Amtzell bringt neues Wohngebiet auf den Weg
Neuer Wohnraum im Haberacker – Stellplatzfrage für Tinyhäuser sorgt für Diskussion
- Es war schon alles fertig für die Auslegung der Bebauungspläne – doch dann funkte das Bundesverwaltungsgericht dazwischen und erklärte den Paragrafen 13b des Baugesetzbuches in einem konkreten Fall für ungültig, weil mit Eu-recht unvereinbar. Dieser hatte es den Städten und Gemeinden erlaubt, Freif lächen am Ortsrand in einem beschleunigten Verfahren zu erschließen und auf umweltrechtliche Prüfungen zu verzichten. Damit sollte 2017 die Bereitstellung von Wohnraum – insbesondere für Flüchtlinge – schneller erfolgen.
Auch Amtzell hatte ursprünglich geplant, das Baugebiet Haberacker im nördlichen Teil der Gemeinde in diesem beschleunigten Verfahren zu erschließen und wollte so rasch Bauplätze bereitstellen. Und wie viele andere Gemeinden auch stand Amtzell nun vor der Frage: Können wir dies noch tun nach dem Gerichtsurteil in einem Einzelfall?
Bereits Ende Juli 2023 beschloss der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung, das gesamte Verfahren zu stoppen und ein Regelverfahren mit allen Umweltprüfungen durchzuführen. Inzwischen hat die Bundesregierung einen sogenannten „Reparaturparagrafen“erlassen und in jedem Fall umweltrechtliche Vorprüfungen angeordnet.
In Amtzell sind die Prüfungen nun abgeschlossen und das mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragte Büro Sieber konnte in Person seiner Mitarbeiterin Johanna Kiechle bestätigen, dass die Umweltprüfung positiv ausgefallen ist. Insbesondere ergab das Geruchsgutachten, das wegen der nahen Landwirtschaft mit Biogasanlage erforderlich wurde, ergab keine Beanstandungen.
Die zeitgleiche Behördenanhörung ergab, dass für Verkehrsteilnehmer eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,8 und 2,50 Meter über Fahrbahnoberkante gewährleistet sein muss. Damit sind – um den fließenden Verkehr nicht zu beeinträchtigen - blickdichte Einfriedungen nur bis 80 Zentimeter möglich. Auch einzelne Bäume (Hochstämme mit Astansatz über 2,80 Meter) sind zulässig. Bezüglich der etwas beengten Situation in der Bergstraße gab es bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bereits Ende des vergangenen Jahres keine Einwände mehr.
So konnte Bürgermeisterin Oswald dem Gemeinderat nun den Entwurf eines Bebauungsplanes Haberacker vorlegen und um die Freigabe zur öffentlichen Auslegung bitten.
In der Sitzung entbrannte dann eine intensive Diskussion um die Nutzung der öffentlichen Stellplätze. Zwar hat die Gemeinde fünf weitere Stellplätze ausgewiesen, die bis zu fünf Tinyhäuser aber haben – anders als die übrigen Häuser im neuen Baugebiet – keine Verpflichtung, Stellplätze auszuweisen.
Gemeinderat Hans Roman hielt dies nicht für zielführend und fragte, „ob für Tinyhäuser auch die Stellplatzpf licht der Landesbauordnung gilt? Jeder andere Bauherr steht diesbezüglich in der Pflicht und muss das auch finanzieren. Das muss nach meiner Auffassung auch für Tinyhäuser gelten.“Roman forderte eine Regelung der Stellplatzfrage für die kleinen Gebäude: „Auch die Bewohner von Tiny-houses haben vielfach ein Auto – dürfen sie dann kostenfrei auf den gemeindlichen Stellplätzen parken?“
Der letztlich vom Gemeinderat einstimmig gefasste Beschluss trifft hierzu dann allerdings keine Aussage. Die Stellplätze werden im Bebauungsplan als öffentliche Stellplätze ausgewiesen. Bürgermeisterin Oswald versicherte: „Eine Regelung zur Vermietung einzelner Plätze im Gemeindegebiet durch die Gemeinde bleibt hiervon unberührt.“
Sie betonte vielmehr, dass die Bauplätze für die Tinyhäuser derzeit noch nicht verkauft werden sollen: „Hier sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Erbpacht, um die Kleinhäuser selbst zu errichten, könnte eine Option sein.“Ortsbaumeister Günter Halder sprach noch die Möglichkeit einer Stellplatzsatzung an, die im Gemeinderat diskutiert werden könnte.