Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Geldsparen nach der Abschaffung des Solis
Ab dem Jahreswechsel ist der Solidaritätszuschlag Geschichte, zumindest für rund 90 Prozent der Menschen in Deutschland. Nur noch, wer als Single mehr als 16.956 Euro Einkommenssteuer im Jahr zahlt, muss dann noch den sogenannten „Soli“entrichten. Bei Zusammenveranlagten liegt die Grenze doppelt so hoch. Gerade für Selbstständige ergeben sich daraus Möglichkeiten, wenn ihr Einkommen entweder um die Grenze herum liegt, ab der in Zukunft Soli berechnet wird. Oder sie sich in der sogenannten Milderungszone befinden, in der der Zuschlag immer weiter zunimmt, je höher das Einkommen steigt.
Gelinge es zum Beispiel, eine ohnehin anstehende Investition ins Jahr 2020 zu ziehen, spare man nicht nur die Einkommenssteuer, sondern auch den Soli, eventuell anteilig, erläutert der Remscheider Steuerberater Peter Galldiks: „Das geht zum Beispiel bei den Instandhaltungen bei einer vermieteten Immobilie, die sowieso gemacht werden muss.“
Unter Umständen sogar, wenn der Handwerker für die Reparatur an einer vermieteten Immobilie in diesem Jahr keinen Termin mehr frei hat. „Dann kann eine Akontozahlung die gleiche Wirkung haben.“Ähnliches gelte auch für andere steuersenkende Ausgaben, auch bei Angestellten, so Galldiks: „Wer beispielsweise spenden möchte, hat unter Umständen mehr davon, wenn er es im Dezember statt im Januar macht.“
Auch ein Blick auf die Vorauszahlungen für 2021 könne sich lohnen, sagt Marc Brocksieper, ebenfalls Partner der Remscheider Kanzlei Kaib, Galldiks und Partner. Je nachdem welches Ergebnis das Finanzamt fürs kommende Jahr erwarte, beinhalte die Vorauszahlung bis zu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.
„Das geht ja nicht verloren“, sagt Brocksieper. Liegt das zu versteuernde Einkommen 2021 schlussendlich unter der Grenze, gibt es den zu viel gezahlten Soli zurück. „Aber das kostet natürlich erstmal Liquidität.“
Berechnet werde die Vorauszahlung für 2021 in der Regel anhand des Ergebnisses von 2019, erklärt Marc Brocksieper. Doch gerade in Zeiten von Corona müsse man das auch schon mal korrigieren. „Darauf sollte man immer achten, um die Liquidität zu sichern, nun kann man aber auch den Soli sparen.“Eine entsprechende Änderung könne jederzeit beantragt werden, sagt Marc Brocksieper. „Die Finanzämter sind derzeit coronabedingt durchaus kulant.“
Eingeführt wurde der Solidaritätszuschlag von der Regierung Kohl 1991, also vor bald 30 Jahren – auch um die Kosten der Deutschen Einheit zu finanzieren. Seine Höhe liegt seit 1998 bei 5,5 Prozent der zu zahlenden Einkommenssteuer, wobei bestimmte Freibeträge gelten. Diese werden im kommenden Jahr deutlich erhöht. Für Alleinstehende unter 73.000 Euro Jahreseinkommen und Verheiratete unter 151.000 Euro wird dann kein Soli mehr fällig. Darüber steigt er schrittweise bis 109.000 Euro bei Alleinstehenden und 221.000 bei Verheirateten.
Handlungsbedarf und Gestaltungsmöglichkeiten rund um den Soli bestehen also insbesondere in diesen Einkommenregionen. Liegt das zu versteuernde Einkommen deutlich darunter oder darüber, haben Spenden, Investitionen oder andere steuersenkende Maßnahmen zwar Auswirkungen auf die Steuerlast, nicht aber auf den Solidaritätszuschlag, da dieser entweder ohnehin wegfällt oder eben auch weiterhin zu zahlen ist.