Mann fälscht jahrzehntelang Arbeitszeugnisse
Im Raum Wangen mit fingierten Papieren bei Pflegedienst angestellt – Für den Betrug muss er ins Gefängnis
- Es ist ein beachtliches Vorstrafenregister mit 27 Punkten gewesen, das der Angeklagte über die Jahre angesammelt hatte. Über Jahrzehnte hinweg hatte er mit fingierten Papieren wie Arbeitszeugnissen und Gehaltsabrechnungen betrogen. Vieles davon kam jüngst vor dem Landgericht Ravensburg zur Sprache, wo der Mann ein Urteil des Wangener Amtsgerichts anfocht. Das hatte ihn 2022 zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem er sich bei einem Pf legedienst in der Region Wangen einen Arbeitsplatz erschlichen hatte.
In der Revisionsverhandlung hatte der knapp 70-Jährige die lange Haft verhindern wollen, zu der er verurteilt worden war. Und so saß der Angeklagte höchst angespannt und in banger Erwartung auf seinem Stuhl, als das Schöffengericht verkündete, dass es seinem Wunsch nach Aussetzung
der Haftstrafe nicht entsprechen wird und er noch einmal für gut zehn Monate ins Gefängnis muss.
„Ich konnte bei Prüfungen nie etwas zu Papier bringen vor lauter Prüfungsangst,“antwortete der Angeklagte auf die Frage des Richters, warum er denn in seinem Leben nie einen Berufsabschluss gemacht habe. So blieben Lehren im kaufmännischen Bereich ohne Abschluss und dem Angeklagten nur Aushilfsjobs.
In dieser Situation besann er sich offensichtlich auf einen anderen Weg, in anspruchsvollere Tätigkeiten zu kommen. Wie im jetzt angeklagten Fall bewarb er sich über insgesamt fast 50 Jahre immer wieder mit selbst gefälschten Abschlusszeugnissen, Arbeitsbescheinigungen und Zeugnissen – „zur vollsten Zufriedenheit“– von gar nicht existenten Firmen und Betrieben. Er fingierte Gehaltsabrechnungen und erfand Lebensläufe – und wurde jedes Mal nach kurzer Zeit ertappt. So kamen insgesamt 27 Strafverfahren und mehrere Haftstrafen zusammen.
Bei seinem jüngsten Betrugsversuch hatte sich der Angeklagte zu Beginn des Jahres 2020 bei einem Pf legedienst beworben. Er legte Unterlagen vor, wonach er eine Ausbildung zum Krankenpf
leger erfolgreich abgeschlossen habe und über eine 40-jährige Berufserfahrung an einem Krankenhaus in Limburg verfüge. Aufgrund dieser Bescheinigungen und Zeugnisse stellte ihn der Pf legedienst ein und bezahlte ihm monatlich 2800 Euro sowie Zulagen und Fahrtkosten – bis der Betrug nach wenigen Monaten auff log und der Angeklagte fristlos entlassen wurde.
Das Amtsgericht Wangen verurteilte ihn am 20. Mai 2022 zu einem Jahr Haft ohne Bewährung, weil es ihm keine günstige Sozialprognose ausstellen konnte – auch aufgrund des langen und einschlägigen Strafregisters.
In dieser Situation tat sich der Verteidiger schwer, mildernde Umstände für einen so oft rückfällig gewordenen Straftäter zu finden. Er schilderte den Angeklagten als gebrochenen Mann, gesundheitlich stark angeschlagen und verwies darauf, dass er bis auf eine anders gelagerte Straftat seit vier Jahren keinen Betrug und keine Urkundenfälschung mehr begangen habe. Außerdem sei die lange Verfahrensdauer zu rügen, denn seit dem ersten Urteil im Mai 2022 seien fast zwei Jahre vergangen, in denen die Haftstrafe als Drohung über dem Angeklagten schwebte. Dagegen argumentierte die
Staatsanwaltschaft, es sei bei dieser Vorgeschichte irrelevant, dass in den letzten vier Jahren keine einschlägige Straftat mehr begangen worden sei. Vielmehr sei dem Angeklagten anzulasten, dass er seine Straftaten immer nach demselben Muster begangen habe und sogar dieselben Urkunden verwendet habe. Er habe also nichts aus den vielen Bewährungsstrafen gelernt – im Gegenteil, kaum aus der Haft entlassen, habe er schon die nächste Tat begangen. Eine positive Prognose könne daher nicht ausgestellt werden.
Dem schloss sich das Schöffengericht an, obwohl es die Härte durchaus sah, dass der Angeklagte mit nunmehr fast 70 Jahren nochmals ins Gefängnis muss. Immerhin würdigte das Gericht die lange Prozessdauer und rechnete ihm aus menschlichen Gründen und im Hinblick auf sein Alter insgesamt sechs Wochen seiner Haft als bereits verbüßt an.