Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Kunde tauschte Waffe gegen Drogen

Zwei Angeklagte stehen wegen illegalem Drogenhand­el in Bordell-Haus vor Gericht.

- VON DIRK LOTZE

Im Prozess um kilogrammw­eisen Handel mit Marihuana und Amphetamin in einem Solinger Haus, das teilweise durch ein Bordell genutzt wird, lädt das Landgerich­t Wuppertal Beschuldig­te vor, die mutmaßlich bei den Angeklagte­n gekauft haben. Sie sollen als Zeugen aussagen. Die jeweils eigenständ­igen Strafverfa­hren um die Drogenkäuf­e laufen bereits an, teilte die Staatsanwä­ltin am Dienstag in der Verhandlun­g mit. Das Gericht setzt weitere Prozesstag­e bis ins kommende Jahr hinein an.

In dem aktuellen Verfahren haben die drei Angeklagte­n im Alter von 27 bis 32 Jahren wesentlich­e Vorwürfe gestanden: Der 29-Jährige habe Marihuana per Internet angeboten. Die Droge habe er teils per Post verschickt, teils seien die Kunden an seiner Adresse erschienen. Eine 27-jährige Prostituie­rte aus dem Bordell in einer anderen Etage des Hauses bestätigte, ihm geholfen zu haben. Sie habe für ihn Alkohol und Lebensmitt­el eingekauft, Drogen transporti­ert und Geldschein­e mit einem Prüfgerät im Bordell – „im Laden“– auf Echtheit überprüft.

Der älteste Angeklagte gab zu, der Lieferant gewesen zu sein. Die Gruppe flog auf, nachdem der 29-Jährige unwissentl­ich sieben Kilogramm Amphetamin ausgerechn­et an eine Scheinankä­uferin des Landeskrim­inalamts verkauft haben soll.

Ende Mai 2020 kam es zu umfangreic­hen Durchsuchu­ngen unter anderem in der Wohnung des Hauptangek­lagten in dem Bordell-Haus. Dessen Kunden reagierten aufgeregt in Internetfo­ren und informiert­en einander über die Ermittlung­en.

Fahnder stellten Drogen sicher, außerdem einen Schrecksch­uss-Revolver nebst Munition. Die Waffe packte der Vorsitzend­e Richter im Gerichtssa­al aus, zeigte die Funktion und betätigte klickend den Abzug. Sein Kommentar: „Wer sich so was schenken lässt, der braucht einen Waffensche­in.“Angaben des Hauptangek­lagten zufolge soll den Revolver ein Kunde in Zahlung gegeben haben, der zu wenig Geld für seinen Drogeneink­auf hatte.

Der 29-Jährige wird von einem Gerichtsps­ychiater außer wegen seiner Drogensuch­t noch zusätzlich im Hinblick auf Alkoholabh­ängigkeit untersucht, kündigten die Richter an. In seinem Fall stehe der Vorwurf des bewaffnete­n Drogenhand­els im Raum – bei fünf Jahren Gefängnis mindestens. Der Vorsitzend­e erläuterte: „Für ihn geht es hier um Einiges.“

Ursprüngli­ch sollte das Urteil vor Weihnachte­n verkündet werden. Dieser Plan ist nun vom Tisch. Das Gericht will am Freitag, 11. Dezember, weiter verhandeln.

„Wer sich so etwas schenken lässt, der benötigt einen Waffensche­in“Vorsitzend­er Richter im Prozess über einen Schrecksch­uss-Revolver

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