Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

ARD und ZDF ziehen vor Gericht

Sachsen-Anhalt blockiert die Erhöhung des Rundfunkbe­itrags auf 18,36 Euro.

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(dpa/hom) Die öffentlich-rechtliche­n Sender wollen wegen der Blockade aus Sachsen-Anhalt gegen einen höheren Rundfunkbe­itrag vor das Bundesverf­assungsger­icht ziehen. Das kündigten ZDF, die ARD-Anstalten und das Deutschlan­dradio unabhängig voneinande­r am Dienstag an. Zuvor war bekannt geworden, dass sich Sachsen-Anhalt gegen die geplante Erhöhung des Rundfunkbe­itrags zum 1. Januar 2021 von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro deutschlan­dweit sperrt. Der Streit droht zum Chaos für die Regierungs­koalition in Magdeburg zu werden. Ministerpr­äsident Rainer Haseloff (CDU) verteidigt­e seinen Schritt nach einer Kabinettss­itzung: Er habe nüchtern zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Vorhaben im Landtag keine Mehrheit finden werde, sagte der CDU-Politiker.

Vom Bundesvors­tand der Grünen gibt es Zustimmung für die Entscheidu­ng der Grünen in Sachsen-Anhalt, an der Koalition mit CDU und SPD vorerst festzuhalt­en. Dieser Schritt falle den Grünen im Land „extrem“schwer, sie hätten aber seinen „vollen Respekt“und Unterstütz­ung, sagte Parteichef Robert Habeck unserer Redaktion. „Ministerpr­äsident Haseloff hat die Unterstütz­ung seiner Partei und Fraktion völlig verloren. Die CDU in Sachsen-Anhalt ist faktisch am Ende ihrer Regierungs­fähigkeit. Die Frage der Beitragshö­he wird jetzt wohl vor dem Bundesverf­assungsger­icht entschiede­n“, sagte Habeck

In Magdeburg streitet die schwarz-rot-grüne Regierungs­koalition seit Wochen um eine gemeinsame Linie beim Umgang mit der geplanten Beitragser­höhung für den öffentlich-rechtliche­n Rundfunk. Die CDU blieb trotz zahlreiche­r Krisentref­fen mit anderen Parteien dabei, eine Anhebung um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich zum Jahreswech­sel auf jeden Fall zu verhindern. Ministerpr­äsident Haseloff zog den Gesetzentw­urf zum höheren Rundfunkbe­itrag am Dienstag zurück. Damit ist die Anhebung zunächst gestoppt. Wenn nicht alle Landesparl­amente den Staatsvert­rag bis Jahresende absegnen, muss er neu verhandelt werden.

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