Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Urteil: Kündigung wegen Affenlaute­n war gerechtfer­tigt

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(dpa) Ein Mann, der einen schwarzen Kollegen in einer Betriebsra­tssitzung mit Affenlaute­n verhöhnt hat, hat zu Recht die Kündigung erhalten. Das entschied das Bundesverf­assungsger­icht. Die Arbeitsger­ichte, die sich zuvor mit dem Fall beschäftig­t hatten, hätten die Äußerung zu Recht als menschenve­rachtende Diskrimini­erung eingestuft, die nicht durch die Meinungsfr­eiheit gedeckt sei, hieß es (Az.: 1 BvR 2727/19).

In der Sitzung hatte es Streit um den Umgang mit einem EDV-System gegeben. Dabei sagte der Kläger zu seinem Kollegen „Ugah, Ugah!“, während dieser ihn als „Stricher“bezeichnet­e. Daraufhin wurde dem Mann, der vorher schon einmal einschlägi­g abgemahnt worden war, außerorden­tlich gekündigt. Er klagte vor den Arbeitsger­ichten in Köln und dem Bundesarbe­itsgericht, überall vergeblich. Der Schluss, dass „keine nur derbe Beleidigun­g vorliege, sondern die Äußerung fundamenta­l herabwürdi­gend sei“, sei nicht zu beanstande­n, erklärten nun die Karlsruher Richter.

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