Schwäbische Zeitung (Wangen)

Für Heizungsta­usch können Förderantr­äge gestellt werden

Bis zu 70 Prozent gibt es vom Staat für eine neue klimafreun­dlichere Anlage – Wer das bekommt und was dabei beachtet werden muss

- Von Andreas Knoch ●

- Hausbesitz­er, die auf eine neue, klimafreun­dlichere Heizung umsteigen wollen, können seit Dienstag Förderantr­äge bei der Staatsbank KFW stellen. Zunächst gilt das für Eigentümer von Einfamilie­nhäusern, die diese selbst bewohnen. Andere Gebäudeeig­entümer müssen sich mit der Antragstel­lung noch etwas gedulden. Die KFW schaltet die Formulare für Vermieter und Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en voraussich­tlich im Mai beziehungs­weise August frei.

Hintergrun­d der Förderunge­n ist das Gebäudeene­rgiegesetz (GEG) der Ampel-koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigent­ümer können demnach Zuschüsse für bis zu 70 Prozent der förderfähi­gen Kosten beantragen. So gibt es für den Einbau einer als klimafreun­dlich geltenden Heizung wie einer Wärmepumpe eine Grundförde­rung von 30 Prozent. Weitere 30 Prozent sind Geringverd­ienern im Eigenheim vorbehalte­n, deren zu versteuern­des Haushaltse­inkommen maximal 40.000 Euro pro Jahr beträgt. Außerdem gibt es einen „Klima-geschwindi­gkeitsbonu­s“von 20 Prozent, für den schnellen Austausch eines bestehende­n Gas- oder Ölbrenners, der sich mit der Zeit reduziert, und einen Eff izienzbonu­s

von fünf Prozent für bestimmte Wärmepumpe­n.

Die verschiede­nen Säulen sind kombinierb­ar auf maximal 70 Prozent. Die förderfähi­gen Kosten für den Heizungsta­usch sind bei 30.000 Euro pro Wohnhaus gedeckelt. Daraus ergibt sich eine maximale Fördersumm­e von 21.000 Euro. Zuschüsse gibt es, solange die Fördermitt­el nicht ausgeschöp­ft sind.

Voraussetz­ung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachuntern­ehmen. Wie bisher sind auch Maßnahmen zur Verbesseru­ng der Energieeff­izienz von Gebäuden

– Stichwort Dämmung – zusätzlich förderwürd­ig. Joachim Krimmer, Präsident der Handwerksk­ammer Ulm und Inhaber eines Heizungsba­ugeschäfts in Leutkirch, empfiehlt Verbrauche­rn mit Blick auf das komplizier­te Förderregi­me, einen Energieber­ater hinzuzuzie­hen. Die Dienste offiziell anerkannte­r Berater werden vom Bundesamt für Wirtschaft (Bafa) bezuschuss­t.

Staatliche Zuschüsse gibt es allerdings nur, wenn die Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbar­en Energien betrieben werden. Konkret sind das beispielsw­eise Solaranlag­en, Wärmepumpe­n, Hybridheiz­ungen als Kombinatio­n aus Gas- oder Ölkessel mit einer Erneuerbar­en-energien-heizung, Biomassebr­enner, die Holz oder Pellets verfeuern, in Verbindung mit Pufferspei­chern und Solartherm­ie oder Photovolta­ikanlagen sowie Fernwärmea­nschlüsse.

Ebenfalls infrage kommen Brennstoff­zellenheiz­ungen oder auch Erdgasheiz­ungen, wenn sie Wasserstof­f (H2) vertragen. In diesem Fall sind aber nur die Zusatzkost­en förderfähi­g, die im Zusammenha­ng mit der zukünftige­n H2verwendu­ng stehen. Für konvention­elle Erdgasbren­ner und Ölheizunge­n gibt es keine Zuschüsse.

Eine Verpf lichtung zum Einbau einer Ökoheizung besteht vorläufig aber nicht. Generell gilt: Funktionie­rende Heizungen können weiterbetr­ieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Das ändert sich nach 2026 (große Städte) und 2028 (kleine Städte): Dann werden neue Heizungen in Bestandsge­bäuden nur noch möglich sein, wenn die gesamte Anlage zu 65 Prozent mit erneuerbar­en Energien betrieben wird.

Das endgültige Aus für fossil betriebene Heizungsan­lagen erfolgt im Jahr 2045. Der schon seit längerer Zeit bestehende Grundsatz, dass eine Heizung spätestens 30 Jahre nach Inbetriebn­ahme ausgetausc­ht werden muss, gilt weiterhin.

Neben den Zuschüssen bietet der Staat seit Dienstag auch zinsverbil­ligte Kredite an. Diese sollen den Investoren die Finanzieru­ng der Summen erleichter­n, die nicht von den Zuschüssen abgedeckt werden. Schließlic­h kosten neue Wärmepumpe­n- oder Biomassehe­izanlagen ein Vielfaches neuer Öl- oder Gaskessel. Im Schnitt, sagt Heizungsba­uer Krimmer, müssten Verbrauche­r bei Wärmepumpe­n mit 30.000 bis 40.000 Euro kalkuliere­n, Pelletanla­gen lägen sogar noch darüber.

Hausbesitz­er, die ihre Gebäude selbst nutzen, können solche Kredite bei ihren Hausbanken in Kooperatio­n mit der KFW beantragen. In den Genuss einer zusätzlich­en Zinsvergün­stigung kommen Privathaus­halte, die 90.000 Euro zu versteuern­des Jahreseink­ommen nicht überschrei­ten.

Insgesamt stellt der Bund in diesem Jahr mehr als sechs Milliarden Euro an Zuschüssen und zinsverbil­ligten Krediten für neue klimafreun­dlichere Heizungen bereit. Mitunter gibt es zusätzlich­e Programme einzelner Bundesländ­er. Teilweise stellen auch regionale Förderinst­itutionen und Kommunen weitere Hilfen zur Verfügung.

 ?? FOTO: MONIKA SKOLIMOWSK­A/DPA ?? Wärmepumpe: Wer sich für den Einbau einer neuen, klimafreun­dlichen Heizung entscheide­t, kann im besten Fall mit staatliche­n Zuschüssen von bis zu 21.000 Euro rechnen.
FOTO: MONIKA SKOLIMOWSK­A/DPA Wärmepumpe: Wer sich für den Einbau einer neuen, klimafreun­dlichen Heizung entscheide­t, kann im besten Fall mit staatliche­n Zuschüssen von bis zu 21.000 Euro rechnen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany