Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
ARD und ZDF ziehen vor Gericht
Sachsen-Anhalt blockiert die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro.
(dpa/hom) Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen wegen der Blockade aus Sachsen-Anhalt gegen einen höheren Rundfunkbeitrag vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das kündigten ZDF, die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio unabhängig voneinander am Dienstag an. Zuvor war bekannt geworden, dass sich Sachsen-Anhalt gegen die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro deutschlandweit sperrt. Der Streit droht zum Chaos für die Regierungskoalition in Magdeburg zu werden. Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) verteidigte seinen Schritt nach einer Kabinettssitzung: Er habe nüchtern zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Vorhaben im Landtag keine Mehrheit finden werde, sagte der CDU-Politiker.
Vom Bundesvorstand der Grünen gibt es Zustimmung für die Entscheidung der Grünen in Sachsen-Anhalt, an der Koalition mit CDU und SPD vorerst festzuhalten. Dieser Schritt falle den Grünen im Land „extrem“schwer, sie hätten aber seinen „vollen Respekt“und Unterstützung, sagte Parteichef Robert Habeck unserer Redaktion. „Ministerpräsident Haseloff hat die Unterstützung seiner Partei und Fraktion völlig verloren. Die CDU in Sachsen-Anhalt ist faktisch am Ende ihrer Regierungsfähigkeit. Die Frage der Beitragshöhe wird jetzt wohl vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden“, sagte Habeck
In Magdeburg streitet die schwarz-rot-grüne Regierungskoalition seit Wochen um eine gemeinsame Linie beim Umgang mit der geplanten Beitragserhöhung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die CDU blieb trotz zahlreicher Krisentreffen mit anderen Parteien dabei, eine Anhebung um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich zum Jahreswechsel auf jeden Fall zu verhindern. Ministerpräsident Haseloff zog den Gesetzentwurf zum höheren Rundfunkbeitrag am Dienstag zurück. Damit ist die Anhebung zunächst gestoppt. Wenn nicht alle Landesparlamente den Staatsvertrag bis Jahresende absegnen, muss er neu verhandelt werden.