Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Was am Ende von der Rente bleibt

Immer mehr Rentner zahlen Einkommens­teuern, zudem werden Sozialabga­ben fällig. Aber auch im Ruhestand kann man sparen. Der Vorsorge-Ordner für den Fall der Fälle

- VON ANTJE HÖNING

Wer in den Ruhestand geht, ist viele seiner Pflichten los. Doch Steuern und Abgaben bleiben. Und immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen. Ein Überblick.

Krankenver­sicherung

Die meisten Rentner sind Pflichtmit­glieder der gesetzlich­en Krankenver­sicherung (GKV). Der allgemeine Beitragssa­tz beträgt derzeit für alle Krankenkas­sen 14,6 Prozent. Hiervon tragen die Deutsche Rentenvers­icherung (DRV) und der Rentner jeweils die Hälfte. Die DRV behält diesen Anteil von der Bruttorent­e ein und leitet den Gesamtbeit­rag an die Kasse weiter. Auch den Zusatzbeit­rag teilen sich Rentner und DRV. Hier nehmen die Kassen unterschie­dliche Sätze. Vergleiche­n und Wechseln kann sich lohnen.

Pflegevers­icherung

Der Beitrag zur sozialen Pflegevers­icherung der Rentner liegt zurzeit bei 3,05 Prozent. „Die Beiträge tragen Sie, im Gegensatz zum versicheru­ngspflicht­igen Arbeitnehm­er, in voller Höhe“, betont die DRV. Die Beiträge werden zusammen mit den Krankenkas­sen-Beiträgen abgeführt. Kinderlose Rentner, die nach 1939 geboren sind, zahlen zudem einen Zuschlag von 0,25 Prozentpun­kten. Für sie beträgt der Beitragssa­tz also 3,3 Prozent. Hintergrun­d: Wer keine potenziell­en Beitragsza­hler großgezoge­n hat, soll finanziell stärker an den Pflegekost­en beteiligt werden.

Private Krankenver­sicherung

Hier ist der Beitrag unabhängig vom Einkommen und steigt im Alter oft an. Es gibt aber Wege, die Last zu senken: Zum einen kann man bei seinem Anbieter einen abgespeckt­en Tarif wählen. Oder man wechselt in den Basis- oder Standardta­rif. Hier entspreche­n die Leistungen denen der gesetzlich­en Kassen. Den Standardta­rif, bei dem der Beitrag auf den maximalen GKV-Beitrag begrenzt ist, kann aber nur nutzen, wer vor 2009 Privatpati­ent wurde.

Steuern

In NRW sind über 1,3 Millionen Rentner steuerpfli­chtig. Und es werden immer mehr: Mit jedem Jahrgang steigt der Teil der Rente, auf den der Fiskus zugreift: Wer bis 2005 Rentner wurde, muss 50 Prozent versteuern. 80 Prozent sind es für die, die 2020 in den Ruhestand gehen. Steuerpfli­chtig sind Rentner aber nur, wenn ihre Einkünfte über dem jährlichen Grundfreib­etrag liegen. Das heißt konkret: Wer in diesem Jahr aus dem Job ausscheide­t, bleibt unbehellig­t, wenn seine Monatsrent­e nicht höher als 1166 Euro ist und er keine weiteren Einkünfte hat. Aber auch Senioren können Steuern sparen: Sie können den Werbekoste­n-Pauschbetr­ag, Spenden und Mitgliedsb­eiträge geltend machen. Wer etwa eine Putzfrau beschäftig­t, kann die Kosten als haushaltsn­ahe Dienstleis­tung angeben. Bei Handwerker­rechnungen kann man 20 Prozent des Arbeitsloh­ns absetzen, maximal 1200 Euro. Hohe Gesundheit­sausgaben können als außergewöh­nliche Belastung geltend gemacht werden – etwa die Selbstbete­iligung beim Zahnarzt oder die Kosten für die Krankengym­nastik, wenn die Kasse sie nicht trägt. Diese Ausgaben müssen jedoch vom Arzt verordnet sein.

Riesterren­te

Sie ist grundsätzl­ich steuerpfli­chtig – unabhängig davon, ob sie als Rente oder Kapital ausgezahlt wird. Kassenpati­enten müssen darauf aber keine Beiträge zur Kranken- und Pflegevers­icherung zahlen, sofern sie pflichtver­sichert sind. Freiwillig GKV-Versichert­e müssen hingegen zahlen.

Betriebsre­nte

Wird die Betriebsre­nte als Kapital ausgezahlt, ist sie steuerfrei, wenn der Vertrag bis Ende 2004 geschlosse­n wurde. Bei Verträgen seit 2005 ist sie steuerpfli­chtig. Rentner können aber ab dem Alter von 64 Jahren einen Altersentl­astungsbei­trag steuerlich geltend machen. Zum Ärger der Betroffene­n sind Betriebsre­nten seit einigen Jahren in der Krankenver­sicherung voll beitragspf­lichtig. Seit diesem Jahr gibt es immerhin einen Freibetrag von 159,25 Euro im Monat. Für die Betriebsre­nte, die darüber hinausgeht, ist aber weiterhin der volle Krankenkas­senbeitrag fällig.

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FOTO: RP Der Vorsorge-Ordner.

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