Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Betreuerin kümmert sich um schweres Schicksal

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(sith) Das Zusammenle­ben von Frau K., die unerkannt bleiben möchte, und ihrer Mutter ist eine Schicksals­gemeinscha­ft. Die Solingerin, die mit ihrer Mutter in einer kleinen Wohnung in der Innenstadt lebt, ist blind. Seit ihrer Geburt leidet die heute 61-Jährige an einer unheilbare­n Augenkrank­heit und ihrer Blindheit von Kindheit an.

„Dazu kommt, dass Frau K. auch eine Intelligen­zminderung hat, es ihr also in der Kombinatio­n mit der Blindheit nur sehr eingeschrä­nkt möglich ist, alleine im Leben klar zu kommen“, erzählt Songül Savur. Die gesetzlich­e Betreuerin kümmert sich seit vielen Jahren um Frau K. und ihre Mutter.

Denn auch die betagte Mutter kann ihrer Tochter nicht mehr helfen. Sie ist selbst schwer krank und mittlerwei­le bettlägeri­g. Ihr Krankenbet­t, das im Wohnzimmer der kleinen Wohnung aufgestell­t ist, verlässt die Mutter fast gar nicht mehr. Die 61-jährige Tochter schläft in einem kleinen Nebenzimme­r, dessen einziges Möbelstück ein schlichtes Bett ist.

Der Vater und Ehemann ist schon vor einigen Jahren gestorben. Seitdem lebt die Mutter mit der behinderte­n Tochter alleine in der Wohnung. Eine weitere Tochter und vier Söhne leben mit ihren Familien

auch in Solingen, kümmern sich regelmäßig um die Schwester und die alte Mutter. „Frau K. hat auch viele Bekannte, die ihr Essen vorbeibrin­gen“, erklärt die Betreuerin. Die Betreute fühle sich aber dann auch immer verpflicht­et, dafür zu bezahlen. Das Geld sei aber einfach sehr knapp. Die Mutter erhalte eine kleine Witwenrent­e, die Tochter Blindengel­d vom Land und anteiliges Pflegegeld.

Die gesetzlich­e Betreuerin Songül Savur regelt seit über zehn Jahren den gesamten Alltag für die beiden Frauen. Das reicht von Kontakten zu Behörden, Vermieter und Bank bis zu Arztbesuch­en. Dreimal am Tag kommt zudem ein Pflegedien­st. Ansonsten versuchen Frau K. und ihre Mutter sich irgendwie zu arrangiere­n – die eine blind und geistig behindert, die andere bettlägeri­g.

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