Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Bewährungsstrafe für Hobbygärtnerei mit Cannabis
Zwei Remscheider haben auf ihrem Balkon Cannabis-Pflanzen angebaut. Die Folge: vier Monate Haft auf Bewährung für jeden.
„Wir wollten gucken, ob wir einen grünen Daumen haben“, erklärte ein Angeklagter im Amtsgericht Remscheid. Also hatte er gemeinsam mit seiner Freundin Cannabis-Pflanzen auf dem Balkon eingesetzt. Und tatsächlich erwiesen sich die beiden als gute Gärtner. Doch der Erfolg hatte eine Schattenseite: vier Monate Haft auf Bewährung für jeden.
Am 9. Juni vergangenen Jahres gaben die beiden 37-Jährigen in ihrer Wohnung in Remscheid eine Party. Zu laut, wie die Nachbarn fanden. Sie alarmierten die Polizei. Die Beamten kamen, um der Ruhestörung ein Ende zu setzen. Beim Betreten der Wohnung fielen den Polizisten dann sofort Betäubungsmittel auf. 2,8 Gramm Marihuana hier, ein Joint dort, 1,2 Gramm Marihuana in einem Tütchen und 18 Gramm Amphetamin. So der Fund in der Wohnung.
Beim Blick auf den Balkon mussten die Beamten dann gleich wieder tätig werden. Denn mindestens 15 Cannabis-Pflanzen wuchsen prächtig vor sich hin. Im Amtsgericht Remscheid wirkte das Paar reuig. Sie hätten die Pflanzen als Wildwuchs im Wald gefunden, erklärte die Frau. „Es war reine Hobbygärtnerei.“„Trotzdem, erlaubt ist es nicht“, sagte die Richterin.
Durch das Verhalten hatte sich das drogenabhängige Paar sowohl wegen unerlaubten Anbaus, als auch wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln strafbar gemacht. Und das nicht zum ersten Mal, wie die Vorsitzende feststellen musste. Beide Remscheider brachten je vier Eintragungen im Bundeszentralregister mit. Beide waren in der Vergangenheit bereits wiederholt wegen Drogendelikten aufgefallen. Bislang waren sie mit Geldstrafen davongekommen. Diese konnten sie jedoch nicht von weiteren Taten abhalten. „Irgendwann ist auch mal eine Freiheitsstrafe fällig“, machte die Richterin klar.
Als Bewährungsauflage müssen sich die beiden Remscheider nun zwei Jahre lang straffrei führen, mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten und außerdem jeweils 50 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.