Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Gericht kippt verkaufsoffene Sonntage
(uwv) Einmal mehr hat die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erfolgreich gegen verkaufsoffene Sonntage geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einem Eilantrag der Gewerkschaft gegen die NRW-Coronaschutzverordnung stattgegeben. Danach dürfen die Läden nicht – wie in der Verordnung vorgesehen – an den Adventssonntagen 29. November,
6., 13. und 20. Dezember sowie am
3. Januar 2021 zwischen 13 und
18 Uhr öffnen. Das Ziel des Landes, das Einkaufsgeschehen an den Adventssamstagen und am ersten Samstag im neuen Jahr durch die Sonntags-Öffnungen zu entzerren, rechtfertige keine landesweite Sonntagsöffnung des Einzelhandels. Es spreche vieles dafür, dass in vielen, insbesondere ländlichen Gegenden und vor allem in kleineren Städten der Kundenandrang auch an den Adventssamstagen überschaubar bleiben werde, hieß es in der Begründung. Der Handelsverband NRW ist „maßlos enttäuscht und fassungslos“und fragt: „Was möchte Verdi aus ideologischen Gründen noch alles unternehmen, um die Existenzgrundlage ihrer Mitglieder zu zerstören.“