Schwäbische Zeitung (Wangen)

Angeschoss­ener wegen 33 Delikten angeklagt

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(reb) - Im Fall der Schüsse, die in der Nacht vom 3. auf den 4. Januar 2024 auf dem Münsterpla­tz in Weingarten von Polizisten abgefeuert worden sind, gibt es nun eine Anklage am Amtsgerich­t Ravensburg. Der 26jährige mutmaßlich­e Angreifer wurde damals durch einen von zwei Schüssen verletzt. Nun ist er wegen 33 Delikten angezeigt worden. Das teilt Tanja Vobiller von der Staatsanwa­ltschaft Ravensburg mit.

Eines dieser Delikte ist der Angriff auf die beiden Polizisten. Dafür wurde der Weingarten­er wegen versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung mit Bedrohung angeklagt. Er war in der Januarnach­t in Streit mit einer 17-jährigen Bekannten geraten. Die Polizei hatte versucht zu schlichten, doch der 26-Jährige – der wohl alkoholisi­ert war – zog ein Messer und bedrohte die Beamten. Dabei kam er immer weiter auf sie zu, selbst ein Warnschuss hatte ihn nicht aufhalten können. Daher entschied sich der Polizist dazu, zwei Schüsse auf den Mann abzufeuern. Einer traf den Angreifer am rechten Unterarm, ein anderer durchschos­s ein Fenster des Max Cafés auf dem Münsterpla­tz.

Schüsse vonseiten der Polizei sind in der Region „sehr selten“, wie Oliver Weißf log, Sprecher des Polizeiprä­sidiums Ravensburg, sagte. Normal sei hingegen, dass auch gegen den Schützen Ermittlung­en wegen des Verdachts der gefährlich­en Körperverl­etzung aufgenomme­n werden. Diese Ermittlung­en hat das Landeskrim­inalamt (LKA) aus Stuttgart übernommen, sie sind aber nach wie vor nicht abgeschlos­sen, so Vobiller.

Der 26-Jährige sitzt immer noch in Untersuchu­ngshaft. Er ist der Polizei seit mehreren Jahren bekannt, ist wohnsitzlo­s, leidet an einer Drogen- und Alkoholsuc­ht und saß bereits im Gefängnis. Jetzt muss er sich für 33 Taten vor dem Schöffenge­richt verantwort­en. Darunter fällt nicht nur der Angriff gegen die Polizeibea­mten, sondern auch Diebstahl, Sachbeschä­digung und Schwarzfah­ren mit dem Zug. Die meisten Verstöße sammelte er allerdings, weil er den Weisungen der Führungsau­fsicht keine Folge leistete. Das bedeutet in seinem Fall: Er hat nach dem Gefängnisa­ufenthalt in der Vergangenh­eit Auflagen bekommen, die er einhalten musste. Er durfte laut seinem Anwalt Uwe Rung keinen Alkohol trinken. Gegen diese Vorgaben verstieß er aufgrund seiner Sucht mehrmals. „Das ist nicht fair“, so Rung: „Die neue Rechtsprec­hung der Obergerich­te sagt, dass eine solche Auflage nicht zulässig ist, wenn bekannt ist, dass eine Sucht besteht. Es wird spannend“, sagt er. Sein Mandant streite jedoch nichts ab, sei „offen und ehrlich“und habe sich bei der Vernehmung bei der Polizei entschuldi­gt.

Verteidige­r und Angeklagte­r haben nun Zeit, sich zur Anklage zu äußern. Dann entscheide­t das Gericht laut Tanja Vobiller über die Öffnung des Hauptverfa­hrens. Daran angeschlos­sen ist die Hauptverha­ndlung. „Das wird in den nächsten Monaten passieren. Wenn der Angeklagte in Untersuchu­ngshaft sitzt, muss die Verhandlun­g in sechs Monaten ab der Festnahme starten“, sagt sie. Spätestens also im Juni.

Uwe Rung glaubt, dass sein Mandant nicht um eine erneute Gefängniss­trafe herumkommt. Allerdings werde er wohl eine Therapie machen und diese Zeit werde auf die Strafe angerechne­t. Rung: „Sollte die Therapie erfolgreic­h sein, wird der Strafrest normalerwe­ise zur Bewährung ausgesetzt.“

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FOTOS: LEA DILLMANN Der 26-Jährige ist wegen 33 Delikten angeklagt.

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