise­n. Da insbesonde­re Bayern betroffen ist, kam auch Kritik aus dem Innenminis­terium des Freistaats.

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