Starzlachklamm-verfahren wird eingestellt
Nach dem tödlichen Unfall im September 2022 soll es gegen vier Führer einer Canyoning-tour keinen Prozess geben
- Nach dem tödlichen Unfall in der Starzlachklamm im September 2022 werden die Verfahren gegen die vier Beschuldigten voraussichtlich eingestellt. Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kempten auf Anfrage der „Allgäuer Zeitung“. Während einer Canyoning-tour durch die Starzlachklamm war damals eine Teilnehmerin von Wassermassen erfasst worden und tödlich verunglückt. Gegen zwei Führer der Tour wurde deshalb wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Und gegen zwei weitere wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.
Ein Gutachten hatte im Dezember ergeben, dass „aufgrund der Witterungslage ein Pegelanstieg des Gewässers vorhersehbar war und letztlich die Tour hätte abgebrochen werden müssen“, wie Thomas Hörmann, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Kempten, im Dezember der „Allgäuer Zeitung“sagte.
Nun wird das Verfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen zwei der Führer dennoch eingestellt, wenn sie eine Geldauf lage zahlen. Die beträgt jeweils 1500 Euro und sei am „Grad des Verschuldens und der persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten bemessen“worden. „Auf Grund der Gesamtwürdigung der ermittelten Tatsachen“müssten die
beiden nicht wegen fahrlässiger Tötung bestraft werden, „sondern es genügt die Zahlung einer Geldauflage“, sagt Thomas Hörmann. Es habe sich um einen Unfall gehandelt.
Wenn der Betrag bezahlt werde, komme es nicht zu einer Anklage. Wird jemand hingegen vom Gericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, muss er mit einer Geldstrafe rechnen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Starkregen hatte im September 2022 das Wasser in der Starzlachklamm schnell steigen lassen. Eine Teilnehmerin und zwei Teilnehmer wurden von der
Flut mitgerissen. Die Männer wurden dabei verletzt und mussten ins Krankenhaus gebracht werden. Wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung war deshalb gegen zwei weitere Beschuldigte ermittelt worden. Auch dieses Verfahren soll eingestellt werden - ohne Auf lagen. Auch hier sei die Schwere der Schuld nicht so groß, dass gegen die beiden eine Strafe verhängt werden müsse, sagt Thomas Hörmann.
Canyoning heißt so viel wie Schluchtenwandern. Die Teilnehmer einer solchen Tour bewegen sich durch eine Schlucht. Dazu gehört es, hinabzuspringen oder schräge Passagen hinabzurutschen. Weitere Bestandteile sind etwa Schwimmen, Klettern und Abseilen. Als Schutz tragen die Teilnehmer beispielsweise Helme und Neoprenanzüge. An der Tour im September hatten 60 bis 70 Frauen und Männer teilgenommen.
„Aufgrund der Witterungslage war ein Pegelanstieg des Gewässers vorhersehbar und letztlich hätte die Tour abgebrochen werden müssen.“
Thomas Hörmann, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Kempten