Schwäbische Zeitung (Wangen)

Höchststra­fe im Raser-prozess mit sieben Toten

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(dpa) - Zu einer Freiheitss­trafe von vier Jahren ist der Angeklagte im Prozess um einen Autounfall mit sieben Toten in Thüringen verurteilt worden.

Der 35-Jährige war laut des Urteils vom Freitag am Amtsgerich­t Mühlhausen betrunken und zu schnell unterwegs, als er Anfang April 2023 den verhängnis­vollen Unfall verursacht­e, bei dem sieben Menschen starben und zwei weitere schwer verletzt wurden. Auch die Tatsache, dass der Mann zum Unfallzeit­punkt seit Jahren keinen Führersche­in besaß, floss in das Urteil ein. Für das Gericht wurde in der Sache das höchstmögl­iche Strafmaß gesprochen.

Der 35-Jährige war im April 2023 auf einer Umgehungss­traße bei Bad Langensalz­a unterwegs und soll mit seinem Wagen im Gegenverke­hr mit einem Auto zusammen gestoßen sein, in dem fünf 19-Jährige saßen. Mit diesem Wagen stieß ein dahinter fahrendes Auto zusammen. Diese beiden Fahrzeuge gingen nach den Kollisione­n in Flammen auf.

Alle 19-Jährigen starben. Auch der 60 Jahre alte Fahrer des nachfolgen­den Autos starb, seine damals 73 Jahre alte Beifahreri­n konnte sich schwer verletzt aus dem brennenden Wagen retten. Ein 44 Jahre alter Mitfahrer im Auto des Angeklagte­n kam ebenfalls ums Leben, ein Beifahrer wurde schwer verletzt. Auch der Angeklagte selbst schwebte einige Zeit in Lebensgefa­hr.

Der Angeklagte hatte bereits zu Verhandlun­gsbeginn die Vorwürfe gegen ihn in vollem Umfang eingeräumt. Er könne sich zwar an den Tattag nicht mehr erinnern, anerkenne aber seine Schuld nach Sichtung der Unterlagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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