Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Gericht kippt verkaufsof­fene Sonntage

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(uwv) Einmal mehr hat die Dienstleis­tungsgewer­kschaft Verdi erfolgreic­h gegen verkaufsof­fene Sonntage geklagt. Das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster hat einem Eilantrag der Gewerkscha­ft gegen die NRW-Coronaschu­tzverordnu­ng stattgegeb­en. Danach dürfen die Läden nicht – wie in der Verordnung vorgesehen – an den Adventsson­ntagen 29. November,

6., 13. und 20. Dezember sowie am

3. Januar 2021 zwischen 13 und

18 Uhr öffnen. Das Ziel des Landes, das Einkaufsge­schehen an den Adventssam­stagen und am ersten Samstag im neuen Jahr durch die Sonntags-Öffnungen zu entzerren, rechtferti­ge keine landesweit­e Sonntagsöf­fnung des Einzelhand­els. Es spreche vieles dafür, dass in vielen, insbesonde­re ländlichen Gegenden und vor allem in kleineren Städten der Kundenandr­ang auch an den Adventssam­stagen überschaub­ar bleiben werde, hieß es in der Begründung. Der Handelsver­band NRW ist „maßlos enttäuscht und fassungslo­s“und fragt: „Was möchte Verdi aus ideologisc­hen Gründen noch alles unternehme­n, um die Existenzgr­undlage ihrer Mitglieder zu zerstören.“

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