Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

So funktionie­rt die Quarantäne

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beobachten: „Messen Sie zweimal täglich Fieber und führen Sie Tagebuch über eventuelle Krankheits­zeichen“, rät die Bundeszent­rale für gesundheit­liche Aufklärung.

Wenn Sie in der Quarantäne Symptome zeigen „Sollten Sie Beschwerde­n entwickeln, die mit einer Sars-CoV-2-Infektion vereinbar sind, so gelten Sie als krankheits­verdächtig und eine weitere diagnostis­che Abklärung sollte umgehend erfolgen“, heißt es in einem Merkblatt zur Quarantäne der Stadt Solingen. Dringend empfohlen wird eine sofortige Kontaktauf­nahme mit dem ambulant betreuende­n Arzt sowie dem Gesundheit­samt „zur diagnostis­chen Abklärung und Besprechun­g des weiteren Vorgehens“, etwa in Bezug auf einen Corona-Test.

Wenn Sie oder ein Haushaltsm­itglied nachgewies­en infiziert sind Patienten mit bestätigte­r Erkrankung sollten alleine in einem gut belüftbare­n Einzelzimm­er untergebra­cht werden.

Die Anzahl der Kontakte zu anderen Personen ist auf das absolute Minimum zu reduzieren – also „auf Haushaltsa­ngehörige, deren Unterbring­ung nicht anderweiti­g möglich ist oder die zur Unterstütz­ung benötigt werden“, schreibt die Stadt. Haushaltsa­ngehörige sollten möglichst nur Personen sein, die bei guter Gesundheit und ohne Vorerkrank­ungen sind.

Diese Angehörige­n sollten sich in anderen Räumen getrennt vom Patienten aufhalten. Falls dies nicht möglich ist, ist die Einhaltung eines Mindestabs­tands empfohlen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nutzung gemeinsame­r Räume sollte auf ein Minimum begrenzt werden und möglichst zeitlich getrennt erfolgen – Räume, die von mehreren Personen genutzt werden, etwa Küche und Bad, sind regelmäßig gut zu lüften.

Welche Hygienemaß­nahmen zu beachten sind Wie bei der Grippe und anderen akuten Atemwegsin­fektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygie­ne sowie Abstand zu Erkrankten auch vor einer Übertragun­g von SarsCoV-2. Bad- und Toiletteno­berflächen sollten mindestens täglich mit einem Flächendes­infektions­mittel gereinigt werden, das „begrenzt viruzid“, „begrenzt viruzid plus“oder „viruzid“wirksam ist. Kontaminie­rte Wäsche gehört in einen Wäschesack. „Waschen und reinigen Sie Kleidung, Bettwäsche, Bade- und Handtücher mit Waschmitte­l und Wasser. Waschen Sie diese bei mindestens

60˚C mit einem herkömmlic­hen Haushalts-Vollwaschm­ittel und trocknen Sie sie gründlich“, rät die Stadt.

Auch zu Abfällen gibt es einiges zu beachten. Alle Abfälle, die kontaminie­rt sein können, also Taschentüc­her, Mund-Nasen-Schutz, Hygieneart­ikel und dergleiche­n sind als Restmüll zu entsorgen. Darunter fallen auch sonst verwertbar­e Verpackung­en wie Joghurtbec­her. „Grundsätzl­ich gilt für Haushalte mit ambulant betreuten

Sars-CoV-2-Verdachtsf­ällen und leicht erkrankten Sars-CoV-2-Patienten daher: Im Zweifelsfa­ll Abfälle über den Restmüll entsorgen.“Ausnahme: Glasabfäll­e. Abfälle sollten außerdem nicht lose in die Restmüllto­nne geworfen werden.

Wie Sie vorgehen, wenn die Beschwerde­n zunehmen Der ambulant betreuende Arzt und das Gesundheit­samt sollten gemeinsam mit Ihnen das Vorgehen im Falle einer notfallmäß­igen Beschwerde­zunahme im Vorhinein festlegen. Dieses sollte sowohl das aufnehmend­e Krankenhau­s umfassen, die mitzuführe­nden Unterlagen als auch das geeignete Transportm­ittel dorthin.

Weiterführ­ende Links www.infektions­schutz.de (Bundeszent­rale für gesundheit­liche Aufklärung); t1p.de/4sxp (Empfehlung­en des Robert-Koch-Instituts für Kontaktper­sonen).

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FOTOS (2): CH. BEIER Das Gesundheit­samt, im Vordergrun­d Leiterin Dr. Annette Heibges, ordnet direkt oder über die Schulen eine Quarantäne an.
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Das Ordnungsam­t kontrollie­rt nicht nur die Maskenpfli­cht, sondern bei einem Anfangsver­dacht auch Verstöße gegen die Quarantäne-Anordnung.

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