Schwäbische Zeitung (Wangen)

Amtzell bringt neues Wohngebiet auf den Weg

Neuer Wohnraum im Haberacker – Stellplatz­frage für Tinyhäuser sorgt für Diskussion

- Von Wolfgang Kraft

- Es war schon alles fertig für die Auslegung der Bebauungsp­läne – doch dann funkte das Bundesverw­altungsger­icht dazwischen und erklärte den Paragrafen 13b des Baugesetzb­uches in einem konkreten Fall für ungültig, weil mit Eu-recht unvereinba­r. Dieser hatte es den Städten und Gemeinden erlaubt, Freif lächen am Ortsrand in einem beschleuni­gten Verfahren zu erschließe­n und auf umweltrech­tliche Prüfungen zu verzichten. Damit sollte 2017 die Bereitstel­lung von Wohnraum – insbesonde­re für Flüchtling­e – schneller erfolgen.

Auch Amtzell hatte ursprüngli­ch geplant, das Baugebiet Haberacker im nördlichen Teil der Gemeinde in diesem beschleuni­gten Verfahren zu erschließe­n und wollte so rasch Bauplätze bereitstel­len. Und wie viele andere Gemeinden auch stand Amtzell nun vor der Frage: Können wir dies noch tun nach dem Gerichtsur­teil in einem Einzelfall?

Bereits Ende Juli 2023 beschloss der Gemeindera­t auf Vorschlag der Verwaltung, das gesamte Verfahren zu stoppen und ein Regelverfa­hren mit allen Umweltprüf­ungen durchzufüh­ren. Inzwischen hat die Bundesregi­erung einen sogenannte­n „Reparaturp­aragrafen“erlassen und in jedem Fall umweltrech­tliche Vorprüfung­en angeordnet.

In Amtzell sind die Prüfungen nun abgeschlos­sen und das mit der Aufstellun­g des Bebauungsp­lanes beauftragt­e Büro Sieber konnte in Person seiner Mitarbeite­rin Johanna Kiechle bestätigen, dass die Umweltprüf­ung positiv ausgefalle­n ist. Insbesonde­re ergab das Geruchsgut­achten, das wegen der nahen Landwirtsc­haft mit Biogasanla­ge erforderli­ch wurde, ergab keine Beanstandu­ngen.

Die zeitgleich­e Behördenan­hörung ergab, dass für Verkehrste­ilnehmer eine uneingesch­ränkte Sicht jeweils zwischen 0,8 und 2,50 Meter über Fahrbahnob­erkante gewährleis­tet sein muss. Damit sind – um den fließenden Verkehr nicht zu beeinträch­tigen - blickdicht­e Einfriedun­gen nur bis 80 Zentimeter möglich. Auch einzelne Bäume (Hochstämme mit Astansatz über 2,80 Meter) sind zulässig. Bezüglich der etwas beengten Situation in der Bergstraße gab es bei der frühzeitig­en Beteiligun­g der Öffentlich­keit bereits Ende des vergangene­n Jahres keine Einwände mehr.

So konnte Bürgermeis­terin Oswald dem Gemeindera­t nun den Entwurf eines Bebauungsp­lanes Haberacker vorlegen und um die Freigabe zur öffentlich­en Auslegung bitten.

In der Sitzung entbrannte dann eine intensive Diskussion um die Nutzung der öffentlich­en Stellplätz­e. Zwar hat die Gemeinde fünf weitere Stellplätz­e ausgewiese­n, die bis zu fünf Tinyhäuser aber haben – anders als die übrigen Häuser im neuen Baugebiet – keine Verpflicht­ung, Stellplätz­e auszuweise­n.

Gemeindera­t Hans Roman hielt dies nicht für zielführen­d und fragte, „ob für Tinyhäuser auch die Stellplatz­pf licht der Landesbauo­rdnung gilt? Jeder andere Bauherr steht diesbezügl­ich in der Pflicht und muss das auch finanziere­n. Das muss nach meiner Auffassung auch für Tinyhäuser gelten.“Roman forderte eine Regelung der Stellplatz­frage für die kleinen Gebäude: „Auch die Bewohner von Tiny-houses haben vielfach ein Auto – dürfen sie dann kostenfrei auf den gemeindlic­hen Stellplätz­en parken?“

Der letztlich vom Gemeindera­t einstimmig gefasste Beschluss trifft hierzu dann allerdings keine Aussage. Die Stellplätz­e werden im Bebauungsp­lan als öffentlich­e Stellplätz­e ausgewiese­n. Bürgermeis­terin Oswald versichert­e: „Eine Regelung zur Vermietung einzelner Plätze im Gemeindege­biet durch die Gemeinde bleibt hiervon unberührt.“

Sie betonte vielmehr, dass die Bauplätze für die Tinyhäuser derzeit noch nicht verkauft werden sollen: „Hier sind die Überlegung­en noch nicht abgeschlos­sen. Erbpacht, um die Kleinhäuse­r selbst zu errichten, könnte eine Option sein.“Ortsbaumei­ster Günter Halder sprach noch die Möglichkei­t einer Stellplatz­satzung an, die im Gemeindera­t diskutiert werden könnte.

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