Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Kurzarbeit schränkt die Altersvorsorge ein
Kurzarbeit war in den vergangenen Jahren kaum ein Thema. Die Arbeitslosenquote in Deutschland war niedrig. Dann kam Corona.
Kurzarbeit als BeschäftigungsInstrument der Bundesanstalt für Arbeit war in den vergangenen Jahren eine exotische Ausnahme in wenigen Branchen. Das hat sich aber durch die Corona-Pandemie gründlich geändert. Für rund zehn Millionen Beschäftigte wurde in 2020 Kurzarbeit angemeldet.
Dass es in dieser Situation schon bei den Grundausgaben für Miete, Essen und Kleidung eng werden kann, ist inzwischen bekannt. Dass aber auch die betriebliche Altersvorsorge rasch in Schieflage kommt, selbst wenn Unternehmen heute Versorgungsmodelle zwingend anbieten müssen, wissen wohl nur die wenigsten.
Einschneidend ist dies bei der beliebten Entgeltumwandlung, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wird. Mehr als acht Millionen Beschäftigte machen das in Deutschland bereits. Doch die eigentlich finanziell attraktive Umwandlung von Gehalt in garantierte Vorsorgeansprüche führt zu Problemen bei Kurzarbeit, längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Denn in diesen Fällen kann in die Vorsorgeverträge mangels laufendem Gehalt nichts mehr vom Arbeitgeber aus eingezahlt werden. Das Kurzarbeitergeld kann für diesen Zweck nicht genutzt werden.
Eine Lösung bietet ausgerechnet die umstrittene Riester-Förderung, die auch über den Arbeitgeber abgeschlossen werden kann. Fabian von Löbbecke, Vorstand der HDI Lebensversicherung, erklärt: „Anstelle des Gehalts können Arbeitnehmer in Fällen der Kurzarbeit in dieser Zeit die staatlichen Zulagen aus der Riester-Förderung zur Beitragszahlung nutzen, weil ja der Arbeitgeber als Beitragszahler für Betriebsrente ausfällt.“
Als Konsequenz aus den jüngsten Erfahrungen durch die Corona-Krise, dass nämlich Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder längere Krankheit keinesfalls Ausnahmen sind, sollten gerade junge Berufstätige beim Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung daher wachsam sein. „Die beste Wahl ist heute ein Kombi-Modell: Vereinbart wird die Umwandlung von Gehalt in Vorsorgeansprüche mit dem Wahlrecht, bei Fällen wie Kurzarbeit, längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit auf die Riester-Förderung umsteigen zu können“, erläutert von Löbbecke. Angenehmer Nebeneffekt: Auch bei veränderten Lebensumständen wie etwa Auszeiten durch Elternschaft kann der Vorsorgevertrag jederzeit angepasst und stets die optimale Förderung genutzt werden.
Allerdings können nur etwa fünf Prozent der Versicherer ein solches Angebot machen, bei dem die Kunden in einem Vertrag zwischen Riester- und betrieblicher Vorsorge hin- und herwechseln. Beschäftigte mit Gehaltsumwandlung sollten deshalb die Personalabteilung nach der Situation beim eigenen Vertrag fragen.
Das Augenmerk darauf lohnt gerade bei neuen Verträgen angesichts der seit 2018 schrittweise verbesserten staatlichen Förderung der betrieblichen Vorsorge. Bei dieser ist jetzt je nach Einkommen ohne Verlustrisiko eine Rendite von teilweise mehr als vier Prozent garantiert. Hinzu kommt noch die eigentliche Rendite der Lebensversicherung. So kann der Ertrag der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber weiter steigen, bei unverändert gesicherter Mindestverzinsung. Damit das so bleibt, darf die Frage nach der hilfreichen Flexibilität des Vertrags im Falle etwa von Kurzarbeit nicht fehlen.