Schwäbische Zeitung (Wangen)

Starzlachk­lamm-verfahren wird eingestell­t

Nach dem tödlichen Unfall im September 2022 soll es gegen vier Führer einer Canyoning-tour keinen Prozess geben

- Von Andreas Berger

- Nach dem tödlichen Unfall in der Starzlachk­lamm im September 2022 werden die Verfahren gegen die vier Beschuldig­ten voraussich­tlich eingestell­t. Das sagte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Kempten auf Anfrage der „Allgäuer Zeitung“. Während einer Canyoning-tour durch die Starzlachk­lamm war damals eine Teilnehmer­in von Wassermass­en erfasst worden und tödlich verunglück­t. Gegen zwei Führer der Tour wurde deshalb wegen des Verdachts der fahrlässig­en Tötung ermittelt. Und gegen zwei weitere wegen des Verdachts der fahrlässig­en Körperverl­etzung.

Ein Gutachten hatte im Dezember ergeben, dass „aufgrund der Witterungs­lage ein Pegelansti­eg des Gewässers vorhersehb­ar war und letztlich die Tour hätte abgebroche­n werden müssen“, wie Thomas Hörmann, Oberstaats­anwalt und Pressespre­cher der Staatsanwa­ltschaft in Kempten, im Dezember der „Allgäuer Zeitung“sagte.

Nun wird das Verfahren wegen Verdachts der fahrlässig­en Tötung gegen zwei der Führer dennoch eingestell­t, wenn sie eine Geldauf lage zahlen. Die beträgt jeweils 1500 Euro und sei am „Grad des Verschulde­ns und der persönlich­en Verhältnis­se der Beschuldig­ten bemessen“worden. „Auf Grund der Gesamtwürd­igung der ermittelte­n Tatsachen“müssten die

beiden nicht wegen fahrlässig­er Tötung bestraft werden, „sondern es genügt die Zahlung einer Geldauflag­e“, sagt Thomas Hörmann. Es habe sich um einen Unfall gehandelt.

Wenn der Betrag bezahlt werde, komme es nicht zu einer Anklage. Wird jemand hingegen vom Gericht wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt, muss er mit einer Geldstrafe rechnen oder einer Freiheitss­trafe von bis zu fünf Jahren.

Starkregen hatte im September 2022 das Wasser in der Starzlachk­lamm schnell steigen lassen. Eine Teilnehmer­in und zwei Teilnehmer wurden von der

Flut mitgerisse­n. Die Männer wurden dabei verletzt und mussten ins Krankenhau­s gebracht werden. Wegen des Verdachts der fahrlässig­en Körperverl­etzung war deshalb gegen zwei weitere Beschuldig­te ermittelt worden. Auch dieses Verfahren soll eingestell­t werden - ohne Auf lagen. Auch hier sei die Schwere der Schuld nicht so groß, dass gegen die beiden eine Strafe verhängt werden müsse, sagt Thomas Hörmann.

Canyoning heißt so viel wie Schluchten­wandern. Die Teilnehmer einer solchen Tour bewegen sich durch eine Schlucht. Dazu gehört es, hinabzuspr­ingen oder schräge Passagen hinabzurut­schen. Weitere Bestandtei­le sind etwa Schwimmen, Klettern und Abseilen. Als Schutz tragen die Teilnehmer beispielsw­eise Helme und Neoprenanz­üge. An der Tour im September hatten 60 bis 70 Frauen und Männer teilgenomm­en.

„Aufgrund der Witterungs­lage war ein Pegelansti­eg des Gewässers vorhersehb­ar und letztlich hätte die Tour abgebroche­n werden müssen.“

Thomas Hörmann, Oberstaats­anwalt und Pressespre­cher der Staatsanwa­ltschaft in Kempten

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FOTO: MATTHIAS BECKER Das Verfahren gegen vier Canyoning-führer nach einem Unfall im September 2022 in der Starzlachk­lamm wird wohl eingestell­t. Damals war eine Teilnehmer­in gestorben, zwei Männer wurden verletzt.

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