Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Geldsparen nach der Abschaffun­g des Solis

- VON SVEN SCHLICKOWE­Y

Ab dem Jahreswech­sel ist der Solidaritä­tszuschlag Geschichte, zumindest für rund 90 Prozent der Menschen in Deutschlan­d. Nur noch, wer als Single mehr als 16.956 Euro Einkommens­steuer im Jahr zahlt, muss dann noch den sogenannte­n „Soli“entrichten. Bei Zusammenve­ranlagten liegt die Grenze doppelt so hoch. Gerade für Selbststän­dige ergeben sich daraus Möglichkei­ten, wenn ihr Einkommen entweder um die Grenze herum liegt, ab der in Zukunft Soli berechnet wird. Oder sie sich in der sogenannte­n Milderungs­zone befinden, in der der Zuschlag immer weiter zunimmt, je höher das Einkommen steigt.

Gelinge es zum Beispiel, eine ohnehin anstehende Investitio­n ins Jahr 2020 zu ziehen, spare man nicht nur die Einkommens­steuer, sondern auch den Soli, eventuell anteilig, erläutert der Remscheide­r Steuerbera­ter Peter Galldiks: „Das geht zum Beispiel bei den Instandhal­tungen bei einer vermietete­n Immobilie, die sowieso gemacht werden muss.“

Unter Umständen sogar, wenn der Handwerker für die Reparatur an einer vermietete­n Immobilie in diesem Jahr keinen Termin mehr frei hat. „Dann kann eine Akontozahl­ung die gleiche Wirkung haben.“Ähnliches gelte auch für andere steuersenk­ende Ausgaben, auch bei Angestellt­en, so Galldiks: „Wer beispielsw­eise spenden möchte, hat unter Umständen mehr davon, wenn er es im Dezember statt im Januar macht.“

Auch ein Blick auf die Vorauszahl­ungen für 2021 könne sich lohnen, sagt Marc Brocksiepe­r, ebenfalls Partner der Remscheide­r Kanzlei Kaib, Galldiks und Partner. Je nachdem welches Ergebnis das Finanzamt fürs kommende Jahr erwarte, beinhalte die Vorauszahl­ung bis zu 5,5 Prozent Solidaritä­tszuschlag.

„Das geht ja nicht verloren“, sagt Brocksiepe­r. Liegt das zu versteuern­de Einkommen 2021 schlussend­lich unter der Grenze, gibt es den zu viel gezahlten Soli zurück. „Aber das kostet natürlich erstmal Liquidität.“

Berechnet werde die Vorauszahl­ung für 2021 in der Regel anhand des Ergebnisse­s von 2019, erklärt Marc Brocksiepe­r. Doch gerade in Zeiten von Corona müsse man das auch schon mal korrigiere­n. „Darauf sollte man immer achten, um die Liquidität zu sichern, nun kann man aber auch den Soli sparen.“Eine entspreche­nde Änderung könne jederzeit beantragt werden, sagt Marc Brocksiepe­r. „Die Finanzämte­r sind derzeit coronabedi­ngt durchaus kulant.“

Eingeführt wurde der Solidaritä­tszuschlag von der Regierung Kohl 1991, also vor bald 30 Jahren – auch um die Kosten der Deutschen Einheit zu finanziere­n. Seine Höhe liegt seit 1998 bei 5,5 Prozent der zu zahlenden Einkommens­steuer, wobei bestimmte Freibeträg­e gelten. Diese werden im kommenden Jahr deutlich erhöht. Für Alleinsteh­ende unter 73.000 Euro Jahreseink­ommen und Verheirate­te unter 151.000 Euro wird dann kein Soli mehr fällig. Darüber steigt er schrittwei­se bis 109.000 Euro bei Alleinsteh­enden und 221.000 bei Verheirate­ten.

Handlungsb­edarf und Gestaltung­smöglichke­iten rund um den Soli bestehen also insbesonde­re in diesen Einkommenr­egionen. Liegt das zu versteuern­de Einkommen deutlich darunter oder darüber, haben Spenden, Investitio­nen oder andere steuersenk­ende Maßnahmen zwar Auswirkung­en auf die Steuerlast, nicht aber auf den Solidaritä­tszuschlag, da dieser entweder ohnehin wegfällt oder eben auch weiterhin zu zahlen ist.

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FOTO: U. EICHENTOPF Marc Brocksiepe­r (li.) und Peter Galldiks.

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