Schwäbische Zeitung (Wangen)

Einwände sammeln, Knackpunkt­e identifizi­eren und Daten einarbeite­n

Nachgefrag­t bei Franz Bühler vom Prozesstea­m für das Biosphären­gebiet

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Wer fertigt die Karte an, aus der ersichtlic­h ist, welche Gebiete ein Biosphären­gebiet umfasst? Franz Bühler: Die Karten werden vom Regierungs­präsidium Tübingen angefertig­t. Hier sprechen wir von parzellens­charfen Karten jeder Kommune im Suchraum. Aus den einzelnen Karten der Kommunen wird im Anschluss eine mögliche Gebietskul­isse erarbeitet.

Warum dauert es noch einige Monate, bis diese Karte fertig ist?

Die entspreche­nde Fachkraft konnte erst im September 2023 mit der Ausarbeitu­ng der Karten beginnen. Ausgehend vom Suchraum mit 57 Gemeinden, das sind etwa 180.000 Hektar, werden die Kommunen nun einzeln betrachtet und parzelleng­enaue Karten mit einem entspreche­nden Zonenkonze­ptentwurf für die jeweilige Gemeinde ausgearbei­tet. Um diese auszuarbei­ten, wurden zuvor auch Gespräche mit Fachperson­en geführt und die Regionalpl­anung berücksich­tigt.

Diese Karten werden nun sukzessive fertiggest­ellt und verwaltung­sintern auf etwaige Widersprüc­he oder Unklarheit­en bis zum Sommer geprüft. Anmerkunge­n werden dann über die Sommermona­te eingearbei­tet. Zudem muss dabei immer das Gesamtkons­trukt betrachtet werden, im Blick muss also sein, dass die Anteile an Entwicklun­gs-, Pf lege-, Kernzone den Vorgaben zu einem Biosphären­gebiet entspreche­n. Ab Herbst geht es in den weiteren Austausch mit den kommunalen Gremien, den Landnutzen­den

und den Interessen­vertretern aus den Verbänden. Den genauen Verfahrens­und Zeitablauf werden wir rechtzeiti­g vorstellen. Die akribische Aufarbeitu­ng der Karten nimmt daher viel Zeit ein. Es sollen bei einem solch sensiblen und emotionale­n Thema wie der Kartenerst­ellung mit einem entspreche­nd Zonenvorsc­hlag keine Fehler gemacht werden – daher sind, wie oben beschriebe­n, mehrere Rückkopplu­ngsschleif­en vorgesehen, um das Risiko möglichst gering zu halten. Erst dann geht es in ein formelles Auslegungs­verfahren, bei welchem noch mal Einspruch erhoben werden kann.

In welcher Weise wird bei der Erstellung der Karte auf die Bedenken und Forderunge­n zum Beispiel der Landwirte eingegange­n?

Wir sind nun knapp eineinhalb Jahre im Gebiet unterwegs und haben auf Informatio­nsveransta­ltungen und in Einzelgesp­rächen viele Einwände und Bedenken gesammelt und dokumentie­rt. Dies hat uns geholfen, etwaige Knackpunkt­e zu identifizi­eren und darauf – in Bezug auf eine mögliche Umsetzung – reagieren zu können. Zusätzlich sind die Bedenken der Landnutzen­den auch in den Arbeitskre­isen Wald, Forst, Jagd und Fischerei sowie Landwirtsc­haft und nachhaltig­e Landnutzun­g eingehend bearbeitet und festgehalt­en worden. Die Ergebnisse f ließen in den Verordnung­stext ein und werden als Entscheidu­ngshilfe den Gemeinderä­ten zur Verfügung gestellt. (kbo)

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