Scholz, Habeck und Lauterbach verleumdet
35-jähriger Lindauer beleidigt Spitzenpolitiker mehrfach auf Facebook
- Spitzenpolitiker müssen sich nicht alles gefallen lassen – auch im Internet nicht. Das bekommt jetzt ein 35-jähriger Lindauer zu spüren. Das Amtsgericht Lindau hat ihn wegen Beleidigung und Verleumdung politisch tätiger Personen zu einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro verurteilt. Robert Habeck hatte ihn angezeigt.
Der Lindauer hatte auf Facebook gegen Kanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Gesundheitsminister Karl Lauterbach ausgeteilt. „Das ist kein Spaß gewesen. Ich kann mich nur aufrecht entschuldigen“, sagte der voll geständige Angeklagte.
Der 35-Jährige hatte die Beiträge zwischen dem 20. Juni 2022 und dem 23. August des gleichen Jahres gepostet – also in der Zeit der Corona-pandemie und den damit verbundenen Auflagen. In den Posts bezeichnete er die Politiker mal als Taugenichtse, Pfosten und Idioten. In einem Kommentar auf einen Fernsehbeitrag forderte er mit Blick auf Kanzler Scholz: „Haut den Pfosten endlich weg“und über den Wirtschaftsminister: „Habeck, nimm Dir bitte den Strick“.
In einem Fall verglich er den Kanzler auch noch mit Adolf Hitler,
den er mit einer Hakenkreuzbinde veröffentlichte. Das brachte dem Lindauer zusätzlich eine Anklage wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ein.
Mühe, seine Identität zu verbergen machte sich der 35-Jährige nicht. Er postete die Beleidigungen
unter seinem Namen, in einem Fall fand sich dort sogar sein Geburtsdatum, wie ein Polizeibeamter vor Gericht aussagte.
Die Ermittlungen angestoßen hatte das Bundeskriminalamt (BKA). Grundlage waren Hinweise der zentralen Meldestelle für Hasspostings. Dort können Bürger oder Institutionen entsprechende Internetbeiträge melden. Der Angeklagte, der ohne Verteidiger zur Verhandlung erschien, begründete sein Verhalten mit einem „Ausnahmezustand“und sprach von einer „schwierigen Phase in seinem Leben“. Er sei in der Zeit psychisch und physisch beeinträchtigt gewesen und habe auch Dinge geglaubt, die „vermutlich nicht der Wahrheit entsprochen haben.“Er stehe für seine Schuld ein, sagte der Angeklagte und beteuerte mehrfach, derlei nicht zu wiederholen.
Unterschiedlich ist die Reaktion der betroffenen Politiker ausgefallen. Während Robert Habeck Anzeige erstattete, verzichteten Karl Lauterbach und Olaf Scholz darauf. Der Kanzler hatte aber auch nichts gegen ein entsprechendes Verfahren der Strafverfolgungsbehörden
einzuwenden, wie die Richterin erklärte.
Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe in Höhe von 12.600 Euro – 210 Tagessätze à 60 Euro. Sie verwies unter anderem auf den sehr großen Kreis an Personen, die die Beiträge des Angeklagten im Netz lesen konnten.
Die Richterin blieb mit ihrem Urteil spürbar unter dem Antrag der Anklagevertreterin. Sie verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro – 120 Tagessätze à 60 Euro, die sich am Einkommen des Angeklagten orientieren. Das Geständnis des 35Jährigen wertete sie zugunsten des Angeklagten. Zudem war er davor unbescholten und er zeigte Reue.
Grundlage des Verfahrens ist Paragraph 188 des Strafgesetzbuches. Demnach werden in Deutschland Beleidigungen und üble Nachreden, die sich gegen Personen des politischen Lebens richten, als Straftat gewertet. Denn sie erschweren Politikern die Arbeit. Zudem soll verhindert werden, dass Auseinandersetzungen stark emotional ausgetragen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.