Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Widersprüche säen Zweifel
Ein Remscheider soll seine Tochter vergewaltigt haben. Doch es gibt Widersprüche.
Im Fall des heute 45-jährigen Remscheiders, der in Burgdorf seine damals 15-jährige Tochter vergewaltigt haben soll, sagte am Dienstag der letzte Zeuge vor dem Landgericht Wuppertal aus. Nicht alle Zeugenaussagen waren bekannt, bei der Vernehmung der jugendlichen Familienmitglieder blieb die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Es lag am Gutachter, der zu diesem Zeitpunkt verhindert war, dass die Aussagen nun keine Geheimnisse mehr sind, denn er musste im Schnelldurchgang öffentlich informiert werden. Danach soll die Schwester des Opfers der bisherigen Darstellung der Tat widersprochen haben, sie wäre zu diesem Zeitpunkt zu Hause gewesen und hätte in der kleinen Wohnung nichts bemerkt.
Außerdem sei sie das Papakind gewesen und niemals „angemacht“worden. Im Gegenteil, oft habe sie mit dem Angeklagten kindgemäß kuscheln wollen und sei auf ihr Zimmer gejagt worden, weil sie beim Computerspielen gestört habe.
Die ältere Schwester sei als Aufpasserin von der eifersüchtigen Mutter zu Partys und Festivals mitgeschickt worden und habe, so die Schwester und auch ein Freund des Angeklagten, nähere Kontakte des Angeklagten zu anderen verhindern sollen. Monatelang habe man nach der „Vergewaltigung“friedlich zusammengelebt, auch weitere Widersprüche wurden am Dienstag öffentlich.
Die Befragung des Angeklagten, der weiterhin eindrücklich seine Unschuld beteuerte, über seine aktuellen persönlichen Lebensumstände ging weit darüber hinaus und endete in einer ausführlichen Beschreibung seines holprigen Lebenslaufs. Dabei wurde auch das Gerücht von der „militärischen Ausbildung“und dem „Scharfschützen“gegenstandslos – bei zwei Musterungen sei er nämlich abgelehnt worden.
In seiner Kindheit war ADHS noch unerforscht – seine Symptome in frühester Jugend wurden als psychotische Störungen in einem Krankenhaus behandelt. Überforderung durch harte Maßregeln von hochreligiösen Eltern ließen eine kindliche Entwicklung nicht zu.
Ausbruch von zu Hause, Drogenkonsum, eine Reihe Verurteilungen in minder schweren Fällen folgten. In seiner Amphetamin-Sucht fand er die innere Ruhe – im Gegensatz zur landläufigen Meinung. Der Gutachter bestätigte das und konnte weder sexuelle Überaktivitäten noch gefährliche psychotische Störungen feststellen. Eine verminderte Schuldfähigkeit gäbe es nicht, eine Langzeittherapie habe zudem die Drogensucht gestoppt.
Das Gericht stellte umgehend das Verfahren zur dauernden Einweisung in eine psychiatrische Klinik ein und führt nun parallel die Verhandlung als normales Strafverfahren weiter. Die Urteilsverkündung folgt.