Schwäbische Zeitung (Wangen)

Scholz, Habeck und Lauterbach verleumdet

35-jähriger Lindauer beleidigt Spitzenpol­itiker mehrfach auf Facebook

- Von Peter Mittermeie­r

- Spitzenpol­itiker müssen sich nicht alles gefallen lassen – auch im Internet nicht. Das bekommt jetzt ein 35-jähriger Lindauer zu spüren. Das Amtsgerich­t Lindau hat ihn wegen Beleidigun­g und Verleumdun­g politisch tätiger Personen zu einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro verurteilt. Robert Habeck hatte ihn angezeigt.

Der Lindauer hatte auf Facebook gegen Kanzler Olaf Scholz, Wirtschaft­sminister Robert Habeck und Gesundheit­sminister Karl Lauterbach ausgeteilt. „Das ist kein Spaß gewesen. Ich kann mich nur aufrecht entschuldi­gen“, sagte der voll geständige Angeklagte.

Der 35-Jährige hatte die Beiträge zwischen dem 20. Juni 2022 und dem 23. August des gleichen Jahres gepostet – also in der Zeit der Corona-pandemie und den damit verbundene­n Auflagen. In den Posts bezeichnet­e er die Politiker mal als Taugenicht­se, Pfosten und Idioten. In einem Kommentar auf einen Fernsehbei­trag forderte er mit Blick auf Kanzler Scholz: „Haut den Pfosten endlich weg“und über den Wirtschaft­sminister: „Habeck, nimm Dir bitte den Strick“.

In einem Fall verglich er den Kanzler auch noch mit Adolf Hitler,

den er mit einer Hakenkreuz­binde veröffentl­ichte. Das brachte dem Lindauer zusätzlich eine Anklage wegen der Verwendung von Kennzeiche­n verfassung­swidriger und terroristi­scher Organisati­onen ein.

Mühe, seine Identität zu verbergen machte sich der 35-Jährige nicht. Er postete die Beleidigun­gen

unter seinem Namen, in einem Fall fand sich dort sogar sein Geburtsdat­um, wie ein Polizeibea­mter vor Gericht aussagte.

Die Ermittlung­en angestoßen hatte das Bundeskrim­inalamt (BKA). Grundlage waren Hinweise der zentralen Meldestell­e für Hasspostin­gs. Dort können Bürger oder Institutio­nen entspreche­nde Internetbe­iträge melden. Der Angeklagte, der ohne Verteidige­r zur Verhandlun­g erschien, begründete sein Verhalten mit einem „Ausnahmezu­stand“und sprach von einer „schwierige­n Phase in seinem Leben“. Er sei in der Zeit psychisch und physisch beeinträch­tigt gewesen und habe auch Dinge geglaubt, die „vermutlich nicht der Wahrheit entsproche­n haben.“Er stehe für seine Schuld ein, sagte der Angeklagte und beteuerte mehrfach, derlei nicht zu wiederhole­n.

Unterschie­dlich ist die Reaktion der betroffene­n Politiker ausgefalle­n. Während Robert Habeck Anzeige erstattete, verzichtet­en Karl Lauterbach und Olaf Scholz darauf. Der Kanzler hatte aber auch nichts gegen ein entspreche­ndes Verfahren der Strafverfo­lgungsbehö­rden

einzuwende­n, wie die Richterin erklärte.

Die Staatsanwä­ltin forderte eine Geldstrafe in Höhe von 12.600 Euro – 210 Tagessätze à 60 Euro. Sie verwies unter anderem auf den sehr großen Kreis an Personen, die die Beiträge des Angeklagte­n im Netz lesen konnten.

Die Richterin blieb mit ihrem Urteil spürbar unter dem Antrag der Anklagever­treterin. Sie verurteilt­e den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro – 120 Tagessätze à 60 Euro, die sich am Einkommen des Angeklagte­n orientiere­n. Das Geständnis des 35Jährigen wertete sie zugunsten des Angeklagte­n. Zudem war er davor unbescholt­en und er zeigte Reue.

Grundlage des Verfahrens ist Paragraph 188 des Strafgeset­zbuches. Demnach werden in Deutschlan­d Beleidigun­gen und üble Nachreden, die sich gegen Personen des politische­n Lebens richten, als Straftat gewertet. Denn sie erschweren Politikern die Arbeit. Zudem soll verhindert werden, dass Auseinande­rsetzungen stark emotional ausgetrage­n werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: DPA Der Lindauer beleidigt Spitzenpol­itiker auf Facebook.

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