Flächen für Gewerbe in Waltershofen geplant
Gemeinde Kißlegg reagiert, weil hinter dem umstrittenen Ikowa weiter große Fragezeichen stehen
(wok) - Der Zweckverband für das Interkommunale Gewerbegebiet Waltershofen (Ikowa) hält weiter an einem gemeinsamen Schwerpunkt für Industrie und Gewerbe bei Kißlegg in Kooperation mit Wangen, Argenbühl und Kißlegg fest – auch wenn es nicht in den Regionalplan aufgenommen wurde. Dennoch reagiert die Gemeinde Kißlegg jetzt und will in Waltershofen ein eigenes neues Gewerbegebiet ausweisen. Es ist allerdings deutlich kleiner als das umstrit- tene Ikowa.
Dazu sagte Kißleggs Bürgermeister Dieter Krattenmacher in der jüngsten Gemeinderatssitzung: „Für das örtliche Handwerk und kleinere Gewerbebetriebe besteht immer noch dringender Bedarf an Bauflächen. Da müssen wir reagieren.“Deshalb wolle man jetzt einen Bebauungsplan aufstellen für eine Gewerbef läche von rund 2,6 Hektar nördlich von Waltershofen zwischen der Leutkircher Straße und der Ortsumfahrung. Die Gemeinde ist inzwischen Eigentümerin der entsprechenden Grundstücke.
Waltershofens Ortsvorsteher Werner Bachmann unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich
und betonte: „Unser örtliches Handwerk und kleinere Gewerbetriebe haben dringenden Bedarf angemeldet.“Auch der Gemeinderat begrüßte die Planungen der Verwaltung.
Auf Frage von Hubert Braun (GOL/ELK) schätzte Dieter Krattenmacher: „Es werden wohl vier bis fünf Betriebe vorwiegend aus Waltershofen dort angesiedelt werden können.“Zu berücksichtigen sei allerdings, dass nach Erschließung wohl nur etwa 1,3 Hektar zur Verfügung stehen, weil Flächen beispielsweise für Straßen benötigt werden.
Wolfgang Schuwerk (CDU) fragte, ob sich auch Handwerksbetriebe aus Kißlegg und Zaisenhofen
bewerben können. Dies bejahte der Bürgermeister. Das Gebiet sei offen für alle Betriebe der Gemeinde. Allerdings dämpfte Ortsvorsteher Bachmann allzu große Hoffnungen: „Wir haben allein in Waltershofen schon mehr Anfragen als Plätze.“
Die Flächen sind derzeit im Flächennutzungsplan teilweise als eingeschränkte Gewerbef lächen und teilweise als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Daher muss parallel zur Erstellung des Bebauungsplanes auch eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Nach Zustimmung des Gemeinderates können diese Verfahren jetzt eingeleitet werden.