Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Eine regelbasierte Unternehmenskultur schützt Anleger
Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei mzs Rechtsanwälte hat sich einen Namen im Bank- und Kapitalmarktrecht gemacht. Seniorpartner Gustav Meyer zu Schwabedissen erklärt im Interview, wie ihre Tätigkeit bei der KFM den Anlegern zugutekommt.
In welchen Bereichen ist die Kanzlei tätig?
Wir sind eine Spezialkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht. Es geht also um Anlegerschutz. Deswegen liegt Ja, der Schwerpunkt unserer Tätigkeit das ist ein wesentlicher Aspekt. in der Beratung von Finanzdienstleistungsinstituten Das WPHG untersagt zum Schutz der Anleger diverse und Investoren. In der Kanzlei Praktiken, welche in der Regel sind sechs Fachanwälte für mit Anglizismen benannt Bank- und Kapitalmarktrecht werden. Zu nennen sind zum tätig. Das Team arbeitet seit Beispiel Frontrunning, Churning, vielen Jahren zusammen und Scalping und Insiderhandel. hat in dieser Kontinuität sein Auf die Details kann Know-how ausgebaut. Für die man hier nicht eingehen. Aber Resultate dieser intensiven soliden man muss wohl zur Kenntnis Zusammenarbeit wurde nehmen, dass all diese Praktiken die Kanzlei mehrfach ausgezeichnet. nicht durch das WPHG verschwunden sind oder besser gesagt, in milderen Formen vorkommen. Es ist für einen Privatanleger noch schwerer als für einen professionellen Marktteilnehmer zu erkennen, ob Anzeichen für eine Marktmanipulation vorliegen. Spiegelbildlich müssen auf der Seite der KFM AG Strukturen geschaffen werden, die verbotene Praktiken nach Möglichkeit verhindern. In diesem Sinne prüfen wir die Prozesse und Arbeitsabläufe der KFM AG und empfehlen wo nötig Anpassungen.
Auf welchen Gebieten unterstützen Sie die KFM?
Unternehmen der Finanzwirtschaft unterliegen immer strengeren Regeln. Diese Regeln betreffen praktisch alle Tätigkeitsbereiche eines Finanzdienstleistungsunternehmens wie der KFM AG. Der Zweck der Regeln ist unter anderem der kollektive und der individuelle Anlegerschutz. In diesem Sinne sind wir von der KFM mandatiert, bestimmte Prozesse und Arbeitsabläufe zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dabei geht es bei der KFM AG im Wesentlichen um die Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes ( WpHG). Unternehmen
wie die KFM sollten sich hier kompetent beraten lassen.
Was heißt das konkret für die Mittelstandsanleihen?
Verbraucher und auch Berater in Banken oder Vermögensverwaltungen
sind vielfach nicht in der Lage, die einzelnen Anleihen zu bewerten. Der Aufwand dafür wäre zu groß. Klar, eine technische Analyse ist schnell gemacht, aber um die geht es hier nicht. Es geht im Grunde um die Bewertung der Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredits. Und um eine solche Bewertung ernsthaft vornehmen zu können, muss eine intensive Hinterfragung des Geschäftsmodells eines Emittenten stattfinden. Das kann ein Bankberater und erst recht ein Verbraucher kaum leisten. Diese Schwierigkeit führt dazu, dass der Bankberater nicht mehr die erforderlichen Informationen geben kann. Das hat zur weiteren Folge, dass Mittelstandsanleihen im normalen Portfolio eines durchschnittlichen Kapitalanlegers kaum mehr vorkommen. Die Lösung ist, dass sich der Verbraucher einen Fondsanteil an einem Fonds kauft, der die Sache ernsthaft betreibt.
Eine wie die KFM …
Ich will hier keine Werbung für das Unternehmen machen. Denn als Berater gilt es immer, eine kritische Distanz zum Mandanten zu wahren. Der intensive Prüfungsprozess, mit dem die Experten Anleihen und Unternehmen unter die Lupe nehmen, gilt nach meiner Wahrnehmung aber jedenfalls als etwas ganz Besonderes am Markt. Das wird mir von vielen Seiten her immer wieder bestätigt. Für den Anleger dürfte hinzukommen, dass die KFM AG zurzeit rund 90 verschiedene Anleihen im Portfolio hat. Das heißt, dass ein Totalausfall einer Anleihe nur einen Bruchteil an Verlust bedeuten würde. Mit dieser breiten Streuung wird ein Risikomix betrieben, den ein Privatanleger kaum leisten kann.
Sie prüfen darüber hinaus interne Abläufe. Welche zum Beispiel? Und warum ist das wichtig?
Die KFM AG ist nach meiner Wahrnehmung so etwas wie ein Meinungsführer im Mittelstandsanleihenmarkt geworden. Deswegen ist das Thema Frontrunning ein wichtiger Aspekt. Nehmen wir ein Beispiel: Wenn Mitarbeiter der KFM AG schon drei Tage vorher wissen, dass der Fonds der KFM AG eine Anleihe kauft oder verkauft, können sie ja als Insider davon profitieren und eigene Papiere handeln, bevor der Markt davon erfährt. So können sie unzulässige Extra-Gewinne einstreichen. Die Fondsgesellschaft muss also Strukturen etablieren, welche die Wahrscheinlichkeit senken, dass so etwas passieren kann.
Wie ist die KFM hier aufgestellt?
Das kann ich natürlich nicht sagen. Ich bin ja nicht die KFM AG. Wir sind Berater und geben Empfehlungen. Aus unserer Beratersicht kann ich aber bestätigen, dass die KFM AG sich wirklich bemüht, unsere Empfehlungen umzusetzen. Wenn es anders wäre, würden wir hier nicht sitzen. Dass die KFM AG die Empfehlungen zur Compliance wirklich ernst nimmt, ersehe ich am Beispiel der Privatdepots der Mitarbeiter. Alle KFM-Mitarbeiter müssen ihre Privatdepots offenlegen, was ja durchaus ein schwerer Eingriff ist. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter eine strenge Erklärung unterschreiben, die im Grunde darüber hinausgeht, was rein rechtlich als Mindeststandard gefordert werden müsste.