Für Hotel-zechpreller bleibt es bei Haft
Mann hatte in Region Wangen mehrmals übernachtet und gegessen, ohne zu bezahlen – nicht seine erste Straftat
- „Sie wollen Bewährung – aber dafür müssen Sie etwas tun.“Dies hielt Richter Michalski dem Angeklagten bei der Berufungsverhandlung am Ravensburger Landgericht vor. Der 39-jährige Mann war zuvor wegen Zechprellerei in mehreren Hotels vom Amtsgericht Wangen zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Dabei bleibt es auch.
Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte hatte gegen das Urteil des Wangener Amtsgerichts vom September 2023 Berufung eingelegt und erhoffte sich eine Bewährungsstrafe statt der Verurteilung zu neun Monaten Haft. Verurteilt worden war der Angeklagte damals, weil er sich jeweils mehrere Tage in drei Hotels in Wangen und einem Hotel in Argenbühl einquartiert und dort auch gegessen hatte – ohne am Ende die Rechnung zu bezahlen. Der verursachte Schaden belief sich insgesamt auf über 2000 Euro.
In der Berufungsverhandlung zeigte sich, dass der Angeklagte weder aktuell noch in früheren Jahren mit dem Leben zurechtkommt. Nur mit einem der drei Kinder, die er mit drei verschiedenen Frauen hat, pflegt er heute noch Kontakt. Den hat er auch mit Eltern und Geschwistern abgebrochen, genau wie seine Ausbildung. Stattdessen geriet er früh mit Drogen in Kontakt, die ihm als Jugendlicher sein älterer Stiefbruder beschafft hatte. Seine Schulden konnte er nicht beziffern – ging aber von deutlich über 10.000 Euro aus, die er nicht abbauen kann. Dementsprechend zahlt er auch keinen Unterhalt für seine minderjährigen Kinder.zwar hat er inzwischen einen
Aushilfsjob gefunden und auch eine Wohnung – allerdings konnte er dem Richter auf Verlangen keinen Mietvertrag vorweisen. Das unverändert größte Problem aber ist der Drogenkonsum, den er nicht in den Griff bekommt – auch weil er keine Therapie beantragt hat. Einer möglichen stationären Therapie steht er „zurückhaltend gegenüber“.
Insgesamt 22 Einträge wegen Drogenmissbrauch und Betrug weist sein Vorstrafenregister auf. Dies hatte bereits einmal zu einer längeren Haft geführt, die ihn nach eigener Aussage traumatisiert hat. Er sei von seinem Zellenkollegen systematisch gequält worden, habe auf dem Klo essen und die Zelle für ihn putzen müssen. Klagen wollte er aus Angst vor Rache nicht – vielmehr habe er Selbstmordversuche unternommen.
All dies, so Richter Michalski in der Verhandlung, erkläre aber nicht, warum diese Erfahrungen den Angeklagten nicht zu einer Umkehr bewogen haben. Er hielt ihm vor, nach der Haft keine Suchtberatung aufgesucht zu haben – stattdessen sei er mehrfach rückfällig geworden. Auch habe er die Termine mit seiner Bewährungshelferin nicht eingehalten und keinen Veränderungswillen erkennen lassen.
Vielmehr sei er aus seinem ersten Job nach der Haftentlassung als Krankenpfleger bereits nach sieben Monaten wieder entlassen worden – weil er mehrfach unentschuldigt fehlte. Auf Nachfrage musste der Angeklagte zugeben, dass er bisher noch keine Wiedergutmachung bei den geschädigten Hotels geleistet hat. Er habe sich allerdings entschuldigt, bringt der 39-Jährige zu seiner Entlastung vor. Für das Schöffengericht blieb da nur wenig Spielraum. „Voraussetzung für die Gewährung einer Bewährungsstrafe ist eine positive Sozialprognose“, so Michalski. „Seit der berechtigten Verurteilung durch das Amtsgericht Wangen ist aber kein guter Wille erkennbar.“
Er machte dem Mann deutlich, dass seine Aussichten auf ein mildes Urteil zur Bewährung außerordentlich gering seien. Nach kurzer Besprechung mit seinem Anwalt zog der Angeklagte deshalb seine Berufung zurück. Er muss nun seine neunmonatige Haft antreten. Richter Michalski gab ihm den dringenden Rat mit auf den Weg, die Haft zu nutzen, um sein Leben endlich in den Griff zu bekommen und insbesondere eine Drogentherapie zu beantragen.