Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Kunde tauschte Waffe gegen Drogen
Zwei Angeklagte stehen wegen illegalem Drogenhandel in Bordell-Haus vor Gericht.
Im Prozess um kilogrammweisen Handel mit Marihuana und Amphetamin in einem Solinger Haus, das teilweise durch ein Bordell genutzt wird, lädt das Landgericht Wuppertal Beschuldigte vor, die mutmaßlich bei den Angeklagten gekauft haben. Sie sollen als Zeugen aussagen. Die jeweils eigenständigen Strafverfahren um die Drogenkäufe laufen bereits an, teilte die Staatsanwältin am Dienstag in der Verhandlung mit. Das Gericht setzt weitere Prozesstage bis ins kommende Jahr hinein an.
In dem aktuellen Verfahren haben die drei Angeklagten im Alter von 27 bis 32 Jahren wesentliche Vorwürfe gestanden: Der 29-Jährige habe Marihuana per Internet angeboten. Die Droge habe er teils per Post verschickt, teils seien die Kunden an seiner Adresse erschienen. Eine 27-jährige Prostituierte aus dem Bordell in einer anderen Etage des Hauses bestätigte, ihm geholfen zu haben. Sie habe für ihn Alkohol und Lebensmittel eingekauft, Drogen transportiert und Geldscheine mit einem Prüfgerät im Bordell – „im Laden“– auf Echtheit überprüft.
Der älteste Angeklagte gab zu, der Lieferant gewesen zu sein. Die Gruppe flog auf, nachdem der 29-Jährige unwissentlich sieben Kilogramm Amphetamin ausgerechnet an eine Scheinankäuferin des Landeskriminalamts verkauft haben soll.
Ende Mai 2020 kam es zu umfangreichen Durchsuchungen unter anderem in der Wohnung des Hauptangeklagten in dem Bordell-Haus. Dessen Kunden reagierten aufgeregt in Internetforen und informierten einander über die Ermittlungen.
Fahnder stellten Drogen sicher, außerdem einen Schreckschuss-Revolver nebst Munition. Die Waffe packte der Vorsitzende Richter im Gerichtssaal aus, zeigte die Funktion und betätigte klickend den Abzug. Sein Kommentar: „Wer sich so was schenken lässt, der braucht einen Waffenschein.“Angaben des Hauptangeklagten zufolge soll den Revolver ein Kunde in Zahlung gegeben haben, der zu wenig Geld für seinen Drogeneinkauf hatte.
Der 29-Jährige wird von einem Gerichtspsychiater außer wegen seiner Drogensucht noch zusätzlich im Hinblick auf Alkoholabhängigkeit untersucht, kündigten die Richter an. In seinem Fall stehe der Vorwurf des bewaffneten Drogenhandels im Raum – bei fünf Jahren Gefängnis mindestens. Der Vorsitzende erläuterte: „Für ihn geht es hier um Einiges.“
Ursprünglich sollte das Urteil vor Weihnachten verkündet werden. Dieser Plan ist nun vom Tisch. Das Gericht will am Freitag, 11. Dezember, weiter verhandeln.
„Wer sich so etwas schenken lässt, der benötigt einen Waffenschein“Vorsitzender Richter im Prozess über einen Schreckschuss-Revolver